10. November 2009
Datendiebe können sehr kreativ sein, wenn es um das Abschöpfen von finanziell verwertbaren Datenbeständen geht. Oft wird es ihnen aber auch sehr einfach gemacht. So wurde erst kürzlich bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit Probleme mit ihrer Stellenbörse sowie mit dem Handling interner Datenbestände hat. In der Stellenbörse kann jeder als „Arbeitgeber“ auftreten, eine Überprüfung (Gewerbeschein, Handelsregister …) erfolgt nicht. Sozialdaten von Hartz-IV-Beziehern waren bis vor kurzem allen Beschäftigen der Arbeitsagentur zugänglich, nicht nur den dafür zuständigen Fallmanagern am Meldeort des „Kunden“.
Die Mängel im Sicherheitskonzept der Arbeitsagentur sowie in Teilen ihrer Software sind anscheinend so gravierend, dass sie sich kurzfristig nicht beheben lassen. Das muss sich wohl auch eine Berliner Personalvermittlungsfirma gedacht haben, als sie mehrere Tausend Stellenanzeigen in die Stellenbörse einkippte. So viele in so kurzer Zeit, dass es bei einer internen Prüfung den Betreibern bei der Arbeitsagentur auffiel und man der Sache nachging (was für die Wachsamkeit der Agentursystemadmins spricht). Tatsächlich existierte keine einzige Stelle wirklich. Die ausgeschriebenen Positionen für Facharztstellen über pädagogische Berufe bis hin zu Ingenieuren und Managerposten waren ein Phishing-Angriff auf die Vermittler der Arbeitsagentur sowie die Nutzer der Stellenbörse. Sie sollten ihre Bewerbungsunterlagen an die Berliner Firma schicken, so dass diese ihre Datenbestände damit aufstocken und möglichen Firmenkunden eine Datenbank mit Tausenden von Profilen anbieten kann.
Das ist für Personalvermittler an sich nichts Ungewöhnliches. Firmen wie Hays, Datos oder Progressive bieten interessierten Stellensuchenden die Möglichkeit an, ein Profil in einer Datenbank zu hinterlegen und regelmäßig gegen dort ausgeschriebene Stellen von Firmen gegenchecken zu lassen. Auf Projektvermittlungsbörsen wie Gulp oder Projektwerk können Freelancer Profile einstellen und Angebote von daran interessierten Firmen erhalten. Werben gehört zum Geschäft und wer als Stellensuchender einem Personalvermittler seine Daten gibt, um dessen Stellen mit in seine Stellensuche einzubeziehen, tut das i.d.R. bewusst. Das ist eine übliche Praxis an der es grundsätzlich nichts auszusetzen gibt.
Anders diejenigen Arbeitssuchenden, die sich auf eine konkrete Stelle bewerben, die jedoch gar nicht existiert. Sie würden in einem solchen Fall nur eine Textbaustein-Absage erhalten und das Angebot in der Datenbank des Personalvermittlers zu verbleiben, in der Hoffnung das nochmal eine ähnliche Stelle reinkommt. Seriöse Personalvermittlung sieht anders aus.
Und so sieht auch Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur darin einen eindeutigen Missbrauch des Systems und einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Einen Missbrauch dieser Dimension hat man in der Jobbörse der Bundesagentur noch nie erlebt, so die Sprecherin. Mal sehen, ob das mehr als nur die Sperrung des Accounts zur Folge hat.
Inzwischen ist man damit beschäftigt, die zahlreichen fingierten Stellenangebote zu finden und zu löschen. Was aber noch einige Tage dauern kann, so Frau Huth. Schließlich werden täglich etwa 20.000 Stellenangebote neu erstellt oder abgeändert. Verantwortlich für diese Angebote war demnach die Firma Econsulting24, wo jedoch bislang weder die Arbeitsagentur noch die mittlerweile darauf aufmerksam gewordene Presse jemanden erreichen konnte.
Einen ähnlichen Fall hatte es bereits im Winter letzten Jahres gegeben. Ein privater Jobvermittler hatte immer wieder fingierte Stellen ins System gestellt. Wenn sich Bewerber bei dem Vermittler meldeten, erhielten sie stets die Auskunft, dass die Stelle bereits anderweitig besetzt war. Das Unternehmen bot den Bewerbern jedoch an, gegen Bezahlung Bewerbungen für sie zu verfassen. Und obwohl die Arbeitsagentur den Account des Vermittlers löschte, meldete er sich stets einfach neu an und spammte fröhlich weiter. Das Problem der mangelhaften Kontrolle vermeintlicher „Arbeitgeber“ in der Jobbörse ist also bereits seit langem bekannt.
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Verfasst von Guido Strunck
6. November 2009
In den Personalabteilungen großer Unternehmen beginnt sich eine neue Klasse von Businessanwendungen auszubreiten: Die People Performance Management Systeme (PPM) bzw. Business Performance Management Systeme. Sie sollen Methoden, Tools und Prozesse zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Profitabilität von Unternehmen durch effizientere Bewirtschaftung ihres Personals bereitstellen. Anbieter wie Stepstone Solutions sprechen auch etwas euphemistisch von „Talent Management“. Es ist also wohl noch offen, welche Bezeichnung sich letztlich für diese Form der Personalverwaltung durchsetzen wird.
Schon seit Jahren versuchen Unternehmen die Leistungsabgabe ihrer Beschäftigten zunehmend zu steigern und gleichzeitig besser verwaltbar zu machen, so dass sie gezielt gemanagt werden kann. Ein Instrument dazu ist die indirekte Steuerung als Managementprinzip. Die mit Hilfe evidenzbasierter Personalplanung und damit letztlich IT-gestützt umgesetzt wird.
