Hoeren-Skript zum IT- und Internet-Recht aktualisiert

10. November 2011

IT-Rechtsexperte Thomas Hoeren, Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster und Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, hat seine im April 2011 zuletzt erschienenes Skripten zum IT- und Internet-Recht in überarbeiteter Fassung vorgelegt.

„Skript“ ist dabei stark untertrieben. Tatsächlich sind die beiden Hoeren-Skripte jeweils mehrere Hundert Seiten umfassende gewichtige IT-rechtliche Fachlektüre. Wohl dem, der ein Tablet oder einen e-Book-Reader damit bestücken kann.

Da speziell das Recht im Internet sich ähnlich dynamisch entwickelt wie das Netz selbst, waren erneut an etlichen Stellen Aktualisierungen nötig. Hoeren hat dazu Themen wie Social Media, Domainrecht, etliche Detailfragen aus dem Urheberrecht, das DE-Mail-Gesetz Verbraucherschutz bei Online-Geschäften, das Datenschutzrecht oder Fragen zu EDV-Verträgen überarbeitet oder neu mit aufgenommen. Aktualisiert wurden auch Kommentierungen aktueller Rechtsprechung, neuer relevanter Urteile sowie zahlreiche Literaturhinweise.

Hoeren weist bereits im Vorwort seines Buches darauf hin, „dass das Internet eine Dynamik hat, die die klassischen Buchverleger überfordert“. Eine gedruckte Ausgabe der beiden Skripte wäre daher wahrscheinlich bereits zum Zeitpunkt ihres Erscheinens veraltet. Eine digitale Publikation dagegen ermöglicht rasche Fortschreibungs- und Aktualisierungszyklen.

Auch die neue Fassung steht auf den Seiten des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster kostenlos zum Download bereit.


Nachlese zum fünften deutschen IT-Gipfel

15. Dezember 2010

Am 07.12. fand der inzwischen fünfte „Nationale IT-Gipfel“ der Bunderegierung statt. Diesmal in Dresden. Es fällt mir regelmäßig schwer zu bewerten ob dies eher ein politischer Dampfplauderertreff, ein Lobbying-Forum für die staatsnahen Teile der IT-Branche oder ein echtes IT-strategisches Jahrehighlight ist. Nehmen doch Themen wie Netzpolitik, Internetregulierung, Compliance, Datenschutz oder e-Government immer rascher an Bedeutung zu. Und macht sich doch die allgemeine IT-Inkompetenz bzw. die gravierenden Wissensdefizite zahlreicher politischer Entscheidungsträger immer drastischer in verfehlten Regulierungsvorhaben wie z.B. Elena, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) oder den verkorksten Regierungsvorlagen zum Beschäftigtendatenschutz bemerkbar.

Doch gleich eines vorweg: Eine generelle informationstechnische Alphabetisierungskampagne für Politiker war leider nicht Gegenstand der Gipfelgespräche.

Allerdings war das Querschnittsthema IT-Sicherheit in mehreren der acht Arbeitsgruppen mit Gegenstand der Beratungen. In diesen Arbeitsgruppen wurden Themen wie die sich mit Themen wie digitale Infrastrukturen, IT-basierte Geschäftsmodelle, Gesundheitstelematik oder e-Government diskutiert. Zwei Arbeitsgruppen befassten sich mit „Vertrauen, Datenschutz und Sicherheit im Internet“ sowie mit „Verantwortung und Schutz in der vernetzten Gesellschaft“, also mit dem Themenfeld Informationssicherheit, Datenschutz und Compliance in einer vernetzten Welt.

Die Ergebnisse des IT-Gipfels wurden in der sog. „Dresdner Vereinbarung“ (PDF, 1 MB) zusammengefasst. Das Dokument enthält zahlreiche mögliche und mehrheitlich auch sinnvolle Ansätze zur Gestaltung der vernetzten Gesellschaft durch Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. Allerdings zeigen „Leuchtturmprojekte“ wie DE-Mail, Datenperso, das gescheiterte Immaterialgüterrecht, das Thema Netzneutralität oder die Gesundheitskarte, das politischer Unverstand und Wirtschaftslobbyismus oft mit dem Hintern einreißen, was die Hände zuvor aufgebaut haben. Etwas ausführlicher kann man die Gipfelthemen in der 90-setigen Begleitbroschüre „Programm – Personen – Projekte“ nachlesen, in der die Arbeitsgruppenthermen dargestellt werden (PDF, 2,8 MB)

Etliche Minister nutzten die Gelegenheit, um zu netzpolitischen Themen Stellung zu nehmen. Und die Bundeskanzlerin beklagte (wohl zurecht) die überlange Dauer mancher adipöser IT-Großprojekte der Regierung wie etwa der elektronischen Gesundheitskarte. Außerdem kündigte sie zum werweißwievielten Male den verstärkten Ausbau der Breitbandinfrastrukturen in Deutschland an. Auch wenn sich dieses Problem überhaupt erst durch verfehlte Verträge im Laufe der Telekom-Privatisierung ergeben hat (Nichtfestschreibung des bundesweiten Grundversorgungsauftrags mit Netzinfrastruktur des aktuellen Standes der Technik) und die Telekom sich auf dem Gipfel in weiser Voraussicht für weniger regulierende Eingriffe in ihre marktbeherrschende Position aussprach.

August-Wilhelm Scheer, Präsident des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), kündigte auf dem IT-Gipfel eine informationstechnische Bildungsoffensive an. Geplant sei ein Software-Campus, der 100 Spitzenkräfte pro Jahr finanziell fördert sowie ein Bitkom-Management-Club, in dem jährlich 17 Ausnahmetalente von ebenso vielen Betreuern zu jungen Führungskräften herangebildet werden sollen. Mitte 2011 soll ein mehrsprachiges Online-Portal „Work and Study in Germany“ potentiell zuwanderungswilligen IT-Fachkräften das Leben in Deutschland nahebringen. Da wird man aber in der deutsche Arbeits- und Sozialordnung, im deutschen Steuerrecht sowie im Personalmanagement fast aller deutscher Unternehmen noch sehr viel tun müssen, um die realen Defizite in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Personalmanagement, faire Entgelte sowie Steuern und Sozialabgaben abzuräumen. Dem steht das Vorhaben des BITKOM, das für eine erleichterte Zuwanderung nachzuweisende jährliche Mindesteinkommen auf das Einstiegsniveau von Junior-Ingenieuren ohne Berufserfahrung abzusenken, jedoch eher entgegen.

