Macht Ver.di gemeinsame Sache mit der Verwerterlobby?

7. November 2010

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Ein hochrangiger Ver.di-Vorstand und der Präsident eines Arbeitgeberverbands treten händeschüttelnd und schulterklopfend vor die Presse um den Abschluss eine Lohnsenkungstarifvertrags in ihrem Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben – Unvorstellbar?

Oder das hier: Ver.di und die NPD gehen eine politische Kooperation ein und besiegeln dies durch die Bekanntgabe einer Kampagne „Sozialstaat nur für Deutsche“ durch die Vorstandschaften beider Organisationen – Unmöglich?

Wenn Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände zu einem Thema dieselbe Meinung vertreten, bedeutet das meist nichts Gutes für deren Mitglieder. Treten Gewerkschaftsführer und Arbeitgeberpräsidenten gar zusammen vor die Presse und grinsen fröhlich in die Kameras, so hat sehr wahrscheinlich eine größere Ferkelei im Hinterzimmer am grünen Tisch das Licht der Welt erblickt.

Eine solche Sauerei dürfte das kürzlich bekanntgegebene Ver.di-Positionspapier „Internet und Digitalisierung – Herausforderungen für die Zukunft des Urheberrechts“ sein, in der die Gewerkschaft zahlreiche Positionen der Verwerterlobby relativ unkritisch übernommen hat.

Verdi fordert in dem Positionspapier, Internetnutzer per „Warnhinweis“ davon abzuhalten, Urheberrechte zu verletzen sowie ein Bußgeld zu verhängen, sollten sie es trotzdem tun. Dazu müsste die Internetnutzung aller Bürger technisch überwacht werden. Internetzensur, Vorratsdatenspeicherung, Jugendschutz auch für Erwachsene, ACTA, Indect … war da was?

Der Gewerkschaft zufolge, entspricht es „einem breiten gesellschaftlichen Konsens und dem Selbstverständnis der Gewerkschaft, dass Rechtsverstöße […] wo immer sie geschehen, zu unterbinden und erforderlichenfalls zu ahnden” wären. Die bereits seit Jahren andauernden heftigen Debatten um längst überfällige Reformen des Immaterialgüterrechts sind an den Ver.di-Funktionären wohl komplett vorbeigegangen. Und das obwohl gewerkschaftsintern bereits seit Längerem ebenfalls recht heftig über dieses Thema diskutiert wird. Kein Wunder, denn bei etwa zweieinhalb Millionen Mitgliedern ist bestimmt auch der eine oder andere dabei, der durch Abmahnbetrug, Rechte-Wirrwarr oder Patentmissbrauch beruflich oder privat bereits geschädigt wurde.

Inhaltlicher „Urheber“ des Pamphlets dürfte der Fachbereich 8 Medien, Kunst, Industrie der Gewerkschaft sein, der bereits in der Vergangenheit (zumindest intern sowie im Gewerkschaftsmagazin „M – Menschen machen Medien“) durch eine recht unkritische Haltung dem Immaterialgüterrecht und der Verwerterlobby gegenüber auffiel.

Dabei gäbe es in dem Papier durchaus auch vernünftige Überlegungen, wie z.B. die Beschränkung der Möglichkeit sog. „Total-Buy-Out“-Verträge mit denen Verlage und Contentverwerter Autoren für ein Taschengeld die gesamten Rechte an einem Immaterialprodukt abnehmen. Jedoch haben gerade die neuen Nutzungs- und Distributionswege im Internet erheblich dazu beigetragen, die Macht der Verlage und Verwerter beträchtlich zu schwächen sowie die Publikationsmöglichkeiten zu demokratisieren. Das wird in dem Ver.di-Papier weitgehend negiert.

So werden z.B. Tauschbörsen und P2P-Netze verunglimpft und Phrasen der Verwerterlobby („Alles-Umsonst-Mentalität“) unreflektiert wiedergegeben, obwohl es gerade die P2P-Technologie war, die es auch kleinen Kreativen ohne Verlagsunterstützung und Label-Promotion ermöglicht audiovisuelle Inhalte schnell und billig zu verteilen, um sich so z.B. einen Nahmen aufzubauen, den man oft haben muss, bevor Geld für die kommerzielle Verwertung z.B. von Songs fließen kann.

Umgekehrt haben sich zahlreiche alte Geschäftsmodelle vor dem Hintergrund neuer Technologien und sozialer Entwicklungen überlebt und ein Festhalten daran wäre ein sicherer Weg in die Insolvenz. Strukturwandel gibt es nicht nur im Bergbau oder der Montanindustrie sondern auch und gerade im Geschäft mit Immaterialgütern.

Die inzwischen wirklich deutlich sichtbaren Kollateralschäden eines völlig verkorksten Immaterialgüterrecht wie z.B. Abmahnbetrug, Forderungen nach Zensurinfrastrukturen („Internet-Stoppschilder“), Internetfilterung, scharfer Providerhaftung und Vorratsdatenspeicherung werden von Ver.di in dem Positionspapier zwar bedauert aber nicht angemessen kritisch gewürdigt. Zum Teil macht sich die Gewerkschaft derlei Forderungen sogar selbst zu Eigen – hallo geht’s denn noch!

Es wird sich sogar dazu verstiegen eine „Solidargemeinschaft der Urheber“ herbeizudelirieren, deren konkrete Repräsentation die Verwertungsgesellschaften sind. Anderseits lehnt Ver.-di die Idee der Kulturflatrate ab, mit der eine neue Art von Verwertungs- und Verteilungsorganisation tatsächlich und aufwandsarm Kreative ein auskömmliches Einkommen bescheren könnte – so diese bereits wären, ihre Inhalte weitgehend freizugeben, so dass eine Pauschalvergütung tatsächlich Sinn machen würde.