Dabei fallen naturgemäß zahlreiche Daten an und es bedarf zum Managen der Mitarbeiterleistung definierter Prozesse, was es naheliegend erscheinen lässt, dazu spezielle Anwendungen einzusetzen. Zielvereinbarungen, freiwillige / ergebnisabhängige Entgeltbestandteile, Beurteilungen und Leistungsbewertungen, Fortbildungsmaßnahmen und Personalentwicklungsprogramme – alles was zur Potentialentwicklung, Selektion und optimalem Einsatz der Beschäftigten im Unternehmen eben so getan wird, soll mit dieser neuen Klasse von Anwendungen erfasst, verwaltet und gemanagt werden.
Mögliche, durch PPM-Systeme zu unterstützende Einsatzbereiche wären u.a. Leistungsbeurteilungen, Zielvereinbarungen sowie deren Monitoring, Auswahl von Beschäftigten für Schulungen, Personalentwicklungsprogramme oder interne Versetzungen. Aber auch interne Vergleiche mit anderen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen zur Optimierung der Leistung durch Wettbewerb und Auslesemechanismen. Wie es auch Stephen Baker bereits in seinem Buch „Die Numerati – Datenhaie und ihre geheimen Machenschaften“ beschreibt. Dort erläutert er einen neuen Ansatz von HR-Planungswerkzeugen zur evidenzbasierten Personalplanung, basierend auf mathematischen Modellen in Kombination mit Data-Mining-Technologien.
Klar ist jedoch, dass solche Systeme nur dann sinnvoll eingesetzt werden können, wenn Arbeitgeber darin weitaus mehr Daten über ihre Beschäftigen ablegen und auswerten, als es zum Zwecke der Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses „erforderlich“ i.S.d. BDSG ist. Zumal der Gesetzgeber aufgrund der zahlreichen Datenskandale in der Wirtschaft den einschlägigen § 32 BDSG neu und deutlich enger gefasst hat.
Das bringt insbesondere für betriebliche Datenschutzbeauftragte und Betriebsräte Arbeit mit sich, wenn ihr Unternehmen ein solches System zur besseren Leistungsbewirtschaftung des Personals einführen will, wie es z.B. die Fachzeitschrift „Computer & Arbeit“ in ihrer aktuellen Ausgabe 10/2009 in einem Artikel erläutert.
(der auf der Homepage des Autors Achim Thannheiser auch als PDF heruntergeladen werden kann)
Zumindest die Betriebsräte werden vor der Aufgabe stehen, ob sie die Einführung von PPM-Systemen gestalten oder verhindern wollen. Letzteres wäre durchaus möglich, da das BDSG solche Systeme bei entsprechend enger Auslegung des § 32 eigentlich unmöglich macht.
Gestalten wird auf jeden Fall bedeuten, zahlreiche Funktionen abzuschalten, einzuschränken sowie ihre Nutzung an klare nachprüfbare Regularien zu binden. Und so kommt auch Arbeitsrechtler Thannheiser zu dem Schluss, dass PPM-Systeme die Möglichkeit bieten, den gesamten arbeitenden Menschen zu durchleuchten. Und daher rät er den Mitbestimmungsorganen, Positivlisten mit zulässigen Nutzungen festzulegen, die alles sonst noch Mögliche als unzulässig ausschließen.
Vom Standpunkt der IT-Sicherheit sind PPM-Systeme dagegen nur ein weiterer Teil der Personaldatenverarbeitung, die denselben Schutzbedarf hat wie alle anderen HR-Systeme.
Wie die Rechtsprechung zum erst kürzlich reformierten Datenschutzgesetz mit dieser Art der Personaldatennutzung verfahren wird, ist derzeit noch offen. Es bleibt also spannend …
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Verfasst von Guido Strunck
31. Oktober 2009
In den letzten zwei Wochen konnte man schon den Eindruck gewinnen, bzgl. des Datenschutzes hätte die Wirtschaft inzwischen jede Scham verloren. Ob Bewerber-Bluttests bei Daimler, Beiersdorf und Merck, Bruch des Bankgeheimnisses bei der Postbank, Datenklau bei SchülerVZ, neue Spitzeleien bei der Telekom oder Datenpannen bei Libri – praktisch jeden Tag gab es einen neuen Datenskandal. In einigen Fällen dürfte eine zu schwach aufgestellte IT-Sicherheit oder konzeptionelle Lücken in den Datenschutzbestrebungen der Firmen ursächlich gewesen sein. Oft jedoch auch eine gewisse „Herrenmenschenmentalität“ der jeweiligen Entscheider, die sich dachten „Datenschutz ist für andere – wir machen was wir wollen!“.
Eine besonders dicke Datenschutzsau treibe jedoch ausgerechnet die Agentur für Arbeit derzeit durchs bundesrepublikanische Dorf. Die Arbeitsagentur betreibt mit ihrer Jobbörse eine der größten Datenbanken Deutschlands. In ihr sind etwa 3.800.000 Profile arbeitslos gemeldeter Stellensuchender gespeichert. Darin können potentielle Arbeitgeber anonymisierte Profile, geordnet nach Fertigkeiten und Berufsklassifikationen recherchieren und bei Interesse den zuständigen Bearbeiter der Arbeitsagentur kontakten, damit dieser zwischen Arbeitgeber und Bewerber den direkten Kontakt herstellt. Kürzlich stellte sich aber heraus, dass sich jedermann in den System als „Arbeitgeber“ umtun konnte – auch wenn er weder Unternehmer oder Personaler war und schon gar keine offene Stelle hatte. Und das er dabei auch an nicht anonymisierte Daten herankam, um sie ggf. auch in größeren Mengen herunterzuladen und für eigene Zwecke weiter nutzen zu können.