Es bleibt also abzuwarten, ob die Vielfalt der Interessenslagen der Beteiligten sowie die äußerst ungleiche Verteilung von Wissen, Kompetenz und Sachverstand zu Themen mit IT-Bezug aus den Programmpunkten konkrete Politikansätze entstehen lassen.


Macht Ver.di gemeinsame Sache mit der Verwerterlobby?

7. November 2010

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Ein hochrangiger Ver.di-Vorstand und der Präsident eines Arbeitgeberverbands treten händeschüttelnd und schulterklopfend vor die Presse um den Abschluss eine Lohnsenkungstarifvertrags in ihrem Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben – Unvorstellbar?

Oder das hier: Ver.di und die NPD gehen eine politische Kooperation ein und besiegeln dies durch die Bekanntgabe einer Kampagne „Sozialstaat nur für Deutsche“ durch die Vorstandschaften beider Organisationen – Unmöglich?

Wenn Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände zu einem Thema dieselbe Meinung vertreten, bedeutet das meist nichts Gutes für deren Mitglieder. Treten Gewerkschaftsführer und Arbeitgeberpräsidenten gar zusammen vor die Presse und grinsen fröhlich in die Kameras, so hat sehr wahrscheinlich eine größere Ferkelei im Hinterzimmer am grünen Tisch das Licht der Welt erblickt.

Eine solche Sauerei dürfte das kürzlich bekanntgegebene Ver.di-Positionspapier „Internet und Digitalisierung – Herausforderungen für die Zukunft des Urheberrechts“ sein, in der die Gewerkschaft zahlreiche Positionen der Verwerterlobby relativ unkritisch übernommen hat.

Verdi fordert in dem Positionspapier, Internetnutzer per „Warnhinweis“ davon abzuhalten, Urheberrechte zu verletzen sowie ein Bußgeld zu verhängen, sollten sie es trotzdem tun. Dazu müsste die Internetnutzung aller Bürger technisch überwacht werden. Internetzensur, Vorratsdatenspeicherung, Jugendschutz auch für Erwachsene, ACTA, Indect … war da was?

Der Gewerkschaft zufolge, entspricht es „einem breiten gesellschaftlichen Konsens und dem Selbstverständnis der Gewerkschaft, dass Rechtsverstöße […] wo immer sie geschehen, zu unterbinden und erforderlichenfalls zu ahnden” wären. Die bereits seit Jahren andauernden heftigen Debatten um längst überfällige Reformen des Immaterialgüterrechts sind an den Ver.di-Funktionären wohl komplett vorbeigegangen. Und das obwohl gewerkschaftsintern bereits seit Längerem ebenfalls recht heftig über dieses Thema diskutiert wird. Kein Wunder, denn bei etwa zweieinhalb Millionen Mitgliedern ist bestimmt auch der eine oder andere dabei, der durch Abmahnbetrug, Rechte-Wirrwarr oder Patentmissbrauch beruflich oder privat bereits geschädigt wurde.

Inhaltlicher „Urheber“ des Pamphlets dürfte der Fachbereich 8 Medien, Kunst, Industrie der Gewerkschaft sein, der bereits in der Vergangenheit (zumindest intern sowie im Gewerkschaftsmagazin „M – Menschen machen Medien“) durch eine recht unkritische Haltung dem Immaterialgüterrecht und der Verwerterlobby gegenüber auffiel.

Dabei gäbe es in dem Papier durchaus auch vernünftige Überlegungen, wie z.B. die Beschränkung der Möglichkeit sog. „Total-Buy-Out“-Verträge mit denen Verlage und Contentverwerter Autoren für ein Taschengeld die gesamten Rechte an einem Immaterialprodukt abnehmen. Jedoch haben gerade die neuen Nutzungs- und Distributionswege im Internet erheblich dazu beigetragen, die Macht der Verlage und Verwerter beträchtlich zu schwächen sowie die Publikationsmöglichkeiten zu demokratisieren. Das wird in dem Ver.di-Papier weitgehend negiert.

So werden z.B. Tauschbörsen und P2P-Netze verunglimpft und Phrasen der Verwerterlobby („Alles-Umsonst-Mentalität“) unreflektiert wiedergegeben, obwohl es gerade die P2P-Technologie war, die es auch kleinen Kreativen ohne Verlagsunterstützung und Label-Promotion ermöglicht audiovisuelle Inhalte schnell und billig zu verteilen, um sich so z.B. einen Nahmen aufzubauen, den man oft haben muss, bevor Geld für die kommerzielle Verwertung z.B. von Songs fließen kann.

Umgekehrt haben sich zahlreiche alte Geschäftsmodelle vor dem Hintergrund neuer Technologien und sozialer Entwicklungen überlebt und ein Festhalten daran wäre ein sicherer Weg in die Insolvenz. Strukturwandel gibt es nicht nur im Bergbau oder der Montanindustrie sondern auch und gerade im Geschäft mit Immaterialgütern.

Die inzwischen wirklich deutlich sichtbaren Kollateralschäden eines völlig verkorksten Immaterialgüterrecht wie z.B. Abmahnbetrug, Forderungen nach Zensurinfrastrukturen („Internet-Stoppschilder“), Internetfilterung, scharfer Providerhaftung und Vorratsdatenspeicherung werden von Ver.di in dem Positionspapier zwar bedauert aber nicht angemessen kritisch gewürdigt. Zum Teil macht sich die Gewerkschaft derlei Forderungen sogar selbst zu Eigen – hallo geht’s denn noch!