Ein lichter Moment wiederum erscheint in dem Papier auf Seite 5 wo die Verfasser immerhin anerkennen, dass DRM und andere Nutzungsbeschränkungstechnologien gescheitert sind, weil sie entweder umgangen werden oder weil niemand bereit ist, für solchermaßen unbrauchbar gemachte Produkte Geld zu bezahlen. Doch die als Kern des Dokuments formulierten Leitgedanken von Ver.di zur Zukunft des Urheberrechts lassen für mich nur den Schluss zu, dass die Verfasser sich irgendwann kurz vor oder nach der Jahrtausendwende inhaltlich aus der Diskussion um Reformen im Immaterialgüterrecht verabschiedet haben. Was es Verwerterlobbyisten natürlich umso leichter machen würde, auf die Unterstützung einer großen Gewerkschaft mit etwa zweieinhalb Millionen Mitgliedern verweisen zu können, indem sie einem kleinen Fachbereich ein Positionspapier vermitteln, dass der Vorstand dann mangels einschlägiger inhaltlicher Kompetenz und aufgrund ansprechend- unklarem Gewerkschaftslingo wohl einfach abnickt.

Ver.di hat sich mit der Publikation dieses Positionspapiers eindeutig pro Internetüberwachung, pro Vorratsdatenspeicherung, pro rechtlicher Manipulation und Repression gegenüber Access-Providern und pro Abmahnbetrug positioniert.

Dies scheinen auch etliche der Gewerkschaftsmitglieder so zu sehen, da innerhalb des Mitgliedernetzes der Gewerkschaft aber auch öffentlich z.B. auf Netzpolitik.org entsprechend heftig und kritisch über dieses Paper diskutiert und kommentiert wird.

Ein Weg um als Ver.di-Mitglied seinen Unmut über diesen tiefen Griff in die sanitären Anlagen zu zeigen, könnte das Verfassen eines entsprechenden Beschwerdebriefes an den Ver.di-Bundesvorstand sein. Seine Adresse:

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
info@verdi.de

Zusätzlich sollte man Beschwerdemails an den lokalen Ver.di-Bezirk richten. Schon der dadurch entstehende Aufwand sollte gewerkschaftsintern klarmachen, dass hier was grob schiefgelaufen ist und der Korrektur bedarf. Und dass es bessere qualitätssichernde Steuerungsmechanismen geben muss, um solche Fehler künftig zu vermeiden.


Verwerterlobbyisten: Wir finden Kinderpornographie toll!

9. Mai 2010

Im Mai 2007 führte die US-Handelskammer in Stockholm ein Seminar unter dem Titel „Sweden – A Safe Haven for Pirates?“ durch, in dem die damalige schwedische Politik  zu Fragen des Immaterialgüterrechts aus Sicht der Verwerter- und Rechteinhaberlobby diskutiert wurde. Zu diesem Seminar hatten sich auch drei Mitglieder der schwedischen Piratenpartei Zugang verschafft, um dort aus erster Hand vom Gegner lernen zu können. Einer von ihnen war Christian Engström – damals ein Nobody, heute Mitglied des EU-Parlaments.

Über das was Engström dort zu hören bekam, verfasste er einen aufschlussreichen Blog-Artikel, der zunächst in Vergessenheit geriet, inzwischen aber zunehmend an politischer Aktualität und Brisanz gewinnt. Denn eine dänische Anti-Piracy-Lobbyorganisation lies in dem Seminar einen Verwerterrechteanwalt (die Sorte, die in Deutschland oft als Helfershelfer von Abmahnbetrügern und Wirtschaftskriminellen ihr Geld ergaunert) als Referent antreten, der Folgendes zum Besten gab:

„Kinderpornografie ist großartig. Sie ist großartig, weil Politiker Kinderpornografie verstehen. Indem wir diese Karte ausspielen, können wir sie (die Politik) zum Handeln und zum Blockieren von Websites bringen. Und wenn sie das erst einmal gemacht haben, dann können wir sie dazu bringen, Filesharing-Sites zu blockieren.“

In den Denkfabriken der Verwerterlobby hat man – wie ihre Gegner bereits seit längerem immer wieder unterstellen – erkannt, dass man überkommene Geschäftsmodelle am besten durch Kriminalisierung ihrer Kritiker verteidigt. Und das dabei jedes Mittel recht ist.

Ideen der Verwerterlobby zum Abbau von Bürgerrechten und zum Schutz ihrer Monopolinteressen wie Internetzensur, Netzsperren, Three-strikes-Modelle, Ausdehnung der Providerhaftung, Abschaffung der Netzneutralität, ACTA-Geheimabkommen, Ausweitung von unklar formulierten Rechtgrundlagen zur Förderung des Abmahnbetrugs, Vorratsdatenspeicherung … sollen also durch politischen Kindesmissbrauch und geschickte Manipulation politischer Entscheidungsprozesse weiter vorangetrieben werden.

Verglichen mit dieser Perfidie sind Neonazigruppen, Hassprediger, Islamisten, Scientology usw. harmlose Kreisklassenspieler! Organisationen wie die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) oder deren deutsches Äquivalent die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) entwickeln sich zunehmend zu Brut- und Förderstätten organisierter Kriminalität (Abmahnbetrug, Förderung von Kartellen und Monopolen durch Patentrechtsmissbrauch) und grundrechtsfeindlicher Aktivitäten.

Es ist an der Zeit deren Treiben durch Polizei und Verfassungsschutz, vor allem aber auch durch aufgeklärte mündige Bürger zu beobachten und publik zu machen. Denn der Einfluss dieser Organisationen auf die Politik in Deutschland und auch in Europa darf nicht unterschätzt werden! Wir reden hier immerhin über Organisationen, deren Vertreter Kinderpornographie toll finden, weil sich damit ihre Interessen vorantreiben lassen. Und die es auch sonst häufig nicht so genau nehmen mit Recht und Gesetz.

Denn derzeit, so Engström, versucht es die Medienindustrie über den Umweg EU. Dort werden durch die schwedische EU-Kommissarin Cecilia Malmström derzeit Pläne für den Aufbau einer europaweiten Zensurinfrastruktur mit dem Argument des Sperrens von Kinderpornographie begründet und auf Fragen nach dem Einsatz für andere Bereiche nur mit Ausführungen dazu reagierte, wie schrecklich Kinderpornographie ist.

Wie wohl die EU-Kommissare über die Ansichten zur Kinderpornographie durch die Verwerterlobbyisten denken?


Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) – Wie Geheimabkommen unser Leben bestimmen

1. Mai 2010

Auf Reichskanzler Otto von Bismarck wird die Aussage zurückgeführt, dass es besser sei nicht so genau zu wissen, wie Würste und Gesetze gemacht würden. Und wer sich mit dem Thema Globalisierungskritik beschäftigt, stößt relativ rasch auf Institutionen wie den Weltwährungsfonds (IWF), die Welthandelsorganisation (WTO) und andere in denen einflussreiche Staaten an Parlamenten vorbei sog. „Handelsabkommen“ wie GATS, TRIPS und andere abschließen, in denen oft auch alles Mögliche geregelt ist, was wenig bis nichts mit Handel nach allgemeinem Verständnis zu tun hat. Abbau von Sozialstandards, Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten, Absenken von Umweltstandards und Verbraucherschutz. Dafür Absicherung der Profite von Investoren, Konzernen und Oligopolen, Schwächung der Rechtsaufsicht über Unternehmenskonglomerate, Patente (d.h. staatlich garantierte Monopolansprüche unter Umgehung der Marktkräfte) auf eigentlich fast alles sowie Subventionen in Milliardenhöhe.

Solche Abkommen sind inhaltlich meist so heikel, einseitig und unausgewogen, dass sie sich mit Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten nicht in Einklang bringen lassen. Und über halbwegs transparente demokratische Prozesse dafür keine Mehrheiten zu bekommen wären. Daher werden sie meist im Geheimen in Hinterzimmern und an grünen Tischen der globalen Wirtschaftsdiplomatie verhandelt und bis zu ihrer Ratifizierung als Verschlusssache behandelt.

Schon mehrfach scheiterten solche Abkommen in der Vergangenheit, nachdem ihre Inhalte vorab durchsickerten und den Zorn von Bürgerrechtlern und zivilgesellschaftlichen Organisationen an sich zogen. So zum Beispiel das „multilaterale Investitionsabkommen“ (MAI) oder die Bolkestein-Richtlinie. Wirtschaftslobbyisten und käufliche Politiker (nur wenige Formen der Korruption sind tatsächlich strafbar) greifen die entsprechenden Inhalte aber früher oder später immer wieder auf und versuchen es erneut. So entsteht eine Art politischer Salami-Taktik des schleichenden aber kontinuierlichen Abbaus von Bürgerrechten und Sozialstandards.

Ein weiteres solches Abkommen ist das Anti Counterfeiting-Trade Agreement (ACTA), an dem bereits seit 2005 zwischen der Schweiz, den USA, der EU, Kanada, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Geheimen verhandelt wird. Gegenstand des Abkommens sind hauptsächlich Verschärfungen im ohnehin umstrittenen Immaterialgüterrecht, so dass Rechteverwerter wirksamer gegen „Produktpiraten“ und „Raubkopierer“ vorgehen können. Im selben Fahrwasser sollen zugleich Bürgerrechte eingeschränkt, der Zugang zum Internet stärker reguliert, Zensurinfrastrukturen geschaffen und Provider zunehmend in Haftung für „Urheberrechtsverstöße“ Dritter genommen werden. Die wenigen Informationen zu ACTA, die bislang durchsickerten, lesen sich wie ein Horrorkatalog für freie Bürger.

Zumal sie von Leuten verhandelt  werden, die in unserem Namen handeln, die von uns bezahlt werden und die eigentlich uns zu dienen hätten – stattdessen dienen sie managerialen Eliten, die uns bisher hauptsächlich Gewalt, Arbeitslosigkeit, Teuerungen und die Finanzkrise gebracht haben.

Der zunehmende Missbrauch des Immaterialgüterrechts durch Verwerter und Konzerne hat jedoch in den letzten Jahren eine ebenfalls zunehmende Widerstandsbewegung entstehen lassen. Bürger, NGOs und neue Parteien wie z.B. die Piratenpartei fordern die Kontrolle über Staat und Wirtschaft zurück, wollen Auswüchse korrigieren und das Primat der Wirtschaftsinteressen über Staat und Volk wieder beseitigen.

Noch immer laufen die Verhandlungen um ACTA im Geheimen und ohne demokratisches Mandat auf Ministerial- und Staatssekretärsebene ab. Auch wenn sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger inzwischen hin und wieder genötigt sieht, den ein oder anderen Kommentar zum Stand der Dinge abzugeben.

Es gilt also umso mehr: Wachsam bleiben, sich selbst informieren (aktiv online – denn Fernsehen und Presse geben dazu fast nichts her) und auf dem Laufenden bleiben. Das aber allein reicht noch nicht. Wer Geheimabkommen wie ACTA, die unabsehbar in unsere Rechte eingreifen, ablehnt muss auch den Hintern hochbringen und Organisationen unterstützen, die sich gegen ACTA engagieren Organisationen wie den Chaos Computer Club, die Piratenpartei, den FoeBud e.V., die Initiative „Stopp Acta“ und andere.

Beginnen kann man damit, dass man sich in das Thema einliest, die E-Petition von Stopp-ACTA zur Offenlegung der Verhandlungen unterstützt und die Blogosphäre im Auge behält. Die Verhandlungen rund um ACTA laufen noch, bislang ist noch nichts entschieden.


Kopiergeschützte Produkte verkaufen kann teuer werden

15. September 2009

Vor einigen Jahren sorgte Sony für viel Ärger als man dort auf die schräge Idee kam, Musik-CDs mit einen auf Schadsoftware basierenden Kopierschutzverfahren (XTP – extended copy protection) auszuliefern. Wer eine solche CD auf einem Computer abspielen wollte, musste dazu einen proprietären Player installieren, der dem Rechner u.a. ein Rootkit unterschob. Zumal es rasch Exploits und Trojaner gab, die das Sony-Rootkit für eigene Zwecke nutzten. Der Einsatz von XTC  zog weltweit Klagen und Prozesse gegen Sony nach sich, so dass andere Firmen die Finger von der Idee des Einsatzes von Schadsoftware zum Zwecke der Rechtedurchsetzung ließen.

Doch damit ist das Problem nicht vom Tisch. Denn kürzlich verkaufte ein CD-Fan eine solche Schad-CD von Sony und verursachte so ungewollt die Verseuchung eines Rechnernetzes mit Schadsoftware des Typs „rootkit.b“.

Als Folge davon forderte der CD-Käufer vom Verkäufer Schadensersatz in Höhe von 1.500 € für die Wiederinstandsetzung von drei verseuchten Rechnern, Wiederherstellung von Daten, nötige Zuarbeiten durch einen IT-Spezialisten sowie Anwaltskosten und einen durch die Störung entgangenen Gewinn als Freiberufler. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verurteilte den Wiederverkäufer der Schad-CD letztlich dazu 1.200 € zu zahlen (Az. 712 C 113/08).

Vor allem in der ersten Hälfte des Jahrzehnts setzte die Musikindustrie großflächig „Kopierschutztechnologien“ ein, von denen sich das Sony-Rootkit am tiefsten in Windowssysteme einnistete. Aber auch einige andere Verfahren versuchten, ohne Wissen des Nutzers Software zu installieren oder Konfigurationen zu verändern, was teilweise zu Funktionseinschränkungen, Sicherheitslücken und diversen anderen Problemen führte. Inzwischen sind „technische Schutzmaßnahmen“ solcher Art, für welche die Rechteverwerter sogar eine EU-Richtlinie und ein Verbot von „Umgehungsmethoden“ im deutschen Urheberrecht erwirkten, zumindest bei Musik-CDs seltener anzutreffen.

Um es klar herauszustellen: Kopierschutzmethoden, die die Verwendbarkeit von Produkten einschränken (fehlende Gebrauchstauglichkeit) oder gar Abspielgeräte des Kunden schädigen, sind Sachmängel und berechtigen den Kunden zur Rückerstattung des Kaufpreises (Umtausch gegen ein mängelfreies Produkt ist i.d.R. ja nicht möglich). Solche Produkte sind im Grunde genommen „defective by design“, d.h. Ausschussware.

Es sein denn der Verkäufer weist klar auf die Nutzungsvoraussetzungen und Defekte hin. Dann darf auch ein schadhaftes Produkt legal verkauft werden. Das genau hatte der CD-Verkäufer nicht getan und deswegen bekam er den Ärger.

So sieht § 95d des Urheberrechts vor, dass Werke, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, sind deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen sind.  Aber auch dann haftet ein Verkäufer auf Basis von Schuldrecht und Vertragsrecht sowie dem Produkthaftungsgesetz immer für Schäden, die sein Produkt bei bestimmungsgemäßer Nutzung anrichtet.

Es empfiehlt sich daher, grundsätzlich auf den Kauf kopiergeschützter Produkte zu verzichten. Dort wo das nicht möglich ist, sollten die Produkte nach dem Erreichen des Endes ihres Lebenszyklusses nicht weiterverkauft sondern entsorgt werden. Auf die Nutzung kommerzieller Unterhaltungsprodukte auf betrieblich genutzten Produktivsystemen sollte gänzlich verzichtet werden.


Darknets – die anonymen Seiten des Netzes

29. Juli 2009

Wer das Internet nutzt, hinterlässt Datenspuren. IP-Adressen, Logfile-Einträge, nachvollziehbare Aktivitäten. Vieles davon ist selbst mit Hilfe von Browsern wie Firefox oder Chrome , die einen „Privatmodus“ kennen, nicht zu vermeiden. Und beim Einsatz von anderen Netzprogrammen für Chats, Filesharing oder Usenet-Nutzung erst recht nicht.

Pädophile, Stalker, Abmahnbetrüger, Datensammler für Spammer und andere „Parasiten des Netzes“ suchen gezielt solche Daten. Oft auch mit Hilfe von Firmen wie Logistep, proMedia und anderen, die solchen zwielichtigen Gruppen im Nahmen sog. „Anti-Piracy“-Programmen zur Kriminalisierung von Tauschbörsenbenutzern zuarbeiten.

Doch bereits seit Jahren beschäftigen sich Gruppen von bürgerrechtsaffinen Netzbewohnern damit, solche Umtriebe durch neue Netzstrukturen einzudämmen, in die Anonymität und Datenschutz schon von Beginn an eingebaut sind. Vollverschlüsselung von Daten, Mixe und Proxys, Mehrfachverschlüsselung, Abschirmung realer IP-Adressen, Tunneling, Datenredundanz etc. sind technische Ansätze hierzu. Ausspähung, Cyber-Stalking, Abmahnbetrug etc. sollen technisch nahezu unmöglich gemacht werden. Ebenso aber auch Vorratsdatenspeicherung durch bzw. für staatliche Stellen.

Realisiert werden die Ideen in Form sog. „Darknets“. Der Begriff geht auf einen Fachartikel zurück, in dem Microsoft-Angestellte die These aufstellen,  dass die Existenz solcher Systeme ein wesentliches Hindernis für die Entwicklung funktionierender Techniken zur digitalen Rechteverwaltung seien (womit sie wahrscheinlich recht haben dürften).

The Darknet and the Future of Content Distribution (PDF, 360 Kb)

Wirklich anonymer, selbstbestimmter und zensurfreier Informations- und Datenaustausch ist nur in solchen, datenschutztechnisch besonders gehärteten Netzen möglich. Implementierte Referenzbeispiele für Darknet-Architekturen sind Freenet, Tor oder I2P.

Zu den Nachteilen bisheriger Darknets zählte stets die Notwendigkeit, spezielle Software installieren und konfigurieren zu müssen. Sowie sich mit den Grundprinzipien der jeweils zugrunde liegenden Protokolle befassen zu müssen. Sie kamen daher als „von Hackern für Hacker“ entwickelte Programme nie so recht aus dem Experimentier- und Bastelstadium heraus.

Auf der derzeit (25.-30. Juli) stattfindenden Konferenz „Black Hat 2009 – Digital Self-Defence“ plant ein Entwicklerteam von HP ein rein browserbasiertes Darknet namens „Veiled“. Es handelt sich um einen Proof-of-Concept-Prototypen, der weder als kommerzielles Produkt, noch als Open-Source-Software veröffentlicht werden soll. Die HP-Forscher wollen in ihrer demnächst von der Konferenzwebseite herunterladbaren Präsentation jedoch genügend Hinweise zu den jeweiligen von ihnen geschaffenen Problemlösungen geben, sodass Entwickler aus der Community eine eigene Implementation erstellen können.

Uli Ries beschreibt die Wirkungsweise von Veiled auf Heise.de so:

Dabei bilden alle Systeme, die zu einem Zeitpunkt eine bestimmte URL geöffnet haben, ein gemeinsames Netz. In das kann man Daten einspeisen und dann auch wieder abrufen. Auf Client-Seite steckt die gesamte Intelligenz in ein wenig JavaScript-Code, der mit einem PHP-Skript auf dem Server kommuniziert. Dabei können die Clients ihre Nachrichten an einzelne Clients oder an alle per Multicast verschicken. Die Kommunikation zwischen den Clients wird per RSA verschlüsselt.

Um die Ausfallsicherheit zu erhöhen, kann man die PHP-Applikation auf mehrere Webserver verteilen. Beim ersten Aufruf teilt der ursprüngliche Server den Clients die übrigen Adressen mit, sodass sich der Browser im Falle eines Ausfalls an einen der Backup-Supernodes wenden kann.

Wie bei anderen Darknets auch gibt es keinen zentralen Speicherort für die unter den Darknet-Nutzern ausgetauschten Dateien. Vielmehr gibt jeder Anwender eine frei definierbare Menge an Plattenplatz frei, die Darknet-Software verteilt alle vorhandenen Files dann stückchenweise auf die verfügbaren Platten.

Da Veiled auf HTML5 basiert, muss der Browser dieses vollständig unterstützen (was z.B. bei Firefox 3.5 der Fall ist).

Neben dem Datenaustausch umfasst Veiled noch eine AES-verschlüsselte Chatfunktion, eine Web-in-Web-Funktion (HTML-Files, die auf im Darknet gespeicherte Files verweisen) und eine Distributed-Computing-Funktion (Grid-Computing – alle Clients arbeiten gemeinsam eine Aufgabe ab). Alle Funktionen sind vollständig in JavaScript implementiert.

Doch warum eine weiteres Darknet-System anstatt ein bereits bestehendes Open-Source-Projekt mit Entwicklerkapazitäten zu stärken? Die HP-Entwickler Hoffman und Wood dazu: „Weil wir demonstrieren wollten, dass ein Browser nicht nur stupide Webseiten anzeigen kann. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass Darknets wesentlich weiter verbreitet wären, wenn die Einstiegshürden wie Download, Installation und Konfiguration der Client-Software nicht existierten“.

Hoffman sieht dank Browser-Darknet zudem auch die Chance, dass legale Anwendungen Verbreitung finden und die Darknet-Technologie somit aus den „Grauzonen des Internets“ zu holen. So kann er sich eine Darknet-basierte Version der Whistleblower-Site Wikileaks vorstellen, die aufgrund des Aufbaus weniger anfällig gegen rechtliche Konsequenzen oder Sabotage durch Geheimdienste wäre als die klassische, auf Webservern aufbauende Version.

Vom Standpunkt der Informationssicherheit sind Darknets jedoch auch kritisch zu bewerten. Denn die Aspekte der Datenintegrität, der Authentizität von Quellen oder der schlichten Verfügbarkeit der Systeme kommen ihn ihnen konzeptbedingt zu kurz.

Doch die zunehmenden Bestrebungen von Rechteverwertern, Medienkonzernen und Regierungen, das Internet in ein nationalisiertes und territorialisiertes Shoppingnetz umzubauen machen solche technologischen Gegenentwürfe notwendig.


Wenn das Internet vergesslich wird

27. Juli 2009

Das Internet vergisst nichts. Alles was an Informationen hineingerät ist potentiell für ewig darin gespeichert. Weil es von Suchmaschinen indiziert und in Cache-Speicher kopiert wird. Weil öffentliche Internetarchive es erfassen und langfristig speichern. Weil Informationen über P2P-Netzwerke, Filesharing, Blogs, Chats oder Aggregationsdienste weitergetragen und verteilt werden. Oder weil zunächst „flüchtig“ angelegte Systeme wie Usenet-Newsserver mit einer Informationsvorhaltezeit von einigen Wochen mittlerweile Archive haben, die zehn und mehr Jahre zurückreichen (bsp. Google-Groups). Das Internet ist aufgrund seiner verteilten, dezentralen und redundanten Infrastruktur der wohl ausfallsicherste und stabilste Datenspeicher der Welt.

Datenschützer fordern daher schon länger „das Internet müsse vergessen lernen“. Was an sich widersprüchlich klingt, wurde kürzlich von Informatikern der University of Washington softwaretechnisch realisiert. Sie entwickelten „Vanish“, ein Open-Source-Programm dass dem Internet Alzheimer einpflanzen würde, wenn es in der Fläche zum Einsatz käme.

Mit ihm kann der Ersteller einer Information jedem Posting, jeder Mail und jedem anderen Informationsfragment, das er in die Welt setzt, ein Verfallsdatum zuteilen, nach dessen Erreichen die Information automatisch verschwindet.

Vanish erzeugt für jede Information, die mit einem Browser online gestellt wird, einen geheimen Schlüssel, mit dem diese verschlüsselt wird. Niemand, auch nicht der Sender, kennt diesen Schlüssel. Der Schlüssel wird anschließend aufgeteilt und zufällig auf mehrere Computer verteilt, die P2P-Netzwerken angehören. Da sich solche Netze laufend verändern, indem Computer neu hinzukommen und andere verschwinden, verschwindet der Schlüssel allmählich aus dem Netz. Nach einer gewissen, vom Nutzer vorgegebenen, Zeit lassen sich die Informationen daher nicht mehr entschlüsseln und werden so zu Datenmüll.

Voraussetzung ist, dass  bei jedem Zugriff auf die Information, der zeitlich nur begrenzt verfügbare Schlüssel erneut aus dem Netz geholt werden muss – die Informationen also nicht offline genutzt werden (können).

Um zu funktionieren, müssen alle Beteiligten Vanish installiert haben, das auch als Firefox-Plugin verfügbar ist.  Allerdings kann das Programm nicht verhindern, dass Nutzer die Informationen retten, indem sie diese ausdrucken bzw. per Screenshot oder Copy & Paste in ein anderes Programm übernehmen.

Ähnliche Ansätze gibt es im Bereich des Enterprise Rights Management (DRM für vertrauliche Unternehmensdaten). Dort sorgen aber stets eine abgeschlossene IT-Umgebung sowie homogene gemanagte Systeme für deren Funktionieren.

Allerdings wirft die Diskussion um das „vergessliche“ Internet einige Fragen auf: Einer der großen Vorteile des Internets ist seine globale Verfügbarkeit verbunden mit dem Zugriff auf potentiell alle jemals darin gespeicherten Informationen. Produkte wie „Vanish“ einzusetzen, käme der Informationsfreiheit in etwa so entgegen, als würde man in einer Bibliothek Buchwürmer aussetzen, um in ihr das Überhandnehmen an Gedrucktem einzudämmen.

Neben den Nutzern sozialer Netzwerke oder von Cloud-Computing-Diensten sind es vor allem Urheber und Rechteinhaber, die zunehmend ein „vergessliches“ Internet fordern. Sie wollen die Kontrolle über „ihre“ (??) Informationen sogar dann noch behalten, wenn sie diese bereits gegen Geld verkauft haben. Wie es kürzlich Amazon-Kunden in den USA feststellen mussten, denen gekaufte und bezahlte e-Books von ihren Kindle-Readern gelöscht wurden.

Technologien wie Vanish könnten daher im Erfolgsfall einen weiteren Beitrag zur Verschiebung der Kräfteverhältnisse weg von der Allgemeinheit und hin zu den Rechtemonopolisten darstellen.


Wenn die Bücher plötzlich weg sind – Der e-Book-Reader als Problem

21. Juli 2009

Zu den immer zahlreicher werdenden Verirrungen des Urheberrechts zählt mittlerweile auch das Löschen gekaufter Bücher auf e-Book-Lesegeräten zentral gesteuert durch den Buchhandel.

So wurde kürzlich bekannt, dass Amazon auf Lesegeräten vom Typ „Kindle“ ohne zuvor das Einverständnis der Besitzer einzuholen, die Orwell-Bücher „1984“ sowie „Farm der Tiere“ ferngesteuert aus dem Speicher der Lesegeräte löschte, obwohl deren Besitzer sie gekauft und bezahlt hatten.

Die Überraschung und Empörung der Benutzer entwickelte sich inzwischen zum PR-Gau für Amazon. Nach massiven Beschwerden der Kunden hat Amazon zumindest die Rückerstattung des Kaufpreises zugesagt.

Nur gut, dass Amazon dieser Lapsus in den USA und nicht in Deutschland unterlief. Hierzulande sind Datenveränderung und Computersabotage (§§ 303a und 303b StGB) strafbar.

Zu sicher sollte man sich aber auch nicht wiegen. Denn zum einen kennen auch die USA entsprechende Straftatbestände sowie noch deutlich härtere Strafen. Und zum anderen versuchen sich Hersteller zunehmend die Durchsetzung ihrer kommerziellen Interessen auf den Rechnern ihrer Kunden mit Hilfe einschlägiger Lizenzverträge, AGBs, EULA’s oder Supportabkommen zu sichern. In der Regel stets auf das Urheberrecht begründet. Viele dieser Verträge würden wohl einer genaueren juristischen Prüfung in Hinblick auf Sittenwidrigkeit oder die Benachteiligung zahlender Kunden nicht standhalten.

Ziel ist es, die Grenze zwischen „mein“ und „dein“ zunehmend zugunsten der Hersteller und Distributoren aufzuweichen. Nur weil jemand etwas gekauft und bezahlt hat, soll es ihm noch lange nicht gehören. Oder die Verfügungsgewalt des Verkäufers darüber enden.

Zumindest sehen das speziell Unternehmen aus der Copyright- und Verwertungsindustrie so. Daher hatte auch der Vorfall bei Amazon urheberrechtliche Gründe. Der Einzelhandelsgigant wurde demnach von Rechteinhabern dazu aufgefordert, die Werke aus seinem Online-Sortiment zu entfernen. Kurz darauf verschwanden die digitalen Bücher auch von den e-Book-Readern der Kunden.

Zum Vorteil von Amazon hat sich für die dubiose Aktion die Mobilfunkverbindung entpuppt, mit der die Kindle-Geräte standardmäßig ihre Daten beziehen. Neben dem hauptsächlichen Zweck der Verteilung von digitalen Werken scheint man auf diese Weise die Bücher auch löschen zu können. Welche weiteren „Hintertürchen“ die Kindle-Reader noch haben und welche Steuerungsoptionen auf diesem Weg in die Geräte eingespeist werden können, ist noch unklar.

Dies zeigt ein generelles Problem solcher Geräte auf. Ihre Hersteller wollen sich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche, Möglichkeiten offenhalten, die ihnen nach gesundem Rechtsempfinden nicht zustehen. Und die diese Geräte zu unverkäuflichem Elektronikschrott machen würden, legte man sie offen.

Neben dem Kindle dürfte es auch in anderen Consumergeräten wie Spielkonsolen, Smartphones etc. ähnliche eingebaute Sicherheitsprobleme geben. Schließlich basieren sie i.d.R. auf proprietärer Technologie und nicht offengelegten Quellcodes. Eine unabhängige Analyse ist daher nicht möglich.

Da dürfte durch so manchen „Wartungszugang“ eine vom Kunden weder gewollte noch bewusst herbeigeführte (z.B. im Rahmen der Auslieferung von Updates oder Patches) Verbindung zu Hersteller-Rechnern möglich sein, mit der Anweisungen zur einseitigen Interessensdurchsetzung des Herstellers gegenüber seinen Kunden auf deren Systemen landen und dort zur Ausführung kommen.

Ein weiterer Grund, um  freie (keine kommerziellen Interessen, keine „Urheberrechts“-Risiken) und quelloffene (unabhängig prüfbar, keine versteckten „Hintertürchen“) Systeme zu bevorzugen. Und auf allerneueste Technik (Probleme noch unentdeckt und ungelöst) zu verzichten, wo diese nicht unbedingt erforderlich ist.

Zudem sollte Consumer-Elektronik grundsätzlich nicht in Unternehmens-IT mit eingebaut werden. Meist ist sie für die dort höheren Ansprüche an Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, dauerhaften Betrieb sowie Betrieb mit Lastspitzen gar nicht ausgelegt.

Gleichzeitig wird so klar, dass es Produkte mit einem eingebauten Rechtemanagement (DRM) mit dem der Hersteller einseitig seine Interessen auch gegen den Willen des Kunden durchdrücken kann, am Markt immer schwerer haben werden. Entweder wird man deutliche „Minderwertigkeits-Preisabschläge“ wie bei Mängelware und Ausschuss vornehmen müssen. Oder die Produkte bleiben gleich unverkäuflich.

Warum auch sollten Kunden für Produkte mit eingeschränkter Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit den vollen Preis bezahlen?


Richter Hoeren kritisiert Konzept des „Geistigen Eigentums“

18. Juli 2009

Im Elektrischen Reporter ist ein interessantes Videointerview mit dem IT-Rechtsexperten Thomas Hoeren, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und Lehrstuhlinhaber für Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Münster erschienen.

Darin fordert Hoeren – auch aus Sicht der Justiz – eine grundlegende Erneuerung des Immaterialgüterrechts sowie eine Neubewertung des Begriffes vom sog. „Geistigen Eigentum“.

Insbesondere die besondere Dreierbeziehung zwischen Nutzern, Schöpfern und Verwertern von Kreativgütern komme darin derzeit nicht angemessen zur Geltung. Speziell das Urheberrecht ist einseitig an den Interessen der Verwerter ausgerichtet, was auch deren massive Lobbytätigkeit auf europäischer Ebene zeigt, um diesen Zustand erhalten und sogar noch ausbauen zu können.

Auch die Kriminalisierung neuer Nutzungsformen von Kulturgütern wie etwa Filesharing oder Remixing zeigt deutlich den Einfluss der um ihre Pfründe kämpfenden Verwerterlobby.

Hoeren sieht die Situation der Verwerter von Kulturgütern daher im dramatischen Wandel. Schon heute treffen minderwertige oder in ihrer Gebrauchstauglichkeit und Nutzbarkeit künstlich beschränkte Kulturgüter (DRM,  UnCD’s, Lizenzbeschränkungen) auf immer weniger Akzeptanz am Markt. Erste Lösungsansätze künftiger Monetarisierung von Kulturgütern könnten sich aus Ideen wie der Kulturflatrate, standardisierten Creative-Commons-Lizenzen und der Open Content / Open Access Bewegung ergeben.

Aber auch dann wird es für Mittelsmänner zwischen Kulturschaffenden und Kulturnutzern immer weniger Bedarf und somit auch immer weniger Einkommensmöglichkeiten geben.


Zum Welttag des geistigen Eigentums: Lasst die Ideen frei!

26. April 2009

Sogenanntes „Geistiges Eigentum“ ist schon eine merkwürdige Sache. So merkwürdig, dass man ihm mit dem 26.04. des Jahres sogar einen eigenen Gedenktag gewidmet hat. Einen Tag, den die Verwerterlobby und ihre Lobbyverbände geschickt zur weiteren Infiltration der Politik nutzen.

Dabei fehlt es dem „geistigen Eigentum“ an eigentlich allen Charakteristiken, die echtes Eigentum ausmachen. Man kann es weder stehlen noch verkaufen, es kann weder aufgebraucht werden, noch verdirbt es, dafür kann es zu Nullkosten beliebig oft vervielfältigt werden. Daher ist es bei Bedarf alles andere als knapp, so dass man es erst künstlich verknappen muss, um daraus ein Wirtschaftsgut machen zu können. Diese künstliche Verknappung einer an sich unbegrenzt vorhandenen Ressource zusammen mit der unpassenden Analogie zu echtem (knappen) Eigentum hat zu einem Immaterialgüterrecht geführt, dass voller Skurrilitäten steckt und das vor allem dazu dient, mit Hilfe eigentumsähnlicher Konstrukte wie handelbaren geistigen Monopolrechten Immaterialgüter in Wirtschaftsgüter zu verwandeln. Dies geht soweit, dass die Vertreter der Verwerterlobby sogar Einschränkungen der Bürgerrechte und des Grundgesetzes fordern, um ihre kruden Vorstellungen von “Eigentum” notfalls auch gegen die Mehrheit der Bevölkerung durchsetzen zu können – wie man an den Diskussionen um Filesharing, Netzzensur und den sog. „Three-Strikes-Regelungen“ in einigen Ländern gut beobachten kann.

Doch das System des „geistigen Eigentums“ kommt immer mehr ins Rutschen. Software, Internet und Globalisierung lassen eine Reihe von Problemen entstehen, die zwangsläufig dazu führen müssten, das System an sich zu überdenken, denn es ist momentan dabei, völlig unbrauchbar zu werden. Das reicht von neuen Abrechnungsmodellen wie z.B. einer Kulturflatrate bis hin zur Open-Access-Bewegung für steuerlich finanzierte wissenschaftliche Forschung (die heute oft genug gesellschaftlich finanziert aber privatwirtschaftlich verwertet wird).

Selbst die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erkennt inzwischen das Problem. So stellte Francis Gurry, Generaldirektor der WIPO, auf einem Vortrag zum Jahrestag des geistigen Eigentums fest, dass das System unter „tektonischen Spannungen“ steht. Global organisierten Verwertungsprozessen steht ein national organisiertes Immaterialgüterrecht gegenüber. Es besteht daher die Gefahr, dass sich die wirtschaftliche und soziale Ebene so schnell verändert, dass die Anpassung der politischen Architektur nicht mithalten könne, so Gurry.

Globalisierungsdynamik als Hemmnis für das Immaterialgüterrecht?

Hinzu kommt: Es gibt schlichtweg zu viele Ideen. Den Ausführungen des WIPO-Chefs zufolge, schieben die großen Patentbehörden in den USA, der EU und Japan mittlerweile gut 3,5 Mio. Anträge auf staatliche Monopolrechte (Patente) vor sich her. Tendenz steigend.

Passend dazu hat der Landesverband der Piratenpartei Brandenburg eine Anregung veröffentlicht, die ich voll und ganz unterstütze und daher an dieser Stelle dokumentiere:

Wer Ideen liebt lässt sie frei: Zum Welttag des geistigen Eigentums

Am morgigen Sonntag ist der Welttag des geistigen Eigentums. Dieser Tag soll die Wichtigkeit von geistigen Eigentumsrechten herausstreichen. Im Sinne dieses Ereignisses veranstaltet der BDI seine Aktion Ideenliebe, die Kindern den Wert geistigen Eigentums vermitteln soll.

Wir Piraten finden Kreativität und gute Ideen wichtig und wollen diese fördern. Wir glauben aber, dass restriktive Eigentumsrechte der falsche Zugang zur Förderung von Ