Klemmt bald ein Trojaner Tausende vom Internet ab?

15. Januar 2012

Im November letzten Jahres konnte das amerikanische FBI einen großen Ermittlungserfolg verzeichnen. Im Rahmen der multinational koordinierten Operation „Ghost Click“ gelang es ein Bot-Netz mit ca. vier Millionen von zusammengeräuberten Rechnern verteilt auf ca. 100 Ländern durch Einnahme der C&C-Server in New York stillzulegen.

Über einen Trojaner namens „DNS-Changer“ wurden die Rückmeldungen aus DNS-Abfragen auf den betroffenen Rechnern so manipuliert, dass sie zu den C&C-Servern des Botnetzes statt auf reguläre DNS-Server führten. Im Code von DNS-Changer fand man u.a. eine IP-Adresse, die zum Netzwerk des estnischen Providers Esthost gehörte. Esthost ist ein Tochterunternehmen von Rove Digital. Unter den vom FBI im November verhafteten Personen befand sich auch eine Führungskraft von Rove Digital. Laut der IT-Sicherheitsfirma Trend Micro sei bereits 2008 bekannt gewesen, dass das Unternehmen diverse kriminelle Kunden habe. Man habe diese Informationen aber vor der Öffentlichkeit zurückgehalten, um die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht zu stören.

Die gut Hundert vom FBI in New York in einem Rechenzentrum sichergestellten Server wurden zunächst weiter betrieben, auch wenn keine Botnetz-Aktivitäten mehr darüber abgewickelt werden. Doch am 8. März sollen die noch verbliebenen Botnetz-Server endgültig vom Netz gehen. Damit den infizierten Bots dadurch mangels korrekter DNS-Serververbindung nicht dasselbe wiederfährt, wäre es für deren Besitzer inzwischen an der Zeit, zu klären ob sie mit „DNS-Changer“ infizierte Rechner haben oder nicht.

Daher hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen mit der Telekom unter www.dns-ok.de eine Schnelltest-Website eingerichtet, mit der man prüfen kann, ob der eigene Rechner befallen ist oder nicht. Dabei wird keine Software gestartet oder heruntergeladen. Die Seite überprüft nur, ob der eigene Rechner über einen der DNS-Server des Bot-Netzes geleitet wird oder nicht.

Ist das aber der Fall werden die Dinge schwierig. Zwar können viele Antivirenprogramme wie z.B. der kostenlose DE-Cleaner des Anti-Botnet-Beratungszentrums den DNS-Changer deaktivieren. Da sich dieser Trojaner jedoch per Rootkit-Funktionen sehr tief im befallenen System verankert, kann er oftmals nicht mehr rückstandsfrei entsorgt werden. Die verbleibenden Schadcodereste stellen jedoch ein Sicherheitsrisiko dar, das man nur noch durch ein komplettes Neuinstallieren des betroffenen Systems wieder los wird.


Hoeren-Skript zum IT- und Internet-Recht aktualisiert

10. November 2011

IT-Rechtsexperte Thomas Hoeren, Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster und Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, hat seine im April 2011 zuletzt erschienenes Skripten zum IT- und Internet-Recht in überarbeiteter Fassung vorgelegt.

„Skript“ ist dabei stark untertrieben. Tatsächlich sind die beiden Hoeren-Skripte jeweils mehrere Hundert Seiten umfassende gewichtige IT-rechtliche Fachlektüre. Wohl dem, der ein Tablet oder einen e-Book-Reader damit bestücken kann.

Da speziell das Recht im Internet sich ähnlich dynamisch entwickelt wie das Netz selbst, waren erneut an etlichen Stellen Aktualisierungen nötig. Hoeren hat dazu Themen wie Social Media, Domainrecht, etliche Detailfragen aus dem Urheberrecht, das DE-Mail-Gesetz Verbraucherschutz bei Online-Geschäften, das Datenschutzrecht oder Fragen zu EDV-Verträgen überarbeitet oder neu mit aufgenommen. Aktualisiert wurden auch Kommentierungen aktueller Rechtsprechung, neuer relevanter Urteile sowie zahlreiche Literaturhinweise.

Hoeren weist bereits im Vorwort seines Buches darauf hin, „dass das Internet eine Dynamik hat, die die klassischen Buchverleger überfordert“. Eine gedruckte Ausgabe der beiden Skripte wäre daher wahrscheinlich bereits zum Zeitpunkt ihres Erscheinens veraltet. Eine digitale Publikation dagegen ermöglicht rasche Fortschreibungs- und Aktualisierungszyklen.

Auch die neue Fassung steht auf den Seiten des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster kostenlos zum Download bereit.


Der Streit um die Facebook-Buttons

11. September 2011

Fast jeder kennt sie – die „Gefällt mir“-Buttons auf immer mehr Webseiten, mit denen man seinen Facebook-Kontakten ein Fundstück beim Surfen signalisieren kann. Wer seine Facebook-Kontakte entsprechend auswählt, bekommt dadurch einen interessensgerecht vorsortieren Nachrichtenfeed generiert und kann seinerseits anderen signalisieren, was ihn interessiert.