Es wird sich sogar dazu verstiegen eine „Solidargemeinschaft der Urheber“ herbeizudelirieren, deren konkrete Repräsentation die Verwertungsgesellschaften sind. Anderseits lehnt Ver.-di die Idee der Kulturflatrate ab, mit der eine neue Art von Verwertungs- und Verteilungsorganisation tatsächlich und aufwandsarm Kreative ein auskömmliches Einkommen bescheren könnte – so diese bereits wären, ihre Inhalte weitgehend freizugeben, so dass eine Pauschalvergütung tatsächlich Sinn machen würde.

Ein lichter Moment wiederum erscheint in dem Papier auf Seite 5 wo die Verfasser immerhin anerkennen, dass DRM und andere Nutzungsbeschränkungstechnologien gescheitert sind, weil sie entweder umgangen werden oder weil niemand bereit ist, für solchermaßen unbrauchbar gemachte Produkte Geld zu bezahlen. Doch die als Kern des Dokuments formulierten Leitgedanken von Ver.di zur Zukunft des Urheberrechts lassen für mich nur den Schluss zu, dass die Verfasser sich irgendwann kurz vor oder nach der Jahrtausendwende inhaltlich aus der Diskussion um Reformen im Immaterialgüterrecht verabschiedet haben. Was es Verwerterlobbyisten natürlich umso leichter machen würde, auf die Unterstützung einer großen Gewerkschaft mit etwa zweieinhalb Millionen Mitgliedern verweisen zu können, indem sie einem kleinen Fachbereich ein Positionspapier vermitteln, dass der Vorstand dann mangels einschlägiger inhaltlicher Kompetenz und aufgrund ansprechend- unklarem Gewerkschaftslingo wohl einfach abnickt.

Ver.di hat sich mit der Publikation dieses Positionspapiers eindeutig pro Internetüberwachung, pro Vorratsdatenspeicherung, pro rechtlicher Manipulation und Repression gegenüber Access-Providern und pro Abmahnbetrug positioniert.

Dies scheinen auch etliche der Gewerkschaftsmitglieder so zu sehen, da innerhalb des Mitgliedernetzes der Gewerkschaft aber auch öffentlich z.B. auf Netzpolitik.org entsprechend heftig und kritisch über dieses Paper diskutiert und kommentiert wird.

Ein Weg um als Ver.di-Mitglied seinen Unmut über diesen tiefen Griff in die sanitären Anlagen zu zeigen, könnte das Verfassen eines entsprechenden Beschwerdebriefes an den Ver.di-Bundesvorstand sein. Seine Adresse:

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
info@verdi.de

Zusätzlich sollte man Beschwerdemails an den lokalen Ver.di-Bezirk richten. Schon der dadurch entstehende Aufwand sollte gewerkschaftsintern klarmachen, dass hier was grob schiefgelaufen ist und der Korrektur bedarf. Und dass es bessere qualitätssichernde Steuerungsmechanismen geben muss, um solche Fehler künftig zu vermeiden.


Neues Hoeren-Skript zum Internet-Recht erschienen

9. Oktober 2010

IT-Rechtsexperte Thomas Hoeren, Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster und Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, hat sein im Februar 2010 zuletzt erschienenes Skript zum Internet-Recht in überarbeiteter Fassung vorgelegt.

Da speziell das Recht im Internet sich ähnlich dynamisch entwickelt wie das Netz selbst, waren an etlichen Stellen Aktualisierungen nötig. Hoeren hat dazu Themen wie Internetzensur, Vorratsdatenspeicherung, das Thema De-Mail, die Verlängerung von urheberrechtlichen Schutzfristen für Leistungsschutzberechtigte, den Verbraucherschutz im Internet (z.B. neue Musterwiderrufsbelehrung für den Onlinehandel, Abofallen und Internetbetrug) sowie die Diskussion um ein zusätzliches Leistungsschutzrecht für Verleger überarbeitet oder neu aufgenommen. Aktualisiert wurden auch Bezüge zur BGH-Rechtsprechung und neuer relevanter Urteile.

Ebenfalls wurden mehrere Gesetzesvorhaben der laufenden Legislaturperiode, beispielsweise die Novellierungen zum Bundesdatenschutzgesetz, zur Internetzensur oder dem Arbeitnehmerdatenschutz integriert.

Auch die neue Fassung steht auf den Seiten des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster kostenlos zum Download bereit (PDF, 3,8 MB).


Offener Brief der Piratenpartei an die EU-Kommission und an die deutsche Regierung

22. Juli 2010

Gestern hat die Piratenpartei Deutschland einen offenen Brief publiziert, indem sie kritische Fragen zu ACTA-Geheimabkommen stellt und die Offenlegung der Verhandlungsstände fordert. Auch ich sehe solche Geheimabkommen und Ermächtigungsgesetze – schon vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – sehr kritisch. Daher unterstützte ich das Anliegen der Piratenpartei, indem ich den Brief hier dokumentiere und das Anliegen für meine Leser im Auge behalten werde.

Im Falle des Erfolges würde das ACTA-Abkommen nach meinem bisherigen Kenntnisstand gravierende Auswirkungen auf das IT-Recht, den Datenschutz und die Bürgerrechte in Deutschland haben. Und zwar im negativen Sinne. Zudem würde die IT-Sicherheit wohl endgültig ihre „Unschuld“ verliere, wenn ihre Methoden und Technologien noch mehr als ohnehin schon zur Unterdrückung freier Völker eingesetzt würden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit mehr als zwei Jahren verhandeln Staaten und Staatenbünde unter Ausschluss der Öffentlichkeit über das Handelsabkommen ACTA, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Nur gelegentlich sickern inoffiziell Zwischenergebnisse oder vermeintliche Zwischenergebnisse durch. Erst jüngst hat das Europäische Parlament diese Vorgehensweise kritisiert und gefordert, die Parlamente über den jeweiligen Verhandlungsstand zu informieren. Zu den ACTA-Verhandlungen stellen wir Ihnen im folgenden einige Fragen und bitten Sie um Antworten.

Was sind die Gründe für die Geheimhaltung der ACTA-Verhandlungen? Geheimhaltung ist dann sinnvoll, wenn man eine Strategie plant und seine Gegner darüber im Unklaren lassen will. Die Geheimverhandlungen sind also Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber der Öffentlichkeit, in deren Interesse Sie handeln sollen.

Gleichzeitig begegnen Sie jeglicher Kritik seitens der Bürgerbewegungen mit Unverständnis. Sie zeigen sich verwundert über die Bedenken, die durch die intransparente Verhandlungsführung und das Durchsickern ungesicherter Informationen erst geschürt werden.

Warum fordern Sie mehr Vertrauen in den guten Willen der Verhandlungsdelegationen, wenn Sie selbst nicht bereit sind, den Bürgern ebenfalls Vertrauen entgegenzubringen und den Verhandlungsstand offenzulegen?

Warum weigern Sie sich, den aktuellen Verhandlungsentwurf zu veröffentlichen? Damit könnten Sie doch leicht unsere Befürchtungen entkräften, ACTA verletze Bürgerrechte.

Wir fordern:

•    Der aktuelle Verhandlungsstand muss veröffentlicht werden.
•    Alle betroffenen Gruppen – Politik, Zivilgesellschaft und Industrie – müssen in die Verhandlungen einbezogen werden.
•    Es muss einen Dialog zwischen den ACTA-Delegationen und der europäischen Öffentlichkeit geben. Dieser Dialog muss offen, ehrlich und verständlich sein.

Wir appellieren an Sie: Nehmen Sie die Verantwortung wahr, die Sie gegenüber den Bürgern Deutschlands und Europas haben!

Wir hoffen auf baldige Antwort und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Piratenpartei Deutschland


Offene Standards in der Informationstechnik

11. Juli 2010

Die IT-Beauftragte der Bundesregierung Cornelia Rogall-Grothe, als „Bundes-CIO“ für die IT der Bundesverwaltung zuständig, möchte mit offenen IT-Standards ein Höchstmaß an Interoperabilität und Herstellerunabhängigkeit erreichen. Das erklärte sie der c‘t in deren aktueller Ausgabe 15/2010 man ein entsprechendes Interview findet.

Dazu müssten in Frage kommende IT-Standards vollständig offengelegt sein und  ihre Nutzung darf nicht durch Urheberrechte oder lizenzrechtliche Bestimmungen eingeschränkt sein, so Frau Rogall-Grothe. Davon würden auf Dauer auch Anbieter und Dienstleister profitieren, da niemand zertifizierter Partner eines Herstellers sein müsse, um mit Dritten ins Geschäft kommen zu können.

Offene Standards sind insbesondere im Behördenbereich ein Thema von zunehmender Bedeutung. Dafür gibt es gleich eine ganze Reihe von guten Gründen. Die beginnen damit, dass man Bürger, die am e-Government d.h. dem elektronischen Austausch mit staatlichen Institutionen teilnehmen wollen, eigentlich nicht vorschreiben kann, dass das nur mit ganz bestimmten herstellerabhängigen Technologien funktioniert. Schließlich werden staatliche Einrichtungen von allen Steuerzahlern finanziert, nicht nur von denen die Produkte z.B. von Microsoft, Adobe oder Siemens einsetzen.

Von der öffentlichen Verwaltung wird Transparenz hinsichtlich ihres Wirkens und dem Zustandekommen ihrer Entscheidungen erwartet. Nahezu alles was Behörden tun, ist daher formal rechtlich prüfbar. Dazu gehört auch eine Offenlegung entsprechender Informationen in allgemein verfügbaren Datenformaten. Gesetzliche Informationsfreiheit ist da nur ein Anfang.

In diese Richtung zielt auch die Forderung nach Open Government und Open Data, d.h. offenem Zugriff auf maschinenlesbare Informationen, die im Zuge staatlicher Aktivitäten entstanden sind und die der Allgemeinheit, der diese Informationen ja eigentlich gehören, zur freien Verwendung zur Verfügung zu stellen sind. Beispiele wären z.B. Katasterkarten, Umweltmesswerte oder statistisch aggregierte Daten über die Bevölkerung in Stadtvierteln.

Wichtiger aber wäre noch die Kompatibilität auf Verfahrens- und Datenebene in den Verwaltungen. Da heute noch jede Behörde und jede Kommunalverwaltung mit einer Vielzahl eigener, zum Teil selbst entwickelter IT-Systeme arbeitet, könnten offene Standards sowie die Verpflichtung zu deren Einhaltung die Verwaltungskosten deutlich senken helfen. Bei gleichzeitig verbesserten Werten bezgl. Bearbeitungs- und Reaktionszeiten sowie einer Senkung von Verfahrensfehlern bei der Bearbeitung von Bürgeranliegen. Allerdings ist dafür eine längere Übergangszeit einzuplanen, da die funktionelle Erweiterung oder Neubeschaffung eines behördlichen Fachverfahrens (einer IT-Anwendung) Zeit und Geld kostet, die in Zeiten knapper Kassen erst mal politisch bewilligt und begründet sein wollen.

Offene Standards helfen Herstellerabhängigkeit zu vermeiden. Wer z.B. nur Microsoft-Architekturen oder SAP-Produkte einsetzt, macht sich direkt abhängig von der Produktpolitik und den Preisvorstellungen dieser beiden Softwaregiganten. Da können dann schon mal 80% des jährlichen IT-Budgets einer Firma nur für die Erneuerung von monopolpreisigen Lizenzen draufgehen. Oder eine gerade eben mit Mühe eingeführte und geschulte IT-Infrastruktur muss in absehbarer Zeit verschrottet und ersetzt werden, nur weil der Hersteller das Produkt aus seinem Angebot geworfen hat, Supportverträge nicht mehr verlängert und stattdessen das Nachfolgemodell verkaufen will.

Mit Hilfe offener Standards lässt sich auch die Komplexität heterogener IT-Umgebungen reduzieren, indem man Schnittstellen, Formate sowie den Datenaustausch generell vereinfacht. Und unnötige Komponenten zur Umwandlung von Daten in ein anderes Format ganz streicht, wenn diese Formatumwandlung nicht mehr erforderlich ist. Über längere Zeit gerechnet, können so beträchtliche Beträge an Planungs-, Entwicklungs-, Test-, Betriebs- und Supportkosten eingespart werden.

Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung von Komplexität und Kosten ist der Wegfall von Lizenzen. Jedes wegfallende Lizenzmodell, jede nicht mehr zu verwaltende Lizenz, jede nicht mehr erforderliche rechtliche Prüfung von Lizenzkonditionen, AGBs und sonstiger Vertragsmaterie spart sofort bares Geld. Der Betrieb von Software wie z.B. Lizenzmanagementserver, die keinen produktiven Zweck erfüllt sondern allein der Absicherung fremder Interessen im eigenen Unternehmen dient, kann komplett entfallen.

Viele Hersteller lassen sich in ihren Lizenzen zudem eine Art „Betriebsprüfung“ zusichern, um in den Unternehmen ihrer Kunden die Einhaltung ihrer selbst gesetzten Regeln nachzuprüfen und im Falle der Nichteinhaltung happige Geldforderungen stellen und eintreiben zu können. Dieser unnötige Overhead entfällt beim Einsatz offener Standards und darauf basierender Lösungen ebenfalls.

Daher setzen sich Lobbys aus dem Bereich der Hersteller proprietärer Softwareprodukte zunehmend dafür ein, offene Standards aufzuweichen und zurückzudrängen, wenn es z.B. auf EU-Ebene um Neuregelungen im Bereich offener Standards als Grundlage für vergaberechtliche Festlegungen geht. So wird z.B. aktuell die Neufassung des EU-Rahmenwerks zur Herstellung von Interoperabilität bei E-Government-Diensten (European Interoperability Framework) diskutiert, in der bislang sehr klar gefasste Begrifflichkeiten zur Offenheit von Standards so aufgeweicht werden sollen, dass sich darin auch Positionen von Anbietern proprietärer Technologie sowie der Rechteverwerter unterbringen lassen. Das wäre ein  klarer Rückschritt auf dem Weg zur Offenheit und Anbieterneutralität der öffentlichen Verwaltungen.

Letztlich dürfte die Zulassung von Patent-Kartellen im öffentlichen Sektor auch zu einer indirekten Zustimmung zur umstrittenen Patentierbarkeit von Software ohne demokratische Übereinkunft und ohne Rücksicht auf die Bedenken vieler Europäer darstellen, so der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der die geplante Verwässerung der European Interoperability Framework deutlich kritisiert.

Offene Standards stellen auch bei der Informationssicherheit das Abbild des aktuellen Standes der Technik dar, wie man z.B. im zum Jahresanfang aktualisierten „Kompass der IT-Sicherheitsstandards“, einer von BITKOM und DIN herausgegebenen Übersicht über Standards mit Bezug zur IT-Sicherheit nachlesen kann. In Standards und Normen kommen anerkannte gute Praktiken und erfolgreiche Vorgehensweisen zum Ausdruck. Daher gewinnen auch Forderungen nach einem transparenten Zustandekommen von Normen sowie einem möglichst freien und niedrigschwelligen Zugang zu den Normtexten zum Zwecke der Information und Meinungsbildung an Bedeutung.

Ein Standard kann somit als „offen“ bezeichnet werden, wenn er

  • veröffentlich wurde
  • kostenlos oder zu akzeptablen Kosten (Schutzgebühr für das Dokument) zur Verfügung gestellt wird.
  • ohne weitere Verpflichtungen (z.B. in Form von Lizenzkonditionen) genutzt werden kann und frei von  Rechten Dritter ist.
  • auch in Zukunft veröffentlicht und frei nutzbar bleibt.

Was u.a. eine vollständige Offenlegung sowie die Akzeptanz durch ein normgebendes Standardisierungsgremium (ISO, IEEE, DIN usw.) der Fachanwenderschaft voraussetzt.

Ein guter Einstieg in dieses Thema ist das von der bereits erwähnten Bundesbeauftragten für Informationstechnik Frau Rogall-Grothe herausgegebene Werk „Standards und Architekturen für E-Government“ (SAGA) in der derzeit aktuellen Fassung 4.0. Das SAGA-Dokument beschreibt Grundlagen der Standards, Technologien und Methoden für den Einsatz von Informationstechnik in Bundesbehörden und gibt Empfehlungen zur Entwicklung und Pflege von E-Government-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung. Es legt Schwerpunkte auf Interoperabilität, Plattformunabhängigkeit und Investitionssicherheit von Softwaresystemen. Ihre wirtschaftliche Relevanz bekommen solche Verwaltungsvorgaben insbesondere dann, wenn sie Eingang ins Vergaberecht finden oder in Vergaben mit einbezogen werden. Denn dann müssen sich Hersteller daran halten, wenn sie Aufträge der öffentlichen Hand akquirieren wollen. Auch das kann ein wirksames Steuerungsinstrument hin zu mehr offenen Standards und wenige „kreativer Inkompatibilität“ sein.


Wie Spammer vom Abmahnbetrug mitprofitieren

15. Juni 2010

In der Stadtsoziologie gibt es die sog. „Broken Windows“-Theorie, welche besagt, dass bereits kleinere Vandalismus-Schäden wie eingeworfene Fensterscheiben oder Schmierereien an Wänden in einem Viertel rasch weitere Kriminalität anlocken. Denn ihr Verbleib ist sichtbares Zeichen für „Hier ist alles erlaubt und es wird sich um nichts gekümmert“.