Spiegel Online hierzu:
Bei der Jobbörse müssten Arbeitgeber lediglich den Firmennamen, die Branche sowie Anschrift und Ansprechpartner angeben. Die Identität prüfe die Bundesagentur nicht. Nach der Anmeldung bekomme der Arbeitgeber eine persönliche Identifikationsnummer zugeschickt, mit dieser könne bereits ein Teil der Bewerberdaten in nicht mehr anonymisierter Form eingesehen werden. Jeder könne so Bewerbungsunterlagen anfordern, mit Adresse, Telefonnummer, Geburtsdaten, Zeugnissen und Lebenslauf – egal, ob er einen Job zu vergeben habe oder nicht.
Wäre das schon happig, legte die Arbeitsagentur im Bereich Hartz-IV-Empfänger gleich noch nach. Denn das 4-PM („Vier-Phasen-Modell“) , ein System, über das gut 100.000 Mitarbeiter unter anderem Einkommens- und Familiensituation, Schul- und Berufsausbildung, mögliche Erkrankungen und Vorstrafen, Suchtprobleme und Verschuldung von Hartz-IV-Empfängern abrufen können, erwies sich als regelrechte Datenschleuder. Darüber können auch Mitarbeiter, die nichts mit der Betreuung der Arbeitslosen zu tun haben, nach sensiblen personenbezogenen Sozialdaten forschen. Und das bundesweit, also auch außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches. Ein Umstand der den Personalräten der Arbeitsagentur schon seit längerem Probleme bereitet. Weshalb sie sich nach wohl fruchtlosen Versuchen, das intern zu regeln, an die Presse wandten und die Sache auffliegen ließen. Sie haben erhebliche Bedenken zum Sozialdatenschutz und sehen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger verletzt. Diese Bedenken der Personalräte in den Arbeitsagenturen teile ich. Zugleich zeugt das einmal mehr, wie wichtig Mitbestimmungsorgane für das Aufdecken und Angehen fauler Stellen in Wirtschaft und Verwaltung sind.
Zu welchen Formen des Missbrauchs solche Datenlecks führen können, zeigen Insider-Berichte aus der Arbeitsagentur: So wussten die Mitarbeiter der Argen schnell mehr über zwei bestimmte Kandidaten der Fernsehshow von Dieter Bohlen. Das Computersystem der Arbeitsagentur verzeichnete weit über 10.000 Zugriffe auf ihre Datensätze nach deren Auftritt, bei dem die Männer auch ihre zeitweilige Arbeitssuche erwähnten.
Es zeigt sich einmal mehr, dass viele Datenschutz- und Sicherheitsprobleme gar nicht auftreten würden, wenn man sich an banal wirkende Lehrbucherkenntnisse halten würde. Da große Datensammlungen, egal zu welchem Zweck angelegt, immer irgendwann außer Kontrolle geraten und Daten daraus „abfließen“ können, rät schon das Bundesdatenschutzgesetz zu Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Daten die erst gar nicht anfallen oder erhoben werden, können auch nicht in falsche Hände geraten. Das ist das Hauptargument, das Datenschützer und Bürgerrechtsaktivisten gegen große zentrale Datensammlungen vorbringen.- Es wird nur leider viel zu selten berücksichtigt.
Zumal solche Datenschleudereien zumindest im öffentlichen Bereich folgenlos bleiben.
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar hierzu in einem Interview mit Ole Reißmannauf Spiegel online:
Ich habe als Bundesbeauftragter für den Datenschutz die Möglichkeit, das zu kritisieren und gegebenenfalls zu beanstanden, mehr nicht. Auch bei der Jobbörse der Arbeitsagentur gibt es ja ein Problem mit dem Datenschutz. Ohne Prüfung der Identität und Seriosität kann sich praktisch jeder als Arbeitgeber registrieren lassen und Unterlagen von Bewerbern anfordern. Das wissen wir seit einem Jahr, unsere Kritik und unsere Hinweise haben nicht geholfen. Es fehlt einfach an der nötigen Sensibilität im Umgang mit persönlichen Daten und an entsprechend wirksamen Durchsetzungsmöglichkeiten für mich als Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
…
Wäre die Bundesagentur für Arbeit eine Firma, könnten die zuständigen Datenschützer zumindest Bußgelder verhängen, gegebenenfalls sogar die Datenverarbeitung untersagen, und das Problem müsste öffentlich gemacht werden. Seit September ist das gesetzlich vorgeschrieben. Aber für Behörden gilt diese Verpflichtung nicht – und etwas untersagen oder Geldbußen verhängen, können wir auch nicht.
Narrenfreiheit und Straflosigkeit für Behörden also. Egal was datentechnisch verbockt wird. Da dürften jegliche Anreize fehlen, zumal Stellungnahmen des Bundesdatenschutzbeauftragten für die Behörden wohl nur Empfehlungscharakter zu haben scheinen.
Und das obwohl Privatfirmen für gleichartige Verstöße durchaus zu sechsstelligen Geldstrafen sowie der Abführung der daraus gezogen Gewinne verurteilt werden können.