Wie genau funktioniert das?

Sobald man eine Website aufruft, die Facebook-Buttons enthält, werden Daten wie z.B. IP-Adresse, Referer und statistische Informationen an Facebook übermittelt. Ist man Facebook-Nutzer und am System angemeldet (dazu muss man es nicht mal offen haben) kann Facebook so recht genau mitverfolgen wo sich Facebook-Nutzer im Internet bewegen und was sie interessiert. Mit der Zeit kommen so relativ präzise und über den Inhalt des eigenen Profils weit hinausgehende Nutzerprofile zusammen. Dies lassen sich in aggregierter Form zum Zwecke von Reichweitenanalysen gut zu Geld machen.

Aber auch ohne eigenes Facebook-Profil kann die Firma ohne Einwilligung der Nutzer und ohne dass diese einen „Gefällt mir“-Button angeklickt hätten, unbemerkt Daten speichern und so beträchtliche Vorratsdatenbanken aufbauen.

Da es sich dabei zum Teil um personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten i.S.d. Bundesdatenschutzgesetzes handelt, wäre hierfür eine Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Dabei wäre den Nutzern rechtsverbindlich mitzuteilen, worin sie einwilligen und zu welchen abschließend aufgeführten Zwecken ihre Daten verwendet werden Das fordern Datenschützer schon länger von Facebook. Doch die Firma, deren europäischer Hauptsitz in Dublin liegt, hatte diese Forderungen bislang ignoriert, da sie rechtlich von Deutschland aus nur schwer zu greifen ist. Auf diese Weise erzielt sie Konkurrenten mit Sitz in Deutschland gegenüber aus Sicht von Datenschützern unlautere Wettbewerbsvorteile. So hat Facebook allein im ersten Halbjahr 2011 weltweit etwa eine halbe Milliarde Euro Gewinn erzielt.

Das Kieler Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) beschloss daher das Problem vom anderen Ende her anzugehen und statt Facebook die in Deutschland rechtlich greifbareren Betreiber von .de-Websites, die Facebook-Buttons einbinden, rechtlich unter Druck zu setzen. Indirekt sollte so auch Facebook selber zum Handeln bewegt werden, da ansonsten vermehrt Websites angesichts möglicher fünfstelliger Geldbußen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht die Buttons aus dem Netz nehmen und Facebooks Datenzuflüsse abklemmen würden. Eine umstrittene aber wirksame Vorgehensweise, da das Problem erst auf diesem Wege überhaupt einer breiteren Netzöffentlichkeit bewusst wurde. Bislang wurde es eher in der datenschutzrechtlichen Fachliteratur diskutiert.

Kürzlich schlugen Programmierer von Heise.de eine technische Lösung des Problems vor: den +2-Button. Dabei erscheinen Buttons sozialer Netzwerke wie Facebook oder Twitter zunächst inaktiv auf der Website und übermitteln keine Daten. Erst wenn der Nutzer sie anklickt werden sie aktiviert (erkennbar am Farbwechsel des Buttons) und ein zweiter Klick startet dann die damit verbundene Funktion. Doch auch das ist keine Einwilligung i.S.d. § 4a BDSG, da die rechtsverbindliche Mitteilung über Art, Umfang und Zweck der Datenübermittlung fehlt und auch unklar bleibt, wohin Daten übermittelt werden (z.B. auf Facebook-Server in den USA). Da die Entwickler den Quellcode freigaben, wurde die Idee rasch aufgegriffen und z.B. als Plugin für verbreitete Content-Management-Systeme wie WordPress umgesetzt.

Tatsächlich ist das Thema derzeit noch ungeklärt. Es gilt daher, die Entwicklung bei den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz solcher „aktiven Codeelemente“ in Webauftritten speziell von Unternehmen im Blick zu behalten und sich ergebenden Compliance-Risiken konsequent entgegenzutreten.

Generell sollten sich Betreiber von Webauftritten zudem vergegenwärtigen, dass jedes Element, mit dem sie Code anderer Websites oder Dienste einbinden, ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellt, Schließlich wissen sie nicht, was da im Einzelfall auf die Rechner ihrer Besucher und Kunden übertragen wird. Die Mehrzahl aller webbasierten Schadcodeverteilmechanismen macht sich solche Lücken zunutze und infiziert so ahnungslose Besucher von gut frequentierten Websites mit Schadsoftware.


Cyber-War und Cyber-Abwehr

17. Juli 2011

In den letzten Monaten nahm die medial gefühlte Aktivität von Hackergruppen weltweit zu. Allerdings sagen die Jahresberichte diverser mit Fragen der IT-Sicherheit befassten Institutionen ebenfalls seit Längerem solche Entwicklungen voraus. Das macht IT-Sicherheit zunehmend zu einem politischen Thema, so dass Staaten Institutionen aufbauen, die sich mit dem Schutz kritischer Infrastrukturen sowie möglichen Krisenreaktions- und Gefahrenabwehrstrategien befassen sollen.