Das erleben derzeit zahlreiche Internet-Nutzer, denen Mails einer Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner zugehen. Darin wird ihnen das illegale Herunterladen urheberrechtlich geschütztem Materials vorgeworfen und sie werden dazu aufgefordert, sich eine Paysafe-Card an der nächsten Tankstelle zu kaufen und den darauf gespeicherten Geldbetrag durch Weitergabe des 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse an diese Kanzlei zu  „überweisen“. Damit würde man die Sache als erledigt ansehen.

Eine Kanzlei KUW Rechtsanwälte gab es tatsächlich bis Mitte 2008. Aus ihr entstand die heutige Anwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte, die sich ebenfalls mit Massenabmahnungen, dem Inkasso fragwürdiger Forderungen daraus sowie mit anderen Dingen befasst. Aktivitäten die sich gesammelt durchaus als (rechtlich legaler) Abmahnbetrug, d.h. Missbrauch des Rechtsinstruments der Abmahnung zum Ergaunern von Geld bezeichnen lassen.

Der Gesetzgeber schiebt seit Jahren eine grundsätzliche Reform des Immaterialgüterrechts vor sich her. Ebenso wie auch der explosionsartig zunehmende Missbrauch von urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Abmahnvereine und Winkeladvokaten immer weiter zunimmt. Eine wichtige und undurchsichtige Rolle dürften dabei auch Verbände der Verwerterlobby spielen, die bislang noch jede angedachte Reform zu torpedieren wussten. Eine klassische „Broken Windows“-Situation also in der so nach und nach immer mehr zwielichtiges Volk angelockt wird.

Exakt die oben erwähnte Anwaltskanzlei steht nun vor dem Problem, dass jemand ihren anerkannt schlechten Ruf als Massenabmahner dazu nutzt, selbst Geld durch das Verschicken einer als Abmahnung getarnten Spam-Mail abzugreifen. Daher sah man sich bei U+C bereits dazu genötigt, einen entsprechenden Warnhinweis zu publizieren, wonach diese Mail nicht von U+C sei, man Abmahnforderungen stets schriftlich per Post verschicken und Zahlungen auch nicht per Paysafecard abwickeln würde.

Klarer Fall: Hier versucht ein Gauner im Fahrwasser eines anderen (wir erinnern uns: nicht jede Gaunerei ist rechtlich illegal!) zu segeln, um ebenso aufwandsarm am Unwesen des Abmahnbetrugs zu partizipieren wie die größeren Fische im „turn piracy to profit“-Geschäft. Heute wird der Name von U+C missbraucht, morgen der irgendeiner anderen Abmahnkanzlei. Von denen es ja mehr als genug gibt, solange es gesetzlich so derart leicht gemacht wird, mit gefakten Abmahnungen Geld zu machen.

Letztlich wird da nur ein hartes Durchgreifen des Gesetzgebers helfen. Wäre die erste Abmahnung (weshalb auch immer) wie in vielen EU-Ländern üblich vom Abmahner selbst zu bezahlen, gäbe es das ganze Problem nicht. Gefakte Abmahnungen würden nicht produziert werden. Und für die restlichen 2-3% der Abmahntatbestände würde entweder eine gütliche Regelung unter den Betroffenen direkt getroffen. Oder man würde – dann tatsächlich begründet – den Rechtsweg beschreiten.

Bis dahin sollte man den Rat von Anwalt Urmann folgen und solche Mails entweder gleich löschen und vergessen. Oder sich damit an die Polizei wenden. Bei “seltsamen” Mails kann auch ein Blick auf den Hoax-Info-Service der TU Berlin nicht schaden, der zahlreiche Versuche vom Kettenbriefen und anderen Mail-Unsinn registriert und dokumentiert.


Der Konflikt hinter Googles Street View-Datenpannen

16. Mai 2010

Schon seit längerem kurven die auffälligen Google-Fahrzeuge mit ihren gut zwei Meter hohen Kameramasten durch ganz Deutschland, um Bildmaterial für Google Street View einzusammeln. Ist dieser Dienst schon datenschutztechnisch nicht unumstritten, so wurde vor einiger Zeit auch noch bekannt, das Google dabei Daten von WLAN-Routern scannt (Wardriving). Zwar sind Funknetzname (SSID) und Routerkennung (MAC-Adresse) in etwa so öffentlich wie ein Briefkasten mit Namensschild und Einwurfsschlitz. Aber da Google dazu nie etwas äußerte bis es von Dritten entdeckt wurde, trug nicht gerade dazu bei dem US-Konzern mehr Vertrauen entgegenzubringen.

Und nun räumte Google ein, dass man aufgrund eines Fehlers in der eingesetzten Software sogar Verkehrsdaten laufender WLAN-Kommunikation (Payload-Data) im Vorbeifahren quasi „mit aufgeschnappt“ habe. Zwar nur fragmentarisch, da der Empfänger angeblich mehrmals pro Sekunde die Frequenz wechselt und das Fahrzeug weiterfährt. Für Google wären die so gesammelten Kommunikationsfragmente allenfalls Datenmüll und es erstaunt, dass sie diesen nach der Entdeckung nicht schlicht gelöscht und das Programm umkonfiguriert haben. Immerhin muss das ja jemand mal so eingestellt haben.

Das eigentliche Problem ist aber in den Augen vieler das häppchenweise Bekanntwerden diverser Datenschutz-und Sicherheitsprobleme bei Google. Es macht sich der Eindruck breit: Die haben ihren Laden nicht im Griff! Und das obwohl Google wohl auf einer der größten privaten Datensammlungen der Welt sitzen dürfte. Eine Datensammlung die durch ihr schlichtes Existieren und Weiterwachsen immer mehr an Brisanz gewinnt. Wie auch Google bereits feststellen musste, nachdem es zunehmend von Hackern angegriffen wird, die der chinesischen Regierung zugeordnet werden.

Zudem hat sich Google in der Vergangenheit bei Fragen zum Datenschutz bei einzelnen Vorhaben nicht eben vorbildlich hervorgetan. Anfragen der Datenschutzbeauftragten wurden verschleppt, ignoriert oder unzureichend beantwortet, wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar in seinem Blog berichtet.

Schon seit Wochen kann man daher heftige Kritik an Google lesen, vorgetragen von diversen Politikern wie z.B. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner aber auch von Datenschützer Schaar. Letztlich laufen aber die Probleme mit Google alle auf einen grundsätzlichen Wertekonflikt hinaus:

Der Philosophie seines US-Managements folgend, verfahren Google-Entscheider nach der Devise „Lieber um Entschuldigung bitten als um Erlaubnis fragen“ und setzen sich schon mal über die Rechte Dritter einfach hinweg. So geschehen z.B. bei Google Books wo es zu einer nachträglichen Lizenzierungsdebatte (dem Google Books Settlement) kam. Oder bei urheberrechtlichen Detailfragen bei der Umsetzung der Google Bildersuche.

Ein elementarer Grundsatz der europäischen Datenschutzgesetzgebung lautet aber: „Erst um Erlaubnis fragen, dann loslegen“. Und im Zweifel bleiben lassen, falls zwischen den Betroffenen keine Einigung zustande kommt. Fast alle Konflikte um Datenschutzthemen zwischen Staat und Internetwirtschaft laufen letztlich auf diesen kulturellen Dissens raus. Auch Ministerin Aigner kritisierte bei ihren Attacken gegen Google und Facebook eigentlich immer nur deren „erst eigenmächtig loslegen, dann bei Geschrei den Dreck wegräumen“-Mentalität. Politik und Zivilgesellschaft wollen von der Wirtschaft nicht übergangen werden, während Unternehmen lieber schnell sein wollen als über ihr Tun gründlich zu reflektieren.

So manch innovativer Dienst wäre aber realistisch betrachtet gar nicht umsetzbar, wenn man jeden denkbar Beteiligten in allen Rechtsräumen vorab kontakten und mit ihm Vorverhandlungen aufnehmen würde. Zu vielfältig, verteilt und partikular wären die Interessen. Die Leute deswegen aber zu übergehen und ihnen lediglich die Option zu lassen, sich zu beschweren und auf eigenes Kostenrisiko den Rechtsweg gegen einen Konzern zu beschreiten ist deswegen aber auch keine akzeptable Alternative.

Letztlich zeigt sich darin ein Regulierungsdefizit zwischen Rechtslage und gelebter Internet-Realität, wie wir es ja auch im Bereich der Immaterialgüterrechte zunehmend beobachten können. Es liegt an uns – den Netzbewohnern – unserem Nutzungs- und Konsumverhalten aber auch unserem politischen Wahlverhalten, daran etwas zu verändern. So betrachtet können uns Vorkommnisse wie die diversen Google-Pannen dabei helfen, das Internet- und IT-Recht angemessen auszugestalten.


Verwerterlobbyisten: Wir finden Kinderpornographie toll!

9. Mai 2010

Im Mai 2007 führte die US-Handelskammer in Stockholm ein Seminar unter dem Titel „Sweden – A Safe Haven for Pirates?“ durch, in dem die damalige schwedische Politik  zu Fragen des Immaterialgüterrechts aus Sicht der Verwerter- und Rechteinhaberlobby diskutiert wurde. Zu diesem Seminar hatten sich auch drei Mitglieder der schwedischen Piratenpartei Zugang verschafft, um dort aus erster Hand vom Gegner lernen zu können. Einer von ihnen war Christian Engström – damals ein Nobody, heute Mitglied des EU-Parlaments.

Über das was Engström dort zu hören bekam, verfasste er einen aufschlussreichen Blog-Artikel, der zunächst in Vergessenheit geriet, inzwischen aber zunehmend an politischer Aktualität und Brisanz gewinnt. Denn eine dänische Anti-Piracy-Lobbyorganisation lies in dem Seminar einen Verwerterrechteanwalt (die Sorte, die in Deutschland oft als Helfershelfer von Abmahnbetrügern und Wirtschaftskriminellen ihr Geld ergaunert) als Referent antreten, der Folgendes zum Besten gab:

„Kinderpornografie ist großartig. Sie ist großartig, weil Politiker Kinderpornografie verstehen. Indem wir diese Karte ausspielen, können wir sie (die Politik) zum Handeln und zum Blockieren von Websites bringen. Und wenn sie das erst einmal gemacht haben, dann können wir sie dazu bringen, Filesharing-Sites zu blockieren.“

In den Denkfabriken der Verwerterlobby hat man – wie ihre Gegner bereits seit längerem immer wieder unterstellen – erkannt, dass man überkommene Geschäftsmodelle am besten durch Kriminalisierung ihrer Kritiker verteidigt. Und das dabei jedes Mittel recht ist.

Ideen der Verwerterlobby zum Abbau von Bürgerrechten und zum Schutz ihrer Monopolinteressen wie Internetzensur, Netzsperren, Three-strikes-Modelle, Ausdehnung der Providerhaftung, Abschaffung der Netzneutralität, ACTA-Geheimabkommen, Ausweitung von unklar formulierten Rechtgrundlagen zur Förderung des Abmahnbetrugs, Vorratsdatenspeicherung … sollen also durch politischen Kindesmissbrauch und geschickte Manipulation politischer Entscheidungsprozesse weiter vorangetrieben werden.

Verglichen mit dieser Perfidie sind Neonazigruppen, Hassprediger, Islamisten, Scientology usw. harmlose Kreisklassenspieler! Organisationen wie die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) oder deren deutsches Äquivalent die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) entwickeln sich zunehmend zu Brut- und Förderstätten organisierter Kriminalität (Abmahnbetrug, Förderung von Kartellen und Monopolen durch Patentrechtsmissbrauch) und grundrechtsfeindlicher Aktivitäten.

Es ist an der Zeit deren Treiben durch Polizei und Verfassungsschutz, vor allem aber auch durch aufgeklärte mündige Bürger zu beobachten und publik zu machen. Denn der Einfluss dieser Organisationen auf die Politik in Deutschland und auch in Europa darf nicht unterschätzt werden! Wir reden hier immerhin über Organisationen, deren Vertreter Kinderpornographie toll finden, weil sich damit ihre Interessen vorantreiben lassen. Und die es auch sonst häufig nicht so genau nehmen mit Recht und Gesetz.