Man wird die öffentlichen und privaten Datenschleudern wohl nur dadurch stilllegen können, indem hart und unnachsichtig durch Prozesse, Urteile und Skandalisierung Klarheit darüber geschaffen wird, das Verstöße gegen den Datenschutz ähnlich geahndet werden, wie jene gegen das Eigentumsrecht (Betrug, Diebstahl …) oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit (tätliche Angriffe, sexuelle Belästigungen …).
Da liegt ein ordentliches Stück Arbeit vor uns. Wird es jedoch angegangen, kann das insbesondere für professionell in der IT-Sicherheit Tätige eine Sonderkonjunktur bedeuten.
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Verfasst von Guido Strunck
27. Oktober 2009
Die Datenschutzskandale in der deutschen Wirtschaft nehmen einfach kein Ende. Es scheint sich um ein grundsätzliches Problem der Nichtakzeptanz des Rechts auf Datenschutz zu handeln, sobald diese Daten für andere wirtschaftlich verwertbar sein können.
Und wirtschaftlich verwertbar waren auch die Transaktionsdaten zahlreicher Postbank-Kunden. Denn die Postbank hatte, einem Bericht der Finanztest zufolge, mehreren Tausend freiberuflich tätigen Finanzberatern Zugriff auf die Kontendaten (Kontenstände, Buchungen etc.) ihrer Kunden über eine Datenbank mit Suchfunktion gewährt. Sie sollten damit u.a. Kunden, bei denen größere Geldbeträge eingegangen waren, anrufen und ihnen Finanzprodukte zur Geldanlage anbieten.
Sensible, dem Bankgeheimnis unterliegende Daten, von einer Bank an externe Dritte herausgegeben zum Zwecke der Vermarktung von Finanzprodukten – da drehen sich jede halbwegs versiertem Datenschützer und IT-Sicherheitsbeauftragten die Zehennägel auf!
Hatten doch in der Vergangenheit solch laxe Praktiken regelmäßig dafür gesorgt, dass Daten aus Unternehmen „abflossen“ und im grauen Sumpf der Datendealer und Cyberkriminellen versickerten.
Der Finanztest liegen nach eigenen Angaben Kontodaten und Briefwechsel zahlreicher Personen aus dieser Datenbank vor. Darunter auch Prominente wie zum Beispiel Axel-Springer-Vorstand Mathias Döpfner, der frühere Präsident von Borussia Dortmund, Gerd Niebaum, oder der Vorstand der Stiftung Warentest, Werner Brinkmann. Sie alle haben der Weitergabe ihrer Daten laut Dateneintrag nicht zugestimmt.
Dagegen schützten sich die Chefs der Postbank-Gruppe gegen allzu große Neugier ihrer Verkäufertruppe, indem sie ihre eigenen Kontodaten von dieser Suchmöglichkeit ausschlossen, wie Recherchen von Finanztest ergaben.
Die für die Postbank zuständige Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen hält es der Zeitschrift zufolge für unzulässig, dass freie Berater der Postbank die Girokonten der Kunden einsehen können. Behördensprecherin Bettina Gayk hirzu: „Das ist sicherlich hochproblematisch“. Hoffen wir mal, dass diese Einschätzung in der Folge auch zu rechtlichen Schritten führt. Das erst kürzlich reformierte Datenschutzgesetz sieht hierfür 5-6stellige Geldstrafen vor – für jeden einzelnen Fall. Sowie umfängliche Anzeigepflichten den Betroffenen gegenüber. Falls es in der Folge tatsächlich zu Verurteilungen und Strafen kommt.
Bis dahin schließe ich mich den Empfehlungen der Finanztest an Postbank-Kunden an. Sie rät ihnen folgendes als Ersthilfe:
Tipps für Postbank-Kunden
Forderung: Wenn Sie als Postbankkunde nicht wollen, dass ihre Kontodaten eingesehen werden, sollten Sie sich schriftlich an das Unternehmen wenden. Fordern Sie die Postbank auf, die Weitergabe ihrer Daten zu stoppen.
Widerruf: Sie können außerdem verlangen, dass Ihnen die Postbank Auskunft über gespeicherte und weitergegebene Daten gibt. Bereits erteilte Einwilligungserklärungen können Sie jederzeit widerrufen.
Inzwischen hat die Postbank auch eine eigene Stellungnahme veröffentlicht, in der sie „entschiedenes Vorgehen“ und „strafrechtliche Schritte“ ankündigt sowie „bis zur Klärung des Gesamtzusammenhanges im Dialog mit dem Datenschutz den Zugriff auf die Kontodaten durch die Finanzberater vorsorglich sperren“ lassen will und eine Revision ihrer bisherigen Praxis ankündigt.
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Verfasst von Guido Strunck
25. Oktober 2009
Seit den Datenskandalen rund um illegale Mitarbeiterüberwachung und Krankenakten bei Lidl stehen die, für ihre aggressiven Personalmanagementpraktiken bekannten Discounter unter verstärkter öffentlicher Beobachtung. Und das Verb „gelidlt werden“ beginnt sich als Bezeichnung für „Informationsbeschaffungsmethoden wirklich freier Unternehmer unter kreativer Ausgestaltung der geltenden Gesetzeslage und flexibler Wahrung von Persönlichkeitsrechten“ zu etablieren.
