Hoeren-Skript zum IT- und Internet-Recht aktualisiert

10. November 2011

IT-Rechtsexperte Thomas Hoeren, Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster und Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, hat seine im April 2011 zuletzt erschienenes Skripten zum IT- und Internet-Recht in überarbeiteter Fassung vorgelegt.

„Skript“ ist dabei stark untertrieben. Tatsächlich sind die beiden Hoeren-Skripte jeweils mehrere Hundert Seiten umfassende gewichtige IT-rechtliche Fachlektüre. Wohl dem, der ein Tablet oder einen e-Book-Reader damit bestücken kann.

Da speziell das Recht im Internet sich ähnlich dynamisch entwickelt wie das Netz selbst, waren erneut an etlichen Stellen Aktualisierungen nötig. Hoeren hat dazu Themen wie Social Media, Domainrecht, etliche Detailfragen aus dem Urheberrecht, das DE-Mail-Gesetz Verbraucherschutz bei Online-Geschäften, das Datenschutzrecht oder Fragen zu EDV-Verträgen überarbeitet oder neu mit aufgenommen. Aktualisiert wurden auch Kommentierungen aktueller Rechtsprechung, neuer relevanter Urteile sowie zahlreiche Literaturhinweise.

Hoeren weist bereits im Vorwort seines Buches darauf hin, „dass das Internet eine Dynamik hat, die die klassischen Buchverleger überfordert“. Eine gedruckte Ausgabe der beiden Skripte wäre daher wahrscheinlich bereits zum Zeitpunkt ihres Erscheinens veraltet. Eine digitale Publikation dagegen ermöglicht rasche Fortschreibungs- und Aktualisierungszyklen.

Auch die neue Fassung steht auf den Seiten des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster kostenlos zum Download bereit.


Kommt jetzt das Ende des Internetsperrengesetzes?

7. April 2011

Gut gemeint ist im Ergebnis oftmals das Gegenteil von gut gemacht. Das musste auch die CDU und speziell deren ehemalige Bundesfamilienministerin „Zensursula“ von der Leyen erfahren. Diese wollte sich 2009 im Zuge des anstehenden Wahlkampfes mit einem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie hervortun, ignorierte dabei aber jede Form von fachlichen Erkenntnissen hierzu und war sich sogar nicht zu schade, in der laufenden politischen Diskussion falsche Behauptungen und manipulierte oder bewusst falsch interpretierte Statistiken zu verbreiten.

Letztlich war der politische Druck so groß, dass die Regierung das Gesetz zwar in Kraft setzte, aber auf dessen Vollzug verzichtete. An sich ein sehr merkwürdiges Verfahren, da geltendes Recht nicht einfach per Verfügung außer Kraft gesetzt werden kann. Will man ein Gesetz nicht mehr, so muss man es auf dem gleichen Weg wieder abschaffen, auf dem man es in die Welt gesetzt hat: per Parlamentsbeschluss im Bundestag.

Das zumindest hat die Regierung vorgestern im Kabinett beschlossen. Das „Zensursula“-Gesetz ist damit möglicherweise bald Geschichte.

Ausschlaggebend war die an sich banale Erkenntnis, dass es effektiver ist, Kinderpornografie zu löschen anstatt nur den Zugriff darauf mit z.T. leicht zu umgehenden Filtern zu erschweren. Zumal sich die meisten Internet-Provider kooperativ zeigten und gemeldete Funde zügig von ihren Servern putzten. Schließlich ist Kinderpornografie fast weltweit illegal und daher leicht in den jeweils verwendeten vertraglichen Vereinbarungen mit Kunden so einzuordnen, dass die Provider sie ohne Bedenken hinsichtlich zu erwartender Klagen der Kunden löschen können.

Zumal etwa 80% der weltweit verbreiteten Kinderpornografie gar nicht über öffentlich zugängliche Websites angeboten wird. Stattdessen werden geschlossene Benutzergruppen, Chatrooms, Tauschbörsen und andere Formen des klandestinen Datenaustauschs genutzt, die einen hohen Grad an Anonymität gewährleisten und die mit einfachen Filtersystemen so gut wie gar nicht zu beeinträchtigen sind. Da ist schlicht gute alte Polizeiarbeit gefragt: fahnden, forschen, ermitteln, festnehmen, anklagen. Und inzwischen lese ich ja auch alle paar Monate, dass Polizeiermittler den einen oder anderen Kinderpornoring ausheben. Das sind dann auch größere Schläge gegen die „Szene“, die es ermöglichen Täter realweltlich zur Verantwortung zu ziehen und Bestände an kinderpornografischem Material endgültig zu vernichten (einschließlich aller Sicherheitskopien). Das ist allerdings auch eher unpopulär, unspektakulär und ungeeignet zur politischen Profilierung.

Andererseits ist der Regierung nahezu alles zuzutrauen. Gut möglich, dass das Thema Internetzensur über den Umweg EU wieder in den politischen Prozess eingebracht wird. Das geschah bereits in der Vergangenheit öfter, wenn es darum ging unpopulären Vorhaben den Weg zu ebnen, für die man auf demokratischem Wege keine Mehrheiten bekam oder für die niemand persönlich geradestehen wollte. Aktuelle Beispiele dafür sind die Ergebnisse der ACTA-Verhandlungen oder die „Censilia“-Debatte.

Und auch Bundesinnenminister Friedrich (CDU) dürfte aufgemerkt haben. Will er doch unter dem euphemistisch gewählten Begriff der „Mindestspeicherfrist“ die vom Bundesverfassungsgericht verworfene Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Da es ihm hierfür aber an Sachargumenten mangelt, fallen die entsprechenden Verlautbarungen regelmäßig eher pöbelnd und klagend aus.