Denn derzeit, so Engström, versucht es die Medienindustrie über den Umweg EU. Dort werden durch die schwedische EU-Kommissarin Cecilia Malmström derzeit Pläne für den Aufbau einer europaweiten Zensurinfrastruktur mit dem Argument des Sperrens von Kinderpornographie begründet und auf Fragen nach dem Einsatz für andere Bereiche nur mit Ausführungen dazu reagierte, wie schrecklich Kinderpornographie ist.

Wie wohl die EU-Kommissare über die Ansichten zur Kinderpornographie durch die Verwerterlobbyisten denken?


Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) – Wie Geheimabkommen unser Leben bestimmen

1. Mai 2010

Auf Reichskanzler Otto von Bismarck wird die Aussage zurückgeführt, dass es besser sei nicht so genau zu wissen, wie Würste und Gesetze gemacht würden. Und wer sich mit dem Thema Globalisierungskritik beschäftigt, stößt relativ rasch auf Institutionen wie den Weltwährungsfonds (IWF), die Welthandelsorganisation (WTO) und andere in denen einflussreiche Staaten an Parlamenten vorbei sog. „Handelsabkommen“ wie GATS, TRIPS und andere abschließen, in denen oft auch alles Mögliche geregelt ist, was wenig bis nichts mit Handel nach allgemeinem Verständnis zu tun hat. Abbau von Sozialstandards, Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten, Absenken von Umweltstandards und Verbraucherschutz. Dafür Absicherung der Profite von Investoren, Konzernen und Oligopolen, Schwächung der Rechtsaufsicht über Unternehmenskonglomerate, Patente (d.h. staatlich garantierte Monopolansprüche unter Umgehung der Marktkräfte) auf eigentlich fast alles sowie Subventionen in Milliardenhöhe.

Solche Abkommen sind inhaltlich meist so heikel, einseitig und unausgewogen, dass sie sich mit Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten nicht in Einklang bringen lassen. Und über halbwegs transparente demokratische Prozesse dafür keine Mehrheiten zu bekommen wären. Daher werden sie meist im Geheimen in Hinterzimmern und an grünen Tischen der globalen Wirtschaftsdiplomatie verhandelt und bis zu ihrer Ratifizierung als Verschlusssache behandelt.

Schon mehrfach scheiterten solche Abkommen in der Vergangenheit, nachdem ihre Inhalte vorab durchsickerten und den Zorn von Bürgerrechtlern und zivilgesellschaftlichen Organisationen an sich zogen. So zum Beispiel das „multilaterale Investitionsabkommen“ (MAI) oder die Bolkestein-Richtlinie. Wirtschaftslobbyisten und käufliche Politiker (nur wenige Formen der Korruption sind tatsächlich strafbar) greifen die entsprechenden Inhalte aber früher oder später immer wieder auf und versuchen es erneut. So entsteht eine Art politischer Salami-Taktik des schleichenden aber kontinuierlichen Abbaus von Bürgerrechten und Sozialstandards.

Ein weiteres solches Abkommen ist das Anti Counterfeiting-Trade Agreement (ACTA), an dem bereits seit 2005 zwischen der Schweiz, den USA, der EU, Kanada, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Geheimen verhandelt wird. Gegenstand des Abkommens sind hauptsächlich Verschärfungen im ohnehin umstrittenen Immaterialgüterrecht, so dass Rechteverwerter wirksamer gegen „Produktpiraten“ und „Raubkopierer“ vorgehen können. Im selben Fahrwasser sollen zugleich Bürgerrechte eingeschränkt, der Zugang zum Internet stärker reguliert, Zensurinfrastrukturen geschaffen und Provider zunehmend in Haftung für „Urheberrechtsverstöße“ Dritter genommen werden. Die wenigen Informationen zu ACTA, die bislang durchsickerten, lesen sich wie ein Horrorkatalog für freie Bürger.

Zumal sie von Leuten verhandelt  werden, die in unserem Namen handeln, die von uns bezahlt werden und die eigentlich uns zu dienen hätten – stattdessen dienen sie managerialen Eliten, die uns bisher hauptsächlich Gewalt, Arbeitslosigkeit, Teuerungen und die Finanzkrise gebracht haben.

Der zunehmende Missbrauch des Immaterialgüterrechts durch Verwerter und Konzerne hat jedoch in den letzten Jahren eine ebenfalls zunehmende Widerstandsbewegung entstehen lassen. Bürger, NGOs und neue Parteien wie z.B. die Piratenpartei fordern die Kontrolle über Staat und Wirtschaft zurück, wollen Auswüchse korrigieren und das Primat der Wirtschaftsinteressen über Staat und Volk wieder beseitigen.

Noch immer laufen die Verhandlungen um ACTA im Geheimen und ohne demokratisches Mandat auf Ministerial- und Staatssekretärsebene ab. Auch wenn sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger inzwischen hin und wieder genötigt sieht, den ein oder anderen Kommentar zum Stand der Dinge abzugeben.

Es gilt also umso mehr: Wachsam bleiben, sich selbst informieren (aktiv online – denn Fernsehen und Presse geben dazu fast nichts her) und auf dem Laufenden bleiben. Das aber allein reicht noch nicht. Wer Geheimabkommen wie ACTA, die unabsehbar in unsere Rechte eingreifen, ablehnt muss auch den Hintern hochbringen und Organisationen unterstützen, die sich gegen ACTA engagieren Organisationen wie den Chaos Computer Club, die Piratenpartei, den FoeBud e.V., die Initiative „Stopp Acta“ und andere.

Beginnen kann man damit, dass man sich in das Thema einliest, die E-Petition von Stopp-ACTA zur Offenlegung der Verhandlungen unterstützt und die Blogosphäre im Auge behält. Die Verhandlungen rund um ACTA laufen noch, bislang ist noch nichts entschieden.


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