Und so überrascht es nicht wirklich, auf Spiegel Online zu lesen, dass der irländischen Lidl-Tochter doch tatsächlich ein Server abhandenkam, auf dem Dateien mit Umsatzzahlen, Einkaufsplanungen, Schriftverkehr zwischen dem Unternehmen und Ärzten der Mitarbeiter sowie Krankmeldungen, Diagnosen oder Abmahnungen von Beschäftigten abgelegt waren. Insgesamt etwa 200.000 Dokumente, wie ein ehemaliger deutschen Lidl-Beschäftigter, der mal für das Irland-Geschäft zuständig war, berichtete, dem ein Plattenabzug zugespielt worden war.
Ärgerlich und peinlich für Lidl. Und übel für die betroffenen Beschäftigten. Andererseits wäre das nicht das erste und bestimmt auch nicht das letzte Datenleck in einer Unternehmens-EDV. Richtig schräg wurde es erst, als der frühere Lidl-Mitarbeiter nach eigener Darstellung versuchte, die Festplatte an Lidl zu übergeben und seine früheren Kollegen für das sich anbahnende Desaster zu sensibilisieren. Denn der Konzern zeigte angeblich kein Interesse und hielt die Daten nicht für brisant.
Simon Columbus schreibt dazu auf Gulli.com:
Sollte Lidl allerdings tatsächlich die erste Kontaktaufnahme mit einem achselzuckenden „na und?“ beantwortet haben, wie sich die Sache bisher darstellt, dann darf man sich um den Geisteszustand der Verantwortlichen Sorgen machen. Schon so ist es erschreckend genug, dass derart intime Daten wie ärztliche Prognosen innerhalb des Unternehmens frei zugänglich waren. Wenn das aber noch nicht einmal als „brisant“ erkannt wird, dann fehlt es eindeutig an Augenmaß im Datenschutz.
Inzwischen hat wohl auch die Rechtsabteilung des Discounters nochmal drüber meditiert. Und den Festplattenfinder dazu aufgefordert, den Datenträger bei der Staatsanwaltschaft abzugeben. Und sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten.
Einmal mehr wird ersichtlich, dass IT-Sicherheit auf mehreren Ebenen gedacht und umgesetzt werden muss. Ein noch so gut gegen Netzattacken geschütztes Rechenzentrum ist leicht angreifbar, wenn man dort vor Ort einfach so in Gebäude hinein und an Server und Platten herankommt, die Sekretärin zur Herausgabe sensibler Daten verleiten kann oder lausig bezahlte und schlecht behandelte Mitarbeiter leicht empfänglich für Korruption sind.
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Verfasst von Guido Strunck
18. Oktober 2009
Die Deutsche Telekom wird ihre Probleme mit abhanden gekommenen Kundendaten einfach nicht los. Und das obwohl der Konzern sich bereits seit längerem bemüht, sich bzgl. des Datenschutzes besser aufzustellen. Und dazu sogar einen Datenschutzbeirat eingerichtet hat. Nun plant Telekom-Vorstand Manfred Balz die Chefs aller großen Kommunikationsunternehmen zu einer Art Gipfelgespräch einzuladen, um dort zu diskutieren, wie man den Problemen mit gestohlenen und vagabundierenden Kundendaten Herr werden könne.
Soll da ein Telekom-internes Problem verallgemeinert werden? Oder geht es tatsächlich um unternehmensübergreifende Missstände, die auch nur in Zusammenarbeit aller betroffenen Unternehmen gelöst werden können.
Anfang der Woche war bekannt geworden, dass Hunderttausende Kundendaten der Telekom bei dubiosen Firmen bis in die Türkei in Umlauf waren. Denn die Telekom arbeitet bei Marketingkampagnen mit zahlreichen Agenturen, Dienstleistern und Subunternehmern zusammen, die es wohl nicht immer so ganz genau mit den deutschen Datenschutzgesetzen sowie den Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung mit der Telekom nehmen.
Die Datenpannen sind deswegen teilweise hausgemacht. Die Zuarbeiter der Telekom erhalten für ihre Aufgaben Dateien und Listen mit Kundendaten, um z.B. per Callcenter auslaufende Verträge verlängern oder neue Produktangebote verkaufen zu können.
Zwar dürfen externe Callcenter, die im Zuge der Auftragsdatenverarbeitung erhaltenen Kundendaten nicht kopieren oder anderweitig nutzen. Das scheint sie jedoch bislang nicht davon abzuhalten, es trotzdem zu tun. So wurde letzte Woche bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Bonn nach einer Anzeige der Telekom vom Februar dieses Jahres gegen einen Ring von Datenhändlern und Callcenter-Betreibern ermitteln lässt. Diese sollen wegen der niedrigen technischen Hürden seitens der Telekom im großen Stil Kundendaten automatisiert aus der Telekom-Vertriebsdatenbank abgerufen haben.
Die Telekom als Datensaugstelle für Dealer und Cyberkriminelle?
Dem widerspricht der Konzern in einer Pressemitteilung energisch, räumt aber ein, das die Art der Provisionierung dieser zuarbeitenden Unternehmen eine Rolle bei den Datendiebereien spielen könnte.
Kontrollen haben gezeigt, dass Subpartner ohne Autorisierung Callcenter – teilweise außerhalb der EU – damit beauftragt hatten, Kunden zu akquirieren. Dabei wurde vorgetäuscht, die Aufträge seien durch den stationären Handel generiert worden, wofür höhere Provisionen gezahlt werden als für die telefonische Akquise.
Telekom-Vorstand Balz erläuterte dazu, dass sich im hart umkämpften TK-Geschäft „ein System mit kriminogenen Strukturen“ etabliert habe, das selbst ein Branchenriese wie die Telekom allein gar nicht knacken könne. Es sei ein „gefährliches Provisionskarussell“ entstanden, das zum Betrug geradezu einlade.
Und dessen Regeln üblicherweise von der Telekom und andere Großauftraggebern festgelegt werden. Der von Balz geplant Branchengipfel dürfte daher (auch) zur Planung einer großen Sparrunde dienen, um die Dienstleister stärker an die Leine zu nehmen.
Dieser Schuss könnte aber nach hinten losgehen. Denn zunehmendes Outsourcing sowie Vermachtungsprozesse in den Märkten (starke Konzernkunden, schwache weil austauschbare Dienstleister) fördern letztlich nur die von Balz beklagten kriminogenen Strukturen.
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Verfasst von Guido Strunck
2. Oktober 2009
Vor kurzem gab Microsoft bekannt, mit Microsoft Security Essentials (MSE) ein weiteres kostenloses Ergänzungsprodukt für Windows bereitzustellen. Dabei handelt es sich um einen signaturbasierten On-Access-Scanner, der ständig Dateizugriffe im Hintergrund überwacht, sowie einen On-Demand-Scanner, der vom Anwender gesteuert den gesamten Rechner oder ausgewählte Bereiche auf Schädlinge untersucht. Antiviren-Engine und Signaturen stammen wie schon bei Windows Live OneCare von Microsofts serverbasiertem Business-Produkt Forefront Client Security.
Ziel ist es, einen grundlegenden Basisschutz für Windows-PCs privater Anwender bereitzustellen, so Microsoft. Analysten von AV-Comparatives kamen bei Tests zu dem Ergebnis, dass der Microsoft-Scanner dabei durchaus ordentliche Ergebnisse erreicht. Er fand in Tests mit Wildlist-Virenmaterial etwa 98% der geprüften Schadsoftware. Bei der Erkennung von Adware und Spyware kam MSE immerhin noch auf gut 90 %. Und auch Rootkits werden gut erkannt und entfernt.
Eine Option, Schädlinge anhand ihrer Programmaktivität durch Ausführung in einer sicheren Umgebung zu erkennen (verhaltensbasierte Virenidentifikation) besitzt MSE nicht. Die bekommt man aber auch bei anderen Herstellern nur in kommerziellen Vollprodukten.
Und diese Wettbewerber im Bereich Virenschutz äußerten sich bereits kritisch zu MSE. Denn MSE bietet nur einen Grundschutz und längst nicht so viele Optionen wie ein kommerzielles Sicherheitsprodukt. Allerdings hat Microsoft das auch nie behauptet. Und man befürchtet, der Software-Riese aus Redmont könnte MSE einfach per Auto-Update an Windows-Nutzer ausliefern. Viele Antivirensoftwarehersteller sehen darin eine mögliche Wettbewerbsverzerrung. Denn was ein Nutzer schon hat, wird er nicht mehr separat erwerben wollen. Und ob das Microsoft-Produkt nun im Detail besser oder schlechter ist, als eines von AVG oder Norton, erschließt sich dem Normalanwender ohnehin nicht.
Zudem könnte ein per Auto-Update weit verbreitetes Sicherheitsprodukt auch Sicherheitslücken beinhalten, die dann ebenso weit verbreitet wären. Sollte die Zahl der Nutzer von MSE durch die Auslieferung als Update schnell rapide ansteigen, könne so eine neue Bedrohung entstehen, weil die Software für mehr Virenautoren zu einem lohnenswerten Angriffsziel werden könnte – so ein Sprecher von AVG.
Nichtsdestotrotz wäre ein MSE-geschützter Rechner wahrscheinlich besser geschützt als einer ohne Schutz vor Schadsoftware.
Download von Microsoft Security Essentials (XP, Vista, Windows 7)
Testbericht auf Chip.de
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Verfasst von Guido Strunck
24. September 2009
Microsoft ist bereits seit längerem bestrebt, sich bzgl. Sicherheit und Softwarequalität seiner Produkte als führend zu positionieren. Daher hat die Firma u.a. das Vorgehensmodell des „Security Development Lifecycle (SDL)“ entwickelt, um Entwicklern bei der weiteren Verbesserung der Qualität sicherheitsbezogener Eigenschaften ihrer Software für die Windows-Plattform zu unterstützen.
Der Microsoft Bin Scope Binary Analyzer überprüft binären Code darauf, ob alle empfohlenen und notwendigen Security Flags, Schutzmechanismen und Kontrollen vorhanden sind. Das stellt sicher, dass in Anwendungen nicht durch gängige Sicherheitsfehler beim Coding Schwachstellen und Sicherheitslücken implementiert werden.
Der Microsoft MiniFuzz File Fuzzer ist eine Lösung für Tester, die unerwartete Verhaltensweisen ihrer Anwendungen eingrenzen wollen. Der Fuzzer automatisiert Sicherheitsüberprüfungen und testet den Code mit zufällig erzeugten Eingabedaten um das Verhalten der Applikation bei deren Verarbeitung zu prüfen. Auf diesem Wege wird bereits sehr früh im Entwicklungsprozess festgestellt, ob etwa Programmabstürze als Sicherheitsrisiken untersucht werden müssen.
„SDL hat sich seit seiner Einführung als effizienter Prozess zur Steigerung der Softwarequalität bewährt“, so Prof. Dr. Sachar Paulus, Vorstandsvorsitzender der ISSECO (International Secure Software Engineering Council e.V.). „Dank der guten Methodologie und einfachen Umsetzbarkeit hat sich SDL mittlerweile bei vielen Entwicklern etabliert. Die beiden neuen Tools sind weitere Bausteine hin zu einer besseren, sichereren Softwareentwicklung“.
Hinzu kommen weitere Hilfen für Entwickler wie z.B. das SDL Process Template für Visual Studio Team System, das SDL Threat Modeling Tool, FxCop (ein Tool zur Analyse von.NET-Assemblies) sowie einige weitere Werkzeuge für die statische Codeanalyse mit Microsoft-Entwicklungsumgebungen.
Alle Tools können bei Microsoft im SDL Tools Repository kostenlos heruntergeladen werden.
Der Security Development Lifecycle ist ein Kernelement der Trustworthy Computing Initiative von Microsoft zur Verbesserung der Sicherheitseigenschaften seiner Produkte. Der Prozess wurde zunächst geschaffen, um firmenintern sichere Anwendungen zu liefern und Attacken besser widerstehen zu können. Jedes Produkt von Microsoft, das mit dem Internet kommuniziert oder für den Unternehmenseinsatz konzipiert ist, muss Angaben von Microsoft gemäß den SDL-Prozess durchlaufen.
Tom Köhler, Direktor Strategie Informationssicherheit Kommunikation bei Microsoft Deutschland hierzu: „Wir schützen damit unsere Plattform. Dazu gehört nicht nur, dass wir unsere eigenen Betriebssysteme und Anwendungen immer sicherer machen, sondern auch Partner und andere Anbieter dabei unterstützen. Gerade Anwendungen von Drittanbietern stehen immer mehr im Zentrum der Attacken durch Schadsoftware. Jeder Entwickler, ob Freiberufler, Microsoft Partner oder Firmenentwickler muss bereits im Designprozess darauf achten, dass seine Anwendungen in der Praxis sicher funktionieren. SDL hilft dabei“.
Kein Zweifel – der Security Development Lifecycle Prozess dürfte für Entwickler auf der Windows-Plattform zunehmend an Bedeutung gewinnen.
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Verfasst von Guido Strunck
18. September 2009
Vor einigen Tagen erschien das diesjährige ct-Sonderheft Security. Es bietet ein sattes Paket an Informationen, Anwendungen und Hilfestellungen zum Thema IT-Sicherheit. Thematisiert werden u.a. der Kampf gegen Viren, bedrohte Privatsphäre, Verschlüsselung, sicheres Surfen, gefahrloses Online-Banking und die Suche nach Schwachstellen in der IT-Infrastruktur.
Für letzteres liegt eine DVD bei, die unter anderem eine bootbare Version von Backtrack 4 enthält. Dabei handelt es sich um das BackTrack 4 Pre Final Kernel Update, das auf remote-exploit schon seit einiger Zeit als Pre Release in der Fassung pwnsauce Pentesting and Auditing Verrszum Download bereitsteht. Technisch steckt ein Ubuntu-8.10-Linux als Basis dahinter. Enthalten sind etwa 300 Tools für Sicherheitsexperten und Datenforscher. Sie sind im Backtrack-System als Menüstruktur angelegt, die sich am Arbeitsablauf eines IT-Sicherheitsexperten orientiert.
Die zahlreichen Werkzeuge erfordern zum Teil profundes Security-Fachwissen, so dass ich mich in manches erst einarbeiten muss. Dafür aber ist die bootbare CD (oder ein aus dem Internet gezogenes ISO-Image) bestens geeignet. Man kann mit dem System herumexperimentieren ohne eine bestehende Systeminstallation zu gefährden. Faszinierend, dass eine so umfangreiche und mächtige Werkzeugsammlung legal kostenlos zu haben ist.
Ein entsprechend angepasstes Repository an Software ermöglicht es, vorhandene Applikationen zu aktualisieren oder neue nachzuinstallieren. Freilich erst dann, wenn man das System tatsächlich auf einem Rechner installiert.
Warum hat eigentlich noch niemand ein Backtrack-Buch geschrieben? Wo doch sonst jede Linux-Distribution mit (mindestens) einem eigenen Fachbuch bedacht wird.
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Verfasst von Guido Strunck
11. September 2009
Schon seit Jahren kann man es beobachten: Die technischen, organisatorischen und geschäftlich bedingten Herausforderungen in der IT steigen langsam aber kontinuierlich an. Da sind insbesondere rein managerial tätige Mitarbeiter zunehmend mit Komplexität und Umfang der Probleme überfordert.
Das ist deutlich am Drang hin zu Outsourcing, Outtasking, Offshoring, Rightsizing, Shared-Services, Virtualisierung, Cloud-Computing und allem anderen zu erkennen, dass die Auslagerung und Fremdvergabe von IT-Leistungen ermöglichen und beschleunigen soll. Weg mit den Problemen, weg mit der Verantwortung dafür und runter mit den Kosten.
Allerdings macht der Gesetzgeber zunehmend klar, dass Verantwortung und Sorgfaltspflichten nicht delegiert werden können. Was externe Dienstleister verbocken bleibt haftungsrechtlich am Auftraggeber hängen. Auf den Dienstleister verweisen und sich auf Unwissenheit, Dummheit und eine bequeme passive Kundenposition zurückzuziehen, wird im Zweifel vor Gericht nicht akzeptiert.