Auch im Rest der CDU werden zunehmend Forderungen nach der Verlängerung und Verschärfung bürgerfeindlicher sog. „Antiterrorgesetze“ laut. Mit der Orientierung an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nehmen es solche Politiker meist nicht ernster als Teile der NPD (die wenigstens offen zu ihrer Kritik an der FDGO stehen).

Zumindest eine Erkenntnis ist bei eigentlich allen Parteien inzwischen angekommen: Netzpolitische Themen sind heikel und können nicht mehr einfach weggedrückt werden. Sie zu ignorieren kostet die etablierten Parteien bei Wahlen inzwischen regelmäßig die letzten paar Prozentpunkte, die für eine auskömmliche Positionierung bei Koalitionsverhandlungen benötigt werden. Und kleine, rein klientelistisch orientierte Parteien wie die FDP drohen gar ganz in der Versenkung zu verschwinden. Obwohl wir den Fall des Zensursula-Gesetztes mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einer bürgerrechtlich profilierten FDP-Politikerin zu verdanken haben.

So gesehen haben z.B. die Piraten schon jetzt einen beträchtlichen Einfluss auf die Gestaltung der politischen Landschaft in Deutschland. Obwohl sie noch weit davon entfernt sind, eigene Abgeordnete in den Bundestag oder in Länderparlamente entsenden zu können.


Nachlese zum fünften deutschen IT-Gipfel

15. Dezember 2010

Am 07.12. fand der inzwischen fünfte „Nationale IT-Gipfel“ der Bunderegierung statt. Diesmal in Dresden. Es fällt mir regelmäßig schwer zu bewerten ob dies eher ein politischer Dampfplauderertreff, ein Lobbying-Forum für die staatsnahen Teile der IT-Branche oder ein echtes IT-strategisches Jahrehighlight ist. Nehmen doch Themen wie Netzpolitik, Internetregulierung, Compliance, Datenschutz oder e-Government immer rascher an Bedeutung zu. Und macht sich doch die allgemeine IT-Inkompetenz bzw. die gravierenden Wissensdefizite zahlreicher politischer Entscheidungsträger immer drastischer in verfehlten Regulierungsvorhaben wie z.B. Elena, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) oder den verkorksten Regierungsvorlagen zum Beschäftigtendatenschutz bemerkbar.

Doch gleich eines vorweg: Eine generelle informationstechnische Alphabetisierungskampagne für Politiker war leider nicht Gegenstand der Gipfelgespräche.

Allerdings war das Querschnittsthema IT-Sicherheit in mehreren der acht Arbeitsgruppen mit Gegenstand der Beratungen. In diesen Arbeitsgruppen wurden Themen wie die sich mit Themen wie digitale Infrastrukturen, IT-basierte Geschäftsmodelle, Gesundheitstelematik oder e-Government diskutiert. Zwei Arbeitsgruppen befassten sich mit „Vertrauen, Datenschutz und Sicherheit im Internet“ sowie mit „Verantwortung und Schutz in der vernetzten Gesellschaft“, also mit dem Themenfeld Informationssicherheit, Datenschutz und Compliance in einer vernetzten Welt.

Die Ergebnisse des IT-Gipfels wurden in der sog. „Dresdner Vereinbarung“ (PDF, 1 MB) zusammengefasst. Das Dokument enthält zahlreiche mögliche und mehrheitlich auch sinnvolle Ansätze zur Gestaltung der vernetzten Gesellschaft durch Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. Allerdings zeigen „Leuchtturmprojekte“ wie DE-Mail, Datenperso, das gescheiterte Immaterialgüterrecht, das Thema Netzneutralität oder die Gesundheitskarte, das politischer Unverstand und Wirtschaftslobbyismus oft mit dem Hintern einreißen, was die Hände zuvor aufgebaut haben. Etwas ausführlicher kann man die Gipfelthemen in der 90-setigen Begleitbroschüre „Programm – Personen – Projekte“ nachlesen, in der die Arbeitsgruppenthermen dargestellt werden (PDF, 2,8 MB)

Etliche Minister nutzten die Gelegenheit, um zu netzpolitischen Themen Stellung zu nehmen. Und die Bundeskanzlerin beklagte (wohl zurecht) die überlange Dauer mancher adipöser IT-Großprojekte der Regierung wie etwa der elektronischen Gesundheitskarte. Außerdem kündigte sie zum werweißwievielten Male den verstärkten Ausbau der Breitbandinfrastrukturen in Deutschland an. Auch wenn sich dieses Problem überhaupt erst durch verfehlte Verträge im Laufe der Telekom-Privatisierung ergeben hat (Nichtfestschreibung des bundesweiten Grundversorgungsauftrags mit Netzinfrastruktur des aktuellen Standes der Technik) und die Telekom sich auf dem Gipfel in weiser Voraussicht für weniger regulierende Eingriffe in ihre marktbeherrschende Position aussprach.

August-Wilhelm Scheer, Präsident des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), kündigte auf dem IT-Gipfel eine informationstechnische Bildungsoffensive an. Geplant sei ein Software-Campus, der 100 Spitzenkräfte pro Jahr finanziell fördert sowie ein Bitkom-Management-Club, in dem jährlich 17 Ausnahmetalente von ebenso vielen Betreuern zu jungen Führungskräften herangebildet werden sollen. Mitte 2011 soll ein mehrsprachiges Online-Portal „Work and Study in Germany“ potentiell zuwanderungswilligen IT-Fachkräften das Leben in Deutschland nahebringen. Da wird man aber in der deutsche Arbeits- und Sozialordnung, im deutschen Steuerrecht sowie im Personalmanagement fast aller deutscher Unternehmen noch sehr viel tun müssen, um die realen Defizite in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Personalmanagement, faire Entgelte sowie Steuern und Sozialabgaben abzuräumen. Dem steht das Vorhaben des BITKOM, das für eine erleichterte Zuwanderung nachzuweisende jährliche Mindesteinkommen auf das Einstiegsniveau von Junior-Ingenieuren ohne Berufserfahrung abzusenken, jedoch eher entgegen.