Dazu zählt auch das in Deutschland von Bundesinnenminister Friedrich kürzlich eingeweihte Nationale Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ), das bundesweit Informationen über IT-Sicherheitsvorfälle zu bewerten und abgestimmte Handlungsempfehlungen entwickeln soll und mit zunächst zehn Beschäftigten startet. Es wird vom Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit direkter Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei (BPol), dem Zollkriminalamt (ZKA), der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie der Bundeswehr als assoziierte (zuarbeitende) Behörden gebildet.

Wobei die Bundeswehr bereits seit 2009 eine in der Tomburg-Kaserne in Rheinbach nahe Bonn stationierte Einheit „Informations- und Computernetzwerkoperationen“ unterhält, in der Soldaten für  digitale Angriffs- und Abwehroperationen vorbereitet werden. Sie wurden meist aus den Fachbereichen für Informatik an den Bundeswehruniversitäten rekrutiert und sollen der Armee operative Handlungsfähigkeit für kommende Internet-Konflikte geben, wie sie z.B. Estland bereits 2007 mit massiven dDOS-Attacken auf die Webserver öffentlicher Einrichtungen erlebte.

Hinzu kommt das CERTBw, eine Einheit die für die zentrale Überwachung der IT-Sicherheit der Bundeswehr zuständig ist und die ebenfalls mit etlichen anderen Behörden des zivilen Bereichs wie der Bundespolizei und dem BSI kooperiert. Zumindest informationstechnisch ist die Trennung zwischen Armee und Zivilsektor sowie die relative Inaktivität der Bundeswehr im Inneren längst Geschichte. Auch international haben sich die Streitkräfte bereits vor Jahren vernetzt und führen auch gemeinsame „Cyber-Manöver“ durch.

Kernaufgabe der nationalen Cyber-Abwehr soll der Schutz kritischer Infrastrukturen sein, also Dinge wie Energieversorgung, Finanzwesen, Verkehrsleittechnik, Flugverkehr, medizinische Versorgung usw., deren Beeinträchtigung durch informationstechnische Attacken schwerwiegende Folgen für die Bevölkerung haben kann.

Allerdings werden diese Aktivitäten durchaus auch kritisch gesehen. Macht- und Informationsbündelungen beim Staat haben selten positive Folgen – zu sehr locken Missbrauchsmöglichkeiten die stets nach Zugang zu Macht und Mitteln strebenden politischen Eliten. Und gerade die deutschen Innenminister der letzten fünfzehn Jahre haben bekanntlich mehr grundgesetzwidrige Vorhaben von echter Bedeutung losgetreten als alle, im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht genannten Organisationen zusammengenommen.

Wenn dann noch Dinge hinzukommen, wie die „Kriegserklärung“ der fast-schon-pleitegegangenen US-Regierung, die kürzlich ankündigte, auf Cyber-Attacken ggf. mit dem Einsatz konventioneller Waffen zu reagieren, trägt das nicht eben dazu bei, an Vernunft und Maß in den Köpfen ohnehin oft mit netzpolitischen Themen überforderter Politiker zu glauben. Sahen doch schon in den 80ern die Macher des Spielfilms „War-Games“ voraus, dass jugendlicher Spieltrieb und lose sitzendes Schießgerät in den Händen von Politikern und Militärs ohne wirksame öffentliche Kontrolle keine allzu gute Idee sind (im Film konnte der dritte Weltkrieg eben noch so verhindert werden).

Zumal es im Internet kaum verlässlich festzustellen ist, woher ein Angreifer kommt und ob er im Dienste eines Staates oder für private Klienten tätig ist. So wäre es z.B. für chinesische Hacker problemlos möglich, über Rechner in Russland in deutsche Rechenzentren einzudringen und darüber Ziele in den USA oder sonstwo anzugreifen (was auch häufiger geschieht). Für Abwehrkräfte wird es da schwierig, klar zu erkennen wer der Feind ist und von wo aus er womit angreift. Militärische Denkschemata kommen da rasch an ihr Ende.

So wie es inzwischen private Söldnerfirma gibt, die Armeen mit Soldaten aufstocken, deren Tod auf dem Schlachtfeld für die Politiker zuhause keine negativen Konsequenzen hat, so ist es wohl auch nur eine Frage der Zeit, bis private „Cyber-Söldner-Unternehmen“ von Hackern und Wirtschaftsspionen bedrohten Firmen informationstechnische Feuerkraft für verdeckte Operationen mit nicht immer ganz legaler Zielsetzung anbieten werden. Zumal wir ja auch in Deutschland bereits Datenmissbrauchsskandale wie z.B. 2008 bei der Telekom oder 2009 bei der Deutschen Bahn hatten, bei denen freidrehende interne Sicherheitsabteilungen eine gewichtige Rolle spielten.

Realweltlich beschäftigt sich die Cyber-Abwehr im öffentlichen Sektor aber mit gewöhnlicheren Problemen. So hat z.B. die Polizei, die bereits seit Jahren hart am Auf- und Ausbau ihrer IT-forensischen Aufklärung arbeitet, schlicht damit zu kämpfen, dass die benötigten IT-Spezialisten kaum sinnvoll in die öffentlich-rechtlichen Besoldungsschemata und Entgeltordnungen einzupassen sind. Denn deren Gehaltsansätze wurden lange Zeit nicht angemessen fortgeschrieben, so dass staatliche Institutionen auf Personalsuche immer häufiger von den Firmen überboten werden, von denen sie sich anschließend teure externe Berater einkaufen müssen, um ihre Projektteams aufzustocken. Ein Problem mit dem sich auch das neue Cyber-Abwehrzentrum bald herumschlagen dürfte.

Auch sich in der Asservatenkammer stapelnde, beschlagnahmte Festplatten aus Hausdurchsuchungen nach Kinderpornografie oder Urheberrechtsverletzungen durchzusehen, ist nicht unbedingt die Traumvorstellung eines Informatikers mit Hacker-Know-how, der vom Kampf gegen weltbedrohende Cyberkrieger träumt. Aber Drecksjobs und Tagesgeschäft gibt es eben überall.

Es bleibt also abzuwarten, wohin sich das Thema Cyber-Abwehr noch entwickelt. Festzuhalten bleibt, dass Deutschland mit seinem Cyber-Abwehrzentrum lediglich eine Entwicklung nachvollzieht, die in zahlreichen anderen Staaten bereits stattgefunden hat.


Landgericht Düsseldorf verurteilt dDOS-Angreifer zu Haftstrafe

14. Juni 2011

Wer durch dDoS-Angriffe (distributed Denial of Service) kommerzielle Websites anderer Leute lahmlegt, macht sich damit nach § 303b StGB (Computersabotage) strafbar. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf laut dem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 22. März 2011 (Az.: 3 KLs 1/11).

Inhaltlich ging es um einen Fall von teilweise versuchter, teilweise tatsächlich erfolgter  Erpressung. Der Angeklagte hatte im Laufe des vergangenen Jahres mehrere Betreiber von Sportwettenportalen damit bedroht, ihre Webseiten lahmzulegen, wenn sie ihm nicht eine geforderte Summe bezahlen würden. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, griff er die Firmen mit einem Botnetz an, worauf einige bezahlten, andere wiederum nicht. Deren Websites griff er einige Tage später erneut an, was nach Ansicht der Betreiber zu massiven Störungen ihrer Geschäfte sowie einem sechsstelligen Umsatzausfall und beträchtlichen Reparatur- und Wiederanlaufkosten führte.

Die Art und Weise der Lösegeldzahlung über eine ausländische Zahlungsabwicklungsgesellschaft ermöglichte aufgrund günstiger Umstände eine Rückverfolgung bis zum Täter, so dass Ermittlungen zu einer Anklage und schließlich zu einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Erpressung in Tateinheit mit Computersabotage in mehreren Fällen und damit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten Haft führten.

Bei der Entscheidung dürfte es sich um eines der ersten Urteile eines deutschen Gerichts zur strafrechtlichen Wertung von dDOS-Angriffen handeln. Hinsichtlich der juristischen Beurteilung dieser Attacken folgt das Gericht Überlegungen in der juristischen Literatur, in der diese Thematik bereits seit einiger Zeit diskutiert wird.

Unabhängig davon können die Geschädigten natürlich auch noch zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Auf den Täter dürfte damit zusätzlich zu den bereits aufgelaufenen Verfahrenskosten des Strafprozesses noch eine höhere Rechnung sowie (mindestens) ein Zivilprozess zukommen.

Darüber sollten auch jene Leute nachdenken, die sich überlegen, ob sie an einer Art „Flashmob mit dDOS-Anteil im Internet“ teilnehmen wollen, indem sie sich Tools wie etwa die quelloffene Lasttest-Software „Low Orbit Ion Cannon (LOIC)“ herunterladen, mit der sich Freiwillige im sog. „Hive-Mode“ zu einer Art Botnetz zusammenschließen und ein Ziel im Internet gemeinsam per dDOS angreifen können. Da die LOIC nicht mal die IP-Adressen der Beteiligten verfälscht oder maskiert, ist deren Rückverfolgung durch die damit Angegriffenen sogar besonders einfach.

dDOS-Attacken zählen zu den einfacheren Hackerangriffen, da man sich die dafür erforderlichen Tools (i.W. leistungsstarke Botnetze) einfach mieten kann und deren Bedienung dann keinerlei tiefergehendes technisches Wissen über Schadsoftware, Exploits oder Netzwerkprotokolle mehr erfordert. Aber rechtlich ist damit inzwischen nicht mehr zu spaßen.


Wurde die Schufa gehackt?

13. Juni 2011

In den letzten Wochen gab es alle paar Tage Berichte in der Tagespresse über spektakuläre Hacks auf die Rechner von Unternehmen. Kürzlich musste sogar der Weltwährungsfonds eingestehen, unerwünschte „Gäste“ in seinen Systemen gehabt zu haben.

Und jetzt scheint die Schufa dran zu sein. Auf Gulli.com wurde über einen Angriff auf die Webserver der Wirtschaftsauskunftei berichtet, bei dem über Local File Inclusion Zugriffe auf dort vorhandene, aber nicht direkt zum Webangebot gehörende Daten möglich waren. Solche Attacken auf Webserver gehen üblicherweise Angriffen auf Systeme „weiter im Inneren“ einer Organisation voraus. Gleichzeitig sind sie aber auch Gradmesser für die Ernsthaftigkeit mit der eine Organisation IT-Sicherheit betreibt. Denn Webserver, die über leicht auffindbare Sicherheitslücken wie SQL Injection, File Inclusion und Cross-Site Scripting angegriffen werden können, deuten i.d.R. auf mangelndes operatives IT-Risikomanagement und fehlende Routinen zur sicherheitstechnischen Aktualisierung von außen erreichbarer Systeme hin. Der Hinweis an die Gulli-com-Redaktion kam von einer ungenannten Quelle und wurde von Sicherheitsexperten per Proof-of-Concept bestätigt. Auch Tagesschau.de griff das Thema auf und wies auf die Problematik der Kombination aus Massendatenspeicherung, fragwürdiger “Freiwilligkeit” der faktisch erzwungenen Datenabgabe durch Verbraucher und scheinbar laxe Sicherheitsstandards bei der Schufa hin.

„Der Vorfall reiht sich in eine lange Reihe brisanter Sicherheitslücken ein und zeigt erneut, dass jede Form der personenbezogenen Datensammlung ein Sicherheitsproblem darstellt“, so Sebastian Nerz, angehender Informatiker und Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland in einer Pressemeldung. „Ob SCHUFA oder andere große Datenbestände wie die deutschen Zensusdaten, die digitalen Steuerdaten oder die Arbeitnehmer-Datenbank ELENA: Nur wenn Daten erst gar nicht gespeichert werden, sind sie vor unbefugten Zugriffen sicher. Datensparsamkeit muss daher oberstes Gebot sein. Leider ist diese Erkenntnis immer noch nicht in der Politik angekommen. Große Datenhalden werden nach wie vor als eine Lösung und nicht als Teil des Problems gesehen.“

Und die Daten der Schufa dürften in der Tat einen beträchtlichen Wert am Datenschwarzmarkt darstellen, falls es Hackern mit wirtschaftskriminellen Motiven gelänge sie zu erbeuten. Hat doch die Schufa eine monopolartige Position erreicht, die es Verbrauchern fast unmöglich macht, am täglichen Geschäftsverkehr teilzunehmen, ohne laufend standardisierte Schufa-Einwilligungsklauseln zu unterschreiben. Eine Praxis, die z.B. im Arbeitsrecht bereits dazu geführt hat, dass dort datenschutzrechtliche Einwilligungen aufgrund des Machtungleichgewichts zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern als rechtlich unbeachtlich angesehen werden, da die „Freiwilligkeit“ ihres Zustandekommens bezweifelt wird. Die Schufa dürfte über einen deutschlandweit wohl einzigartigen Bestand an Finanzdaten fast aller Inhaber von Bankkonten, Handynutzern, Kreditnehmern oder Kartenzahlern besitzen. Die enormen Vorratsdatenbestände der privatwirtschaftlichen Schufa kamen nur durch die oligopolartige Stellung der Wirtschaftsauskunfteien zustande, die es Verbrauchern nahezu unmöglich macht, an ihnen vorbei Bankgeschäfte oder bargeldlose Zahlungen zu tätigen.

Eine solche Organisation ist aufgrund vieler Gründe ein herausforderndes Ziel für Hacker. Sei es als Versuch zu Ruhm und Anerkennung innerhalb der Szene zu kommen, sei es aus räuberischen Motiven, sei es im Rahmen eines Vergeltungsschlages gegen eine, ihrer Ansicht nach zu mächtig gewordene Organisation.

Die in der Überschrift gestellte Frage kann  man mittlerweile als bereits beantwortet ansehen. Denn David Vieira-Kurz, der Gulli-com den Proof-of-Concept geliefert sowie die Schufa-Verantwortlichen gewarnt hat, berichtet auf seinem Blog Secalert.net dass die Schufa-Verantwortlichen ihm als Dank eine Flasche Sekt versprochen hatten, nachdem sie die Lücke im Webserver geschlossen hatten.

Unklar ist allerdings noch, ob nicht zwischenzeitlich auch Dritte die Lücke ausnutzen und sich Schufa-Daten beschaffen konnten.


Erneuter Hackerangriff auf NPD-Websites

1. Juni 2011

Hacker haben in den letzten Tagen etliche Websites der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gehackt sowie sich Zugang zu parteiinternen Daten verschafft und diese veröffentlicht.

Die diversen Websites der NPD zählen zu den Lieblingszielen der hackenden Besucher des alljährlich zu Jahresende in Berlin stattfindenden Chaos Communication Congress. Fast jedes Jahr werden beträchtliche Mengen an Arbeitszeit der freischaffenden Sicherheitsexperten der NPD „gespendet“ um deren Systeme durch kreatives Penetration Testing u.ä. auf Sicherheitslücken durchzuprüfen. Daher sollten die NPD-Rechner inzwischen eigentlich zu den bestgeprüftesten und gehärtesten Parteiservern in Deutschland zählen.

Das dem wohl eher nicht so zu sein scheint, stellte kürzlich die Hackergruppe „No Name Crew“ unter Beweis. Sie drang in Dutzende Websites der NPD ein und konnte sogar parteiinterne Datenbanken kopieren und diese zusammen mit etlichen anderen NPD-Dokumenten auf ihrer eigenen Website zur gefälligen Begutachtung bereitstellen.

Besonders heikel: Die Hacker der „No Name Crew“ haben eine Liste von angeblichen NPD-Spendern veröffentlicht. Darin werden über 400 Personen mit Namen und Adresse aufgelistet, die der rechtsextremen Partei in einem allerdings nicht genannten Zeitraum Geld gespendet haben sollen.

Allerdings distanzierte sich die Hackergruppe von der Antifa und den Aktivisten der Gruppe „Anonymous“, nachdem zunächst vermutet wurde, dass die Angreifer aus dem Umfeld antifaschistisch geprägter Polithacker kommen würden. Publicity ist den Hackern der „No Name Crew“ jedoch gewiss – berichteten doch neben Insiderseiten wie Gulli.com auch u.a. Spiegel Online, die Sueddeutsche oder auch Welt Online über den NPD-Hack. „Ich weiß, dass ich mit meiner Aktion auf ein breites Interesse der Öffentlichkeit stoßen werde“, so der Anführer der Truppe, der sich selbst „Darkhammer“ nennt.

Und in der Tat: Der Hack dürfte die NPD wie der sprichwörtliche Hammer aus der Dunkelheit getroffen haben. Denn derzeit scheint der Provider der NPD („naweko – Agentur für Neue Medien“, eine Firma, die dem Landesvorsitzenden der NPD Saarland, Frank Lanz gehört) immer noch mit Schadensbegrenzung beschäftigt zu sein. Die Defacements der gehackten Seiten wurden vom Netz genommen und etliche der betroffenen NPD-Domains sind nicht mehr erreichbar. Ob die NPD sicherheitstechnisch nachbessert, werden wir wohl spätestens im Dezember erfahren, wenn der nächste Chaos Communication Congress stattfindet.

Allerdings weiß man bei allen Skandalen und Aufregerthemen, welche die NPD betreffen ja letztlich nie so genau, was davon auf die braune Truppe selbst zurückführbar ist und wo der Verfassungsschutz die Hände mit drin hatte. Zudem bleibt abzuwarten, ob die NPD Strafanzeige erstatten und staatsanwaltliche Ermittlungen in der Sache anstreben wird.


Sicherheitsexperten entdecken Leck in Android-Handys

22. Mai 2011

Smartphones mit dem zunehmend beliebter werdenden Android-Betriebssystem von Google erweisen sich im täglichen Gebraucht als etwas zu mitteilsam, wie deutsche Sicherheitsexperten kürzlich bekanntgaben. Sie melden sich automatisch und ohne Zutun ihres Nutzers in freien WLAN-Netzen an, in denen sie bereits einmal angemeldet waren, sobald das Gerät in die Funkreichweite des entsprechenden WLAN-Routers kommt. Steht die Verbindung, so wird ebenso automatisch eine Synchronisierung mit Google-Diensten wie Mail, Calender, Contacts, oder Picasa gestartet, wobei Authentifizierungsdaten (authToken) zum Teil sogar unverschlüsselt über eine einfache http-Verbindung gesendet werden. Diese Authentifizierungsdaten lassen sich am WLAN-Router mitschneiden (z.B. per Sniffer-Software) und können dann im Einzelfall für bis zu 14 Tage dazu benutzt werden, mit der Identität des Nutzers in dessen Google-Konten zu stöbern.

Auch Apps anderer Anbieter könnten von dem Problem betroffen sein, da nicht nur Google-eigene Apps dieses Anmeldesystem verwenden. So z.B. die Kalendersynchronisation des beliebten Mailprogramms Thunderbird der Mozilla Foundation.

„Der Informationsklau funktioniert besonders gut, wenn der Name des Netzwerks einem bekannten Anbieter ähnelt, also etwa T-Online“, so die Medieninformatiker Bastian Könings, Jens Nickels und Florian Schaub. Dazu reicht es nach Ansicht von Königs, die gut dokumentierten Google-Schnittstellen für externe Entwickler zu benutzen.

Dass mobile Geräte und beliebte Apps sensible Daten unverschlüsselt in die Welt hinausblasen, wird in Expertenkreisen bereits seit einiger Zeit zunehmend kritisch diskutiert.

Kurzfristig raten Fachleute Android-Nutzern zu folgenden Selbsthilfemaßnahmen:
•    Zügig auf die aktuellste Version 2.3.4. von Android updaten, in der das Problem so nicht mehr besteht.
•    Die automatische Datensynchronisation in den Einstellungen deaktivieren.
•    Die Liste bereits konnektierter WLAN-Netze im Handy regelmäßig löschen (nur auf der Liste befindliche Netze werden automatisch konnektiert).
•    Offene WLAN-Netze möglichst meiden, wenn datensensible Dienste und Apps genutzt werden.

Zumindest der erste Punkt der Empfehlungen ist für zahlreiche Smartphone-Nutzer jedoch gar nicht so leicht umsetzbar. Zwar ist Android ein (weitgehend) offenes System. Jedoch haben viele Smartphone-Hersteller ihre Geräte mit individuellen Oberflächen und Zusatzprogrammierungen „gebrandet“, so dass sie Upgrades des zugrunde liegenden Android-Betriebssystems nur zögerlich, falls überhaupt ausrollen. So ist derzeit ein ganzer Zoo von unterschiedlichen Android-Versionen im Markt unterwegs.

Doch es sind nicht nur Android-Handys betroffen. Grundsätzlich funktioniert die Methode, in offenen WLANs Daten mitzuschneiden und zweckzuentfremden auch bei anderen Mobilgeräten wie etwa Laptops, Navis oder Tablets, sofern diese Daten unverschlüsselt in den Äther blasen.

Inzwischen plant Google kurzfristig ein außerplanmäßiges Sicherheitsupdate an alle Android-Geräte zu verteilen und dabei nicht den Weg über die einzelnen Handyhersteller und Distributoren zu gehen. Der Patch soll die Kommunikation zwischen Gerät, WLAN-Router und mobilen Diensten verschlüsselt über das https-Protokoll abwickeln. Das allein ist jedoch nur die halbe Lösung, solange solche Kommunikationen versteckt im Hintergrund und ohne Kenntnis und Zustimmung des Benutzers ablaufen.


Buchrezension: Web-Sicherheit – Wie Sie Ihre Anwendungen sicher vor Angriffen schützen

10. April 2011

Dieses von Sebastian Kübeck verfasste Buch aus dem mitp-Verlag befasst sich mit den Methoden sicherer Softwareentwicklung speziell für webbasierte Anwendungen. Die zugrunde liegenden Überlegungen  sind aber größtenteils auch auf andere Bereiche der Softwareentwicklung übertragbar. Das Buch richtet sich an Softwareentwickler, die sich noch nicht intensiver mit Informationssicherheit und dem Schreiben sicheren Codes befasst haben. Und die somit einen Einstieg in die Themen Informationssicherheit sowie Methoden sicherer Webentwicklung suchen. Aber auch Administratoren webbasierter Systeme können davon profitieren.

Das Buchh ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden nach einer kurzen Einführung in die Geschichte der Informationssicherheit Grundkonzepte der IT-Sicherheit speziell aus der Sicht des Softwareentwicklers erläutert. Dazu zählen Dinge wie die Prinzipien sicherer Softwareentwicklung, Authentisierungsverfahren oder sichere Datenübermittlung durch den Einsatz kryptografischer Verfahren.

Teil zwei befasst sich mit häufig auftretenden Schwachstellen in Softwareprodukten sowie Wegen zu deren Vermeidung. Dazu zählen Filterung und Aufbereitung nahezu jeder Form von Eingabe durch Anwender, um z.B. Code-Injection- und Scripting-Angriffen vorzubeugen. Oder die Vermeidung von Webserver-Konfigurationen durch die Teile der Systemkonfiguration per Suchmaschine erfassbar (Google Hacking) oder durch manuelles Suchen (Path Traversal) erreichbar werden.

Oftmals beginnen Probleme mit der Applikationssicherheit jedoch bereits bei der Verwendung von altbewährten und weit verbreiteten Bibliotheksfunktionen gerade der C-Sprachen, welche direkte Speicherzugriffe ermöglichen und die aufgrund von Implementationsfehlern zu Sicherheitsproblemen wie Pufferüberläufen, Code Injection-Schwachstellen u.ä. führen und daher nicht mehr verwendet werden sollten.

Webanwendungen können auch anfällig für DDOS-Attacken werden, wenn sich in ihnen Code aufspüren lässt, der zu Speicherlecks, Endlosschleifen, Rekursionen mit fehlerhafter Abbruchbedingung führt oder der Wartezeiten auf (schwächere) nachgelagerte Systeme wie z.B. entfernte Datenbanken generiert.

Schließlich gibt Teil drei konkrete Tipps und Hinweise wie man durch qualitätssichernde Maßnahmen wie Pen-Tests, Code Reviews, Softwaretests sowie der Berücksichtigung von Prinzipien sicherer Entwicklung von Webapplikationen seine Software sicherer macht. Hier wird z.B. auch auf (meist quelloffene) Testing-Tools wie Schwachstellen-Scanner, Mustersucher für die Quellcodeanalyse oder Tools zur Testautomation eingegangen.

Stets werden die Erläuterungen im Buch von entsprechenden Codebeispielen (meist in Java oder Javascript sowie in SQL für Datenbankzugriffe) begleitet, in denen die problematischen Stellen nachvollziehbar erläutert werden.

Alles in allem ein  sehr lesenswertes Buch speziell für Softwareentwickler aber auch für generell am Thema sicherer Software interessierter IT-Fachleute. Wobei das Thema Entwicklung sicherer webbasierter Anwendungen gerade im Zeitalter von Cloud Computing und mobiler Apps drastisch an Bedeutung gewinnen dürfte.


Kommt jetzt das Ende des Internetsperrengesetzes?