Das macht auch eine erst 2008 rundeerneuerte ISO-Norm, die ISO/IEC 38500:2008 „Corporate Governance of Information Technology“ deutlich. Sie definiert und beschreibt, wie Unternehmen eine auf Best Practices basierende IT-Governance aufbauen können. Gute IT-Governance ist eine Voraussetzung dafür, IT-Probleme, Komplexität und Kosten grundsätzlich in den Griff zu bekommen. Es ist absehbar, dass von IT-Dienstleistern aber auch von Auftraggebern bald entsprechende Vorleistungen in Form von zertifizierbaren Organisationsstrukturen als Vorbedingung für Aufträge gefordert werden dürften.
„Angesichts der bestehenden Frameworks wie ITIL, COBIT und anderer, die alle die Ausrichtung der IT an den Geschäftszielen zum Ziel haben, wirkt der Ruf nach einem neuen Regelwerk auf den ersten Blick verwunderlich“, erläutert so Dr. Gisela Böndgen, Business Consultant beim Beratungshaus Serview. „Was aber, wenn die Geschäftsstrategie und -ziele gar nicht bekannt sind und wenn keine klaren Vorgaben aus den Chefetagen vorliegen“, fragt sie.
Und das dürfte in vielen Unternehmen der Fall sein. Man ist schon froh die technischen Aspekte geregelt zu bekommen, ohne das die Kosten aus dem Ruder laufen. Kommen dann aber noch organisatorische und rechtliche Themen mit hinzu, ist rasch ein Punkt erreicht, an dem den Geschäftsführungen und ihren internen „Beauftragten für alles“ das Know-how und die Ressourcen ausgehen.
Vor allem aber soll der neue Standard den vielen Auslegungen und Missverständnissen bei der Gestaltung der Corporate Governance ein Ende bereiten. „Das unterschiedliche Verständnis behindert den Erfolg vieler Unternehmungen, deshalb bedarf es verbindlicher Klarheiten, damit die Unternehmen einen höheren Mehrwert aus ihren IT-Investitionen ziehen und die Risiken besser managen können“ so Böndgen weiter.
Die ISO 38500 definiert sechs Grundprinzipien zur Gestaltung der Corporate Governance:
- Verantwortung (Responsibility): Das Topmanagement sollte die IT-Belange des Unternehmens angemessen wahrnehmen.
- Strategie (Strategy): Die unternehmensstrategische Planung muss mit Blick auf die IT-Potenziale erweitert und angepasst sowie die IT-Strategie aus den Unternehmensstrategien hergeleitet werden.
- Beschaffung (Acquisition): Die Gestaltung der IT-Budgets muss sich im Rahmen transparenter Entscheidungsprozesse konsequent am tatsächlichen Bedarf anstatt an politisch gesetzten Größen orientieren.
- Leistung (Performance): Die IT-Services und –Produkte sind gemäß den konkreten Anforderungen der Fach- und Organisationsbereiche des Unternehmens zu gestalten.
- Regelkonformität (Conformance): Die IT hat allen rechtlichen Vorgaben, Normen, internen Standards etc. zu entsprechen.
- Faktor Mensch (Human behaviour): Die IT-Konzepte müssen den Bedürfnissen der internen und externen IT-Nutzern hohe Aufmerksamkeit beimessen.
Diese sechs Prinzipien sind dabei nicht als unverbindliche Leitbildfloskeln zu verstehen. Sondern als Programmüberschriften, die mit entsprechenden unternehmensspezifischen Maßnahmen realisiert werden müssen.
Jedem dieser sechs Prinzipien sind in der Norm drei Funktionen zugeordnet, die insgesamt eine Matrix mit 18 Leistungsfeldern der Unternehmens-IT bilden:
• Bewertung: Kontinuierliche Beurteilung des IT-Einsatzes im laufenden Betrieb.
• Leitung: Steuerung einer bedarfsgerechten Ausrichtung der IT-Maßnahmen am Geschäft des Unternehmens (business alignment).
• Kontrolle: Systematische Überwachung von Regelkonformität (compliance) und Leistungsfähigkeit der IT mit Hilfe von geeigneten Werkzeugen und Verfahren.
Der Standard soll dabei helfen, die IT Prozesse so einzurichten, dass alle internen und externen Regelwerke – wie zum Beispiel Richtlinien, Gesetze und Verträge – eingehalten werden können. Er zielt dabei nicht auf eine bestimmte Art oder Größe von Organisationen ab, sondern soll von Unternehmen, Behörden oder Non-Profit-Organisationen gleichermaßen eingesetzt werden können. Dabei wird „Control Objectives for IT“ (COBiT) als Referenz für die Richtlinien, Prozesse und Controls, welche für Aufbau und Umsetzung eines Governance Management Systems zu implementieren sind, empfohlen – so die Unternehmensberatung Serview, einer der Treiber des Themas in Deutschland auf seiner Unternehmenshomepage.
Und das ist ein Punkt an dem insbesondere IT-Sicherheitsbeauftragte, Datenschützer und Betriebsräte ebenso wie Projektleiter und Methodenspezialisten aufmerken sollten. Denn die ISO 38500 sowie das COBiT-Framework oder auch das ITIL-System beschreiben letztlich Verfahren zur Etablierung, Ausrichtung und Steuerung von informationstechnischen Prozessen, in denen es auch um Fragen der Compliance, der IT-Sicherheit und des Datenschutzes gehen kann. Und nicht zuletzt um die eingangs erwähnte Frage, was intern mit eigenen Beschäftigten getan wird. Und was an Externe und Dienstleister abgegeben werden soll.
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Verfasst von Guido Strunck