Es bleibt also abzuwarten, ob die Vielfalt der Interessenslagen der Beteiligten sowie die äußerst ungleiche Verteilung von Wissen, Kompetenz und Sachverstand zu Themen mit IT-Bezug aus den Programmpunkten konkrete Politikansätze entstehen lassen.


Macht Ver.di gemeinsame Sache mit der Verwerterlobby?

7. November 2010

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Ein hochrangiger Ver.di-Vorstand und der Präsident eines Arbeitgeberverbands treten händeschüttelnd und schulterklopfend vor die Presse um den Abschluss eine Lohnsenkungstarifvertrags in ihrem Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben – Unvorstellbar?

Oder das hier: Ver.di und die NPD gehen eine politische Kooperation ein und besiegeln dies durch die Bekanntgabe einer Kampagne „Sozialstaat nur für Deutsche“ durch die Vorstandschaften beider Organisationen – Unmöglich?

Wenn Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände zu einem Thema dieselbe Meinung vertreten, bedeutet das meist nichts Gutes für deren Mitglieder. Treten Gewerkschaftsführer und Arbeitgeberpräsidenten gar zusammen vor die Presse und grinsen fröhlich in die Kameras, so hat sehr wahrscheinlich eine größere Ferkelei im Hinterzimmer am grünen Tisch das Licht der Welt erblickt.

Eine solche Sauerei dürfte das kürzlich bekanntgegebene Ver.di-Positionspapier „Internet und Digitalisierung – Herausforderungen für die Zukunft des Urheberrechts“ sein, in der die Gewerkschaft zahlreiche Positionen der Verwerterlobby relativ unkritisch übernommen hat.

Verdi fordert in dem Positionspapier, Internetnutzer per „Warnhinweis“ davon abzuhalten, Urheberrechte zu verletzen sowie ein Bußgeld zu verhängen, sollten sie es trotzdem tun. Dazu müsste die Internetnutzung aller Bürger technisch überwacht werden. Internetzensur, Vorratsdatenspeicherung, Jugendschutz auch für Erwachsene, ACTA, Indect … war da was?

Der Gewerkschaft zufolge, entspricht es „einem breiten gesellschaftlichen Konsens und dem Selbstverständnis der Gewerkschaft, dass Rechtsverstöße […] wo immer sie geschehen, zu unterbinden und erforderlichenfalls zu ahnden” wären. Die bereits seit Jahren andauernden heftigen Debatten um längst überfällige Reformen des Immaterialgüterrechts sind an den Ver.di-Funktionären wohl komplett vorbeigegangen. Und das obwohl gewerkschaftsintern bereits seit Längerem ebenfalls recht heftig über dieses Thema diskutiert wird. Kein Wunder, denn bei etwa zweieinhalb Millionen Mitgliedern ist bestimmt auch der eine oder andere dabei, der durch Abmahnbetrug, Rechte-Wirrwarr oder Patentmissbrauch beruflich oder privat bereits geschädigt wurde.

Inhaltlicher „Urheber“ des Pamphlets dürfte der Fachbereich 8 Medien, Kunst, Industrie der Gewerkschaft sein, der bereits in der Vergangenheit (zumindest intern sowie im Gewerkschaftsmagazin „M – Menschen machen Medien“) durch eine recht unkritische Haltung dem Immaterialgüterrecht und der Verwerterlobby gegenüber auffiel.

Dabei gäbe es in dem Papier durchaus auch vernünftige Überlegungen, wie z.B. die Beschränkung der Möglichkeit sog. „Total-Buy-Out“-Verträge mit denen Verlage und Contentverwerter Autoren für ein Taschengeld die gesamten Rechte an einem Immaterialprodukt abnehmen. Jedoch haben gerade die neuen Nutzungs- und Distributionswege im Internet erheblich dazu beigetragen, die Macht der Verlage und Verwerter beträchtlich zu schwächen sowie die Publikationsmöglichkeiten zu demokratisieren. Das wird in dem Ver.di-Papier weitgehend negiert.

So werden z.B. Tauschbörsen und P2P-Netze verunglimpft und Phrasen der Verwerterlobby („Alles-Umsonst-Mentalität“) unreflektiert wiedergegeben, obwohl es gerade die P2P-Technologie war, die es auch kleinen Kreativen ohne Verlagsunterstützung und Label-Promotion ermöglicht audiovisuelle Inhalte schnell und billig zu verteilen, um sich so z.B. einen Nahmen aufzubauen, den man oft haben muss, bevor Geld für die kommerzielle Verwertung z.B. von Songs fließen kann.

Umgekehrt haben sich zahlreiche alte Geschäftsmodelle vor dem Hintergrund neuer Technologien und sozialer Entwicklungen überlebt und ein Festhalten daran wäre ein sicherer Weg in die Insolvenz. Strukturwandel gibt es nicht nur im Bergbau oder der Montanindustrie sondern auch und gerade im Geschäft mit Immaterialgütern.

Die inzwischen wirklich deutlich sichtbaren Kollateralschäden eines völlig verkorksten Immaterialgüterrecht wie z.B. Abmahnbetrug, Forderungen nach Zensurinfrastrukturen („Internet-Stoppschilder“), Internetfilterung, scharfer Providerhaftung und Vorratsdatenspeicherung werden von Ver.di in dem Positionspapier zwar bedauert aber nicht angemessen kritisch gewürdigt. Zum Teil macht sich die Gewerkschaft derlei Forderungen sogar selbst zu Eigen – hallo geht’s denn noch!