7. April 2011

Gut gemeint ist im Ergebnis oftmals das Gegenteil von gut gemacht. Das musste auch die CDU und speziell deren ehemalige Bundesfamilienministerin „Zensursula“ von der Leyen erfahren. Diese wollte sich 2009 im Zuge des anstehenden Wahlkampfes mit einem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie hervortun, ignorierte dabei aber jede Form von fachlichen Erkenntnissen hierzu und war sich sogar nicht zu schade, in der laufenden politischen Diskussion falsche Behauptungen und manipulierte oder bewusst falsch interpretierte Statistiken zu verbreiten.

Letztlich war der politische Druck so groß, dass die Regierung das Gesetz zwar in Kraft setzte, aber auf dessen Vollzug verzichtete. An sich ein sehr merkwürdiges Verfahren, da geltendes Recht nicht einfach per Verfügung außer Kraft gesetzt werden kann. Will man ein Gesetz nicht mehr, so muss man es auf dem gleichen Weg wieder abschaffen, auf dem man es in die Welt gesetzt hat: per Parlamentsbeschluss im Bundestag.

Das zumindest hat die Regierung vorgestern im Kabinett beschlossen. Das „Zensursula“-Gesetz ist damit möglicherweise bald Geschichte.

Ausschlaggebend war die an sich banale Erkenntnis, dass es effektiver ist, Kinderpornografie zu löschen anstatt nur den Zugriff darauf mit z.T. leicht zu umgehenden Filtern zu erschweren. Zumal sich die meisten Internet-Provider kooperativ zeigten und gemeldete Funde zügig von ihren Servern putzten. Schließlich ist Kinderpornografie fast weltweit illegal und daher leicht in den jeweils verwendeten vertraglichen Vereinbarungen mit Kunden so einzuordnen, dass die Provider sie ohne Bedenken hinsichtlich zu erwartender Klagen der Kunden löschen können.

Zumal etwa 80% der weltweit verbreiteten Kinderpornografie gar nicht über öffentlich zugängliche Websites angeboten wird. Stattdessen werden geschlossene Benutzergruppen, Chatrooms, Tauschbörsen und andere Formen des klandestinen Datenaustauschs genutzt, die einen hohen Grad an Anonymität gewährleisten und die mit einfachen Filtersystemen so gut wie gar nicht zu beeinträchtigen sind. Da ist schlicht gute alte Polizeiarbeit gefragt: fahnden, forschen, ermitteln, festnehmen, anklagen. Und inzwischen lese ich ja auch alle paar Monate, dass Polizeiermittler den einen oder anderen Kinderpornoring ausheben. Das sind dann auch größere Schläge gegen die „Szene“, die es ermöglichen Täter realweltlich zur Verantwortung zu ziehen und Bestände an kinderpornografischem Material endgültig zu vernichten (einschließlich aller Sicherheitskopien). Das ist allerdings auch eher unpopulär, unspektakulär und ungeeignet zur politischen Profilierung.

Andererseits ist der Regierung nahezu alles zuzutrauen. Gut möglich, dass das Thema Internetzensur über den Umweg EU wieder in den politischen Prozess eingebracht wird. Das geschah bereits in der Vergangenheit öfter, wenn es darum ging unpopulären Vorhaben den Weg zu ebnen, für die man auf demokratischem Wege keine Mehrheiten bekam oder für die niemand persönlich geradestehen wollte. Aktuelle Beispiele dafür sind die Ergebnisse der ACTA-Verhandlungen oder die „Censilia“-Debatte.

Und auch Bundesinnenminister Friedrich (CDU) dürfte aufgemerkt haben. Will er doch unter dem euphemistisch gewählten Begriff der „Mindestspeicherfrist“ die vom Bundesverfassungsgericht verworfene Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Da es ihm hierfür aber an Sachargumenten mangelt, fallen die entsprechenden Verlautbarungen regelmäßig eher pöbelnd und klagend aus.

Auch im Rest der CDU werden zunehmend Forderungen nach der Verlängerung und Verschärfung bürgerfeindlicher sog. „Antiterrorgesetze“ laut. Mit der Orientierung an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nehmen es solche Politiker meist nicht ernster als Teile der NPD (die wenigstens offen zu ihrer Kritik an der FDGO stehen).

Zumindest eine Erkenntnis ist bei eigentlich allen Parteien inzwischen angekommen: Netzpolitische Themen sind heikel und können nicht mehr einfach weggedrückt werden. Sie zu ignorieren kostet die etablierten Parteien bei Wahlen inzwischen regelmäßig die letzten paar Prozentpunkte, die für eine auskömmliche Positionierung bei Koalitionsverhandlungen benötigt werden. Und kleine, rein klientelistisch orientierte Parteien wie die FDP drohen gar ganz in der Versenkung zu verschwinden. Obwohl wir den Fall des Zensursula-Gesetztes mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einer bürgerrechtlich profilierten FDP-Politikerin zu verdanken haben.

So gesehen haben z.B. die Piraten schon jetzt einen beträchtlichen Einfluss auf die Gestaltung der politischen Landschaft in Deutschland. Obwohl sie noch weit davon entfernt sind, eigene Abgeordnete in den Bundestag oder in Länderparlamente entsenden zu können.


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