Es wird sich sogar dazu verstiegen eine „Solidargemeinschaft der Urheber“ herbeizudelirieren, deren konkrete Repräsentation die Verwertungsgesellschaften sind. Anderseits lehnt Ver.-di die Idee der Kulturflatrate ab, mit der eine neue Art von Verwertungs- und Verteilungsorganisation tatsächlich und aufwandsarm Kreative ein auskömmliches Einkommen bescheren könnte – so diese bereits wären, ihre Inhalte weitgehend freizugeben, so dass eine Pauschalvergütung tatsächlich Sinn machen würde.

Ein lichter Moment wiederum erscheint in dem Papier auf Seite 5 wo die Verfasser immerhin anerkennen, dass DRM und andere Nutzungsbeschränkungstechnologien gescheitert sind, weil sie entweder umgangen werden oder weil niemand bereit ist, für solchermaßen unbrauchbar gemachte Produkte Geld zu bezahlen. Doch die als Kern des Dokuments formulierten Leitgedanken von Ver.di zur Zukunft des Urheberrechts lassen für mich nur den Schluss zu, dass die Verfasser sich irgendwann kurz vor oder nach der Jahrtausendwende inhaltlich aus der Diskussion um Reformen im Immaterialgüterrecht verabschiedet haben. Was es Verwerterlobbyisten natürlich umso leichter machen würde, auf die Unterstützung einer großen Gewerkschaft mit etwa zweieinhalb Millionen Mitgliedern verweisen zu können, indem sie einem kleinen Fachbereich ein Positionspapier vermitteln, dass der Vorstand dann mangels einschlägiger inhaltlicher Kompetenz und aufgrund ansprechend- unklarem Gewerkschaftslingo wohl einfach abnickt.

Ver.di hat sich mit der Publikation dieses Positionspapiers eindeutig pro Internetüberwachung, pro Vorratsdatenspeicherung, pro rechtlicher Manipulation und Repression gegenüber Access-Providern und pro Abmahnbetrug positioniert.

Dies scheinen auch etliche der Gewerkschaftsmitglieder so zu sehen, da innerhalb des Mitgliedernetzes der Gewerkschaft aber auch öffentlich z.B. auf Netzpolitik.org entsprechend heftig und kritisch über dieses Paper diskutiert und kommentiert wird.

Ein Weg um als Ver.di-Mitglied seinen Unmut über diesen tiefen Griff in die sanitären Anlagen zu zeigen, könnte das Verfassen eines entsprechenden Beschwerdebriefes an den Ver.di-Bundesvorstand sein. Seine Adresse:

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
info@verdi.de

Zusätzlich sollte man Beschwerdemails an den lokalen Ver.di-Bezirk richten. Schon der dadurch entstehende Aufwand sollte gewerkschaftsintern klarmachen, dass hier was grob schiefgelaufen ist und der Korrektur bedarf. Und dass es bessere qualitätssichernde Steuerungsmechanismen geben muss, um solche Fehler künftig zu vermeiden.


Neues Hoeren-Skript zum Internet-Recht erschienen

9. Oktober 2010

IT-Rechtsexperte Thomas Hoeren, Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster und Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, hat sein im Februar 2010 zuletzt erschienenes Skript zum Internet-Recht in überarbeiteter Fassung vorgelegt.

Da speziell das Recht im Internet sich ähnlich dynamisch entwickelt wie das Netz selbst, waren an etlichen Stellen Aktualisierungen nötig. Hoeren hat dazu Themen wie Internetzensur, Vorratsdatenspeicherung, das Thema De-Mail, die Verlängerung von urheberrechtlichen Schutzfristen für Leistungsschutzberechtigte, den Verbraucherschutz im Internet (z.B. neue Musterwiderrufsbelehrung für den Onlinehandel, Abofallen und Internetbetrug) sowie die Diskussion um ein zusätzliches Leistungsschutzrecht für Verleger überarbeitet oder neu aufgenommen. Aktualisiert wurden auch Bezüge zur BGH-Rechtsprechung und neuer relevanter Urteile.

Ebenfalls wurden mehrere Gesetzesvorhaben der laufenden Legislaturperiode, beispielsweise die Novellierungen zum Bundesdatenschutzgesetz, zur Internetzensur oder dem Arbeitnehmerdatenschutz integriert.

Auch die neue Fassung steht auf den Seiten des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster kostenlos zum Download bereit (PDF, 3,8 MB).


Offener Brief der Piratenpartei an die EU-Kommission und an die deutsche Regierung

22. Juli 2010

Gestern hat die Piratenpartei Deutschland einen offenen Brief publiziert, indem sie kritische Fragen zu ACTA-Geheimabkommen stellt und die Offenlegung der Verhandlungsstände fordert. Auch ich sehe solche Geheimabkommen und Ermächtigungsgesetze – schon vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – sehr kritisch. Daher unterstützte ich das Anliegen der Piratenpartei, indem ich den Brief hier dokumentiere und das Anliegen für meine Leser im Auge behalten werde.

Im Falle des Erfolges würde das ACTA-Abkommen nach meinem bisherigen Kenntnisstand gravierende Auswirkungen auf das IT-Recht, den Datenschutz und die Bürgerrechte in Deutschland haben. Und zwar im negativen Sinne. Zudem würde die IT-Sicherheit wohl endgültig ihre „Unschuld“ verliere, wenn ihre Methoden und Technologien noch mehr als ohnehin schon zur Unterdrückung freier Völker eingesetzt würden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit mehr als zwei Jahren verhandeln Staaten und Staatenbünde unter Ausschluss der Öffentlichkeit über das Handelsabkommen ACTA, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Nur gelegentlich sickern inoffiziell Zwischenergebnisse oder vermeintliche Zwischenergebnisse durch. Erst jüngst hat das Europäische Parlament diese Vorgehensweise kritisiert und gefordert, die Parlamente über den jeweiligen Verhandlungsstand zu informieren. Zu den ACTA-Verhandlungen stellen wir Ihnen im folgenden einige Fragen und bitten Sie um Antworten.

Was sind die Gründe für die Geheimhaltung der ACTA-Verhandlungen? Geheimhaltung ist dann sinnvoll, wenn man eine Strategie plant und seine Gegner darüber im Unklaren lassen will. Die Geheimverhandlungen sind also Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber der Öffentlichkeit, in deren Interesse Sie handeln sollen.

Gleichzeitig begegnen Sie jeglicher Kritik seitens der Bürgerbewegungen mit Unverständnis. Sie zeigen sich verwundert über die Bedenken, die durch die intransparente Verhandlungsführung und das Durchsickern ungesicherter Informationen erst geschürt werden.

Warum fordern Sie mehr Vertrauen in den guten Willen der Verhandlungsdelegationen, wenn Sie selbst nicht bereit sind, den Bürgern ebenfalls Vertrauen entgegenzubringen und den Verhandlungsstand offenzulegen?

Warum weigern Sie sich, den aktuellen Verhandlungsentwurf zu veröffentlichen? Damit könnten Sie doch leicht unsere Befürchtungen entkräften, ACTA verletze Bürgerrechte.

Wir fordern:

•    Der aktuelle Verhandlungsstand muss veröffentlicht werden.
•    Alle betroffenen Gruppen – Politik, Zivilgesellschaft und Industrie – müssen in die Verhandlungen einbezogen werden.
•    Es muss einen Dialog zwischen den ACTA-Delegationen und der europäischen Öffentlichkeit geben. Dieser Dialog muss offen, ehrlich und verständlich sein.

Wir appellieren an Sie: Nehmen Sie die Verantwortung wahr, die Sie gegenüber den Bürgern Deutschlands und Europas haben!

Wir hoffen auf baldige Antwort und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Piratenpartei Deutschland


Verwerterlobbyisten: Wir finden Kinderpornographie toll!

9. Mai 2010

Im Mai 2007 führte die US-Handelskammer in Stockholm ein Seminar unter dem Titel „Sweden – A Safe Haven for Pirates?“ durch, in dem die damalige schwedische Politik  zu Fragen des Immaterialgüterrechts aus Sicht der Verwerter- und Rechteinhaberlobby diskutiert wurde. Zu diesem Seminar hatten sich auch drei Mitglieder der schwedischen Piratenpartei Zugang verschafft, um dort aus erster Hand vom Gegner lernen zu können. Einer von ihnen war Christian Engström – damals ein Nobody, heute Mitglied des EU-Parlaments.

Über das was Engström dort zu hören bekam, verfasste er einen aufschlussreichen Blog-Artikel, der zunächst in Vergessenheit geriet, inzwischen aber zunehmend an politischer Aktualität und Brisanz gewinnt. Denn eine dänische Anti-Piracy-Lobbyorganisation lies in dem Seminar einen Verwerterrechteanwalt (die Sorte, die in Deutschland oft als Helfershelfer von Abmahnbetrügern und Wirtschaftskriminellen ihr Geld ergaunert) als Referent antreten, der Folgendes zum Besten gab:

„Kinderpornografie ist großartig. Sie ist großartig, weil Politiker Kinderpornografie verstehen. Indem wir diese Karte ausspielen, können wir sie (die Politik) zum Handeln und zum Blockieren von Websites bringen. Und wenn sie das erst einmal gemacht haben, dann können wir sie dazu bringen, Filesharing-Sites zu blockieren.“

In den Denkfabriken der Verwerterlobby hat man – wie ihre Gegner bereits seit längerem immer wieder unterstellen – erkannt, dass man überkommene Geschäftsmodelle am besten durch Kriminalisierung ihrer Kritiker verteidigt. Und das dabei jedes Mittel recht ist.

Ideen der Verwerterlobby zum Abbau von Bürgerrechten und zum Schutz ihrer Monopolinteressen wie Internetzensur, Netzsperren, Three-strikes-Modelle, Ausdehnung der Providerhaftung, Abschaffung der Netzneutralität, ACTA-Geheimabkommen, Ausweitung von unklar formulierten Rechtgrundlagen zur Förderung des Abmahnbetrugs, Vorratsdatenspeicherung … sollen also durch politischen Kindesmissbrauch und geschickte Manipulation politischer Entscheidungsprozesse weiter vorangetrieben werden.

Verglichen mit dieser Perfidie sind Neonazigruppen, Hassprediger, Islamisten, Scientology usw. harmlose Kreisklassenspieler! Organisationen wie die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) oder deren deutsches Äquivalent die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) entwickeln sich zunehmend zu Brut- und Förderstätten organisierter Kriminalität (Abmahnbetrug, Förderung von Kartellen und Monopolen durch Patentrechtsmissbrauch) und grundrechtsfeindlicher Aktivitäten.

Es ist an der Zeit deren Treiben durch Polizei und Verfassungsschutz, vor allem aber auch durch aufgeklärte mündige Bürger zu beobachten und publik zu machen. Denn der Einfluss dieser Organisationen auf die Politik in Deutschland und auch in Europa darf nicht unterschätzt werden! Wir reden hier immerhin über Organisationen, deren Vertreter Kinderpornographie toll finden, weil sich damit ihre Interessen vorantreiben lassen. Und die es auch sonst häufig nicht so genau nehmen mit Recht und Gesetz.

Denn derzeit, so Engström, versucht es die Medienindustrie über den Umweg EU. Dort werden durch die schwedische EU-Kommissarin Cecilia Malmström derzeit Pläne für den Aufbau einer europaweiten Zensurinfrastruktur mit dem Argument des Sperrens von Kinderpornographie begründet und auf Fragen nach dem Einsatz für andere Bereiche nur mit Ausführungen dazu reagierte, wie schrecklich Kinderpornographie ist.

Wie wohl die EU-Kommissare über die Ansichten zur Kinderpornographie durch die Verwerterlobbyisten denken?


Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) – Wie Geheimabkommen unser Leben bestimmen

1. Mai 2010

Auf Reichskanzler Otto von Bismarck wird die Aussage zurückgeführt, dass es besser sei nicht so genau zu wissen, wie Würste und Gesetze gemacht würden. Und wer sich mit dem Thema Globalisierungskritik beschäftigt, stößt relativ rasch auf Institutionen wie den Weltwährungsfonds (IWF), die Welthandelsorganisation (WTO) und andere in denen einflussreiche Staaten an Parlamenten vorbei sog. „Handelsabkommen“ wie GATS, TRIPS und andere abschließen, in denen oft auch alles Mögliche geregelt ist, was wenig bis nichts mit Handel nach allgemeinem Verständnis zu tun hat. Abbau von Sozialstandards, Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten, Absenken von Umweltstandards und Verbraucherschutz. Dafür Absicherung der Profite von Investoren, Konzernen und Oligopolen, Schwächung der Rechtsaufsicht über Unternehmenskonglomerate, Patente (d.h. staatlich garantierte Monopolansprüche unter Umgehung der Marktkräfte) auf eigentlich fast alles sowie Subventionen in Milliardenhöhe.

Solche Abkommen sind inhaltlich meist so heikel, einseitig und unausgewogen, dass sie sich mit Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten nicht in Einklang bringen lassen. Und über halbwegs transparente demokratische Prozesse dafür keine Mehrheiten zu bekommen wären. Daher werden sie meist im Geheimen in Hinterzimmern und an grünen Tischen der globalen Wirtschaftsdiplomatie verhandelt und bis zu ihrer Ratifizierung als Verschlusssache behandelt.

Schon mehrfach scheiterten solche Abkommen in der Vergangenheit, nachdem ihre Inhalte vorab durchsickerten und den Zorn von Bürgerrechtlern und zivilgesellschaftlichen Organisationen an sich zogen. So zum Beispiel das „multilaterale Investitionsabkommen“ (MAI) oder die Bolkestein-Richtlinie. Wirtschaftslobbyisten und käufliche Politiker (nur wenige Formen der Korruption sind tatsächlich strafbar) greifen die entsprechenden Inhalte aber früher oder später immer wieder auf und versuchen es erneut. So entsteht eine Art politischer Salami-Taktik des schleichenden aber kontinuierlichen Abbaus von Bürgerrechten und Sozialstandards.

Ein weiteres solches Abkommen ist das Anti Counterfeiting-Trade Agreement (ACTA), an dem bereits seit 2005 zwischen der Schweiz, den USA, der EU, Kanada, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Geheimen verhandelt wird. Gegenstand des Abkommens sind hauptsächlich Verschärfungen im ohnehin umstrittenen Immaterialgüterrecht, so dass Rechteverwerter wirksamer gegen „Produktpiraten“ und „Raubkopierer“ vorgehen können. Im selben Fahrwasser sollen zugleich Bürgerrechte eingeschränkt, der Zugang zum Internet stärker reguliert, Zensurinfrastrukturen geschaffen und Provider zunehmend in Haftung für „Urheberrechtsverstöße“ Dritter genommen werden. Die wenigen Informationen zu ACTA, die bislang durchsickerten, lesen sich wie ein Horrorkatalog für freie Bürger.

Zumal sie von Leuten verhandelt  werden, die in unserem Namen handeln, die von uns bezahlt werden und die eigentlich uns zu dienen hätten – stattdessen dienen sie managerialen Eliten, die uns bisher hauptsächlich Gewalt, Arbeitslosigkeit, Teuerungen und die Finanzkrise gebracht haben.

Der zunehmende Missbrauch des Immaterialgüterrechts durch Verwerter und Konzerne hat jedoch in den letzten Jahren eine ebenfalls zunehmende Widerstandsbewegung entstehen lassen. Bürger, NGOs und neue Parteien wie z.B. die Piratenpartei fordern die Kontrolle über Staat und Wirtschaft zurück, wollen Auswüchse korrigieren und das Primat der Wirtschaftsinteressen über Staat und Volk wieder beseitigen.

Noch immer laufen die Verhandlungen um ACTA im Geheimen und ohne demokratisches Mandat auf Ministerial- und Staatssekretärsebene ab. Auch wenn sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger inzwischen hin und wieder genötigt sieht, den ein oder anderen Kommentar zum Stand der Dinge abzugeben.

Es gilt also umso mehr: Wachsam bleiben, sich selbst informieren (aktiv online – denn Fernsehen und Presse geben dazu fast nichts her) und auf dem Laufenden bleiben. Das aber allein reicht noch nicht. Wer Geheimabkommen wie ACTA, die unabsehbar in unsere Rechte eingreifen, ablehnt muss auch den Hintern hochbringen und Organisationen unterstützen, die sich gegen ACTA engagieren Organisationen wie den Chaos Computer Club, die Piratenpartei, den FoeBud e.V., die Initiative „Stopp Acta“ und andere.

Beginnen kann man damit, dass man sich in das Thema einliest, die E-Petition von Stopp-ACTA zur Offenlegung der Verhandlungen unterstützt und die Blogosphäre im Auge behält. Die Verhandlungen rund um ACTA laufen noch, bislang ist noch nichts entschieden.


Censilia legt bei Websperren nach – kommt jetzt die neue Zensursula?

17. April 2010

EU-Kommissarin Cecilia Malmström, von Kritikern inzwischen auch „Censilia“ genannt,  zeigt sich enttäuscht über die Reaktion bloggender Bürgerrechtler auf ihre geplante EU-Richtlinie zur Internetzensur. Zu offensichtlich war der Versuch christlich-konservativer Kreise, die in Deutschland aber auch in etlichen anderen europäischen Ländern verbrannte Idee der Internetzensur als Mittel zur Eindämmung von Kinderpornographie quasi „über Bande“ per EU-Richtlinie und damit bequem an jedem Parlament vorbei Gesetz werden zu lassen. Denn für EU-Richtlinien besteht Zwang zu deren Umsetzung in nationales Recht – egal was die Mehrheit der Bürger dazu denkt (s.  Beispiel Vorratsdatenspeicherung).

Dabei wird rasch deutlich, dass sich Frau Malmström derselben Tricks zu bedienen scheint wie im letzten Jahr Frau von der Leyen. Behauptung von Dingen, die sich bei näherem Hinsehen als falsch erweisen (z.B. das es einen Markt gäbe auf dem Kinderpornographie gegen Geld gehandelt wird – tatsächlich wird sie wie so vieles andere ohne Geld getauscht). Nennung von aus der Luft gegriffenen, nicht belegbaren Zahlen (z.B. zum Aufkommen entsprechenden Materials). Erfindung neuer Begriffe, die dann weitergetragen werden („Pädokriminelle“). Schlichtes Lügen wenn es argumentativ dünn wird (z.B das Löschen nicht effektiv sei). Was auch in der ct’ (9/2010) zu einem entsprechend kritischem Artikel führte, der sich mit den Details des neuen Vorstoßes für Websperen und Internetzensur auseinandersetzt.

Mich erinnert das an Zeiten als Deutschland noch ein Reich war und wir neben einem Führer auch noch einen Propagandaminister hatten.

Seltsam auch, dass es trotz milliardenschwerer EU-Etats für Forschungsförderung kaum Mittel für forensische Forschungen gibt. Oder zur Suche nach Antworten auf die Frage was Pädophilie eigentlich genau ist und wie man sie wirksam bekämpft.

Seltsam auch, dass es trotz milliardenschwerer Länder-Etats für die Versicherheitsstaatlichung keine Mittel für die Aufstockung entsprechender Fachbereiche der Polizei gibt. Es beschäftigen sich in Deutschland bestimmt 1.000 x mehr Polizisten mit Parkverstößen als mit Ermittlungen gegen Kinderpornografie im Internet. Das dokumentiert die Prioritäten deutlichst! Von Falschparkern geht demnach eine größere Gefahr für die Gesellschaft aus als von Kinderschändern.

Das Ganze ist also nur eine Ausrede um tatsächlich eine ganz andere und bestimmt nicht mehrheitsfähige Agenda umsetzen zu können: Die Wiederherstellung der politischen Kontrolle über die Medien und Informationsflüsse durch Etablierung von Mechanismen der Internetzensur. Schengen-Internet, Jugendschutz auch für Erwachsene, Internet erst ab 23 Uhr abends, Vorratsdatenspeicherung, DE-Mail, Abschaffung der Netzneutralität und was es an schrägen Ideen der politischen Klasse mehr gibt. Politischer Kindesmissbrauch zur Durchsetzung nicht mehrheitsfähiger Vorhaben.

Das Wohl von Kindern ist Politikern wie Malmström dabei völlig egal. Die würden auch Analverkehr mit Fünfjährigen auf Wahlplakate drucken lassen, wenn das in nennenswertem Umfang Stimmen brächte. Nur gut, das EU-Kommissare nicht gewählt sondern von den Mitgliedsregierungen im Zuge von Hinterzimmergesprächen ausgehandelt und dann formal eingesetzt werden.

Inzwischen denke ich manchmal, das nicht alles was die US-Waffenlobby zum Thema Selbstschutz, Waffen für alle und selbstbewusste Bevölkerung durch Möglichkeit der Verteidigung gegenüber Verbrechern (zu denen man auch etliche Politiker zählen kann) argumentativ vorträgt, wirklich grundfalsch ist.


Netzzensur – Sie versuchen es erneut!

3. April 2010

Wenn Politiker unpopuläre Ideen in ihren Parlamenten zu platzieren versuchen, kann es schon mal vorkommen, dass sie dafür keine Mehrheit zusammenbekommen. Und das sie bei der nächsten Wahl abgewählt werden. Das ist das reinigende Element der Demokratie.

Daher wird von Politikern speziell in Europa mit zunehmender Häufigkeit versucht, „über Bande zu spielen“, indem nicht mehrheitsfähige Ideen statt ins Parlament in die EU-Kommission gegeben werden. Dort sitzen die jeweiligen Bundesminister und Funktionäre in den vorberatenden Fachgremien und Ausschüssen. Deren Zusammenkünfte sind nicht öffentlich und über besprochene Inhalte dringt nichts nach außen. Greift aber die EU-Kommission einen Wunsch der EU-Länder nach einer europäischen Regelung auf und wird daraus im weiteren Verlauf eine EU-Richtlinie, so können die Minister zuhause Vollzug melden und sich öffentlichkeitswirksam darüber beklagen, dass sie ja ganz anderer Ansicht wären, sie jetzt aber die missliebige Maßnahme in nationales Recht umzusetzen hätten – die „böse“ EU usw. …

Der Durchschnittsbürger verfügt i.A. nicht über hinreichende politische Bildung, um diesen Vorgang zu durchschauen, in dessen Verlauf er regelrecht ausgetrickst wurde. Und die Politiker aller EU-Länder wissen das.

Im letzten Jahr scheiterte das Netzzensurgesetz der früheren Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen letztlich am Widerstand zahlreicher Bürgerrechtsbewegungen. Auch wenn es inzwischen zwar formal in Kraft trat, die Regierung aber nach Wegen sucht, es still und leise irgendwie doch noch entsorgen zu können. Den Hauptbefürwortern CDU und SPD gingen in der letzten Bundestagswahl so viele Stimmen verloren, dass die große Koalition beendet werden musste, Linkspartei, Grüne und Piraten ordentlich zulegen konnten und die FDP sogar Koalitionspartner wurde. Aufgrund der Schwächung der Konservativen kann es in der demnächst anstehenden NRW-Landtagswahl sogar so kommen, dass die CDU ihre Bundesratsmehrheit einbüßt, was die schwarzgelbe „Tigerenten“-Koalition weiter schwächen würde.

Daran ist sicherlich nicht nur „Zensursula“ schuld. Sondern die Summe aus allen Einschränkungen der Bürgerrechte, aus verfassungswidrigen Gesetzen (CDU und SPD bringen es auf mehr dokumentierte Grundgesetzverstöße als NPD, Scientology und radikale Autonome zusammengenommen) und zahlreichen Vorkommnissen aus den Rubriken Korruption und Klientelismus.

Und trotzdem haben sie immer noch nichts daraus gelernt. Dumm, faul und korrupt, wie bereits Regierungskritiker Albrecht Müller in seinem Buch „Machtwahn“ vermutete.

Diese politische Vorgeschichte sollte man sich vergegenwärtigen, wenn man diese Tage liest, dass EU-Kommissarin Cecilia Malmström das Thema Netzzensur im Namen geschundener und missbrauchter Kinder wieder auf die politische Tagesordnung setzen will. Wer sie da wohl entsprechend gebrieft hat?

Tatsächlich schlägt Malmström in einem Richtlinienentwurf vor „dem Beispiel einiger Mitgliedstaaten zu folgen“ und den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie schlicht zu sperren. Dafür sollten entsprechende Gesetze auf nationale Ebene eingeführt werden, um den Zugang zu solchen Inhalten zu filtern: „Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, auf welchem Weg sie dieses Ziel am besten erreichen. Sie könnten beispielsweise Anbieter von Internetdiensten dazu ermutigen, freiwillige Verhaltensregeln und Leitlinien zu entwickeln, um Nutzern den Zugriff auf kinderpornographische Websites zu verweigern. Oder sie ermächtigen die zuständigen Polizei- und Justizbehörden per Gesetz, die Anbieter von Internetdiensten dazu aufzufordern, die Nutzung derartiger Seiten zu blockieren“ Diese Maßnahmen seien aber kein Ersatz für das Löschen kinderpornografischer Bilder und Videos schon an der Quelle.

Immerhin das hat man also erkannt. Das es aber tatsächlich in keinstem Maße um die Kinder geht, wird erst bei genauerem Hinsehen klar. Denn etwa 80% aller kinderpornografischen Inhalte liegen  nicht auf den Servern russischer „bullet proof“-Provider sondern im Zugriff europäischer und US-amerikanischer Betreiber. Also in Ländern, in denen es schon seit Jahrzehnten Rechtshilfeabkommen gibt. Und in denen man solche Inhalte ohne richterlichen Beschluss einfach so auf Zuruf aus dem Netz fegen kann. Was Bürgerrechtsorganisationen erst im vergangenen Jahr durch eine Art „Rama dama“-Aktion praktisch demonstrierten. Wo es zu diesem Zweck sogar Internet-Beschwerdestellen und bei jedem Provider eine Meldestelle für entdeckten Missbrauch gibt.

Wir haben es also mit einer Form des politischen Kindesmissbrauchs zu tun (und der ist völlig legal!). Die Agenda ist tatsächlich eine andere: Der Politik stoßen die Transparenz, der anarchische Charakter sowie die grenzübergreifende Unkontrollierbarkeit des weltweiten Netzes schon seit längerem sauer auf. Am liebsten hätten sie nationale und territorialisierte, politisch leicht zu kontrollierende Intranets, in denen sich lokale und oft recht krude Vorstellungen von Jugendschutz (auch für Erwachsene), Sexualstrafrecht, Urheberecht, Bezahldiensten und Shopping-Net oder auch zeitlich Altersgrenzen wie im Fernsehen („ab 18“-Filme erst ab 23 Uhr) leicht anordnen und durchsetzen lassen. Ohne dass der Nutzer dann eben einfach auf andere Seiten, andere Angebote, andere Proxies und Dienste etc. zugreift und sich von der Politik irgendwann gar nichts mehr sagen lässt. Das territorialisierte „Schengen-Internet“ sozusagen. Die Vielfalt des echten Internets soll aus Sicht der politischen Eliten gewissenermaßen zureguliert und wegverwaltet werden, wenn man darin schon regelmäßig mit den eigenen unlauteren Absichten schlecht dasteht.

Das es bereits 5 vor 12 ist, wurde mir gestern bewusst, als ich in der gedruckten Ausgabe des eher konservativ orientierten Münchner Merkur einen Hetzartikel gegen die kirchenkritische Humanistische Union las, in der diese in die Nähe der aktiven Unterstützung von Kinderpornografie gerückt wurde. Denn die HU fordert zusammen mit zahlreichen anderen Bürgerrechtsorganisationen schlicht deren Löschung statt bloßer Sperrung und lehnt politische Netzzensur grundsätzlich ab.

Wer zur Vernichtung von Kinderpornos aufruft, fördert demnach Kinderpornografie. Schon ganz schön gaga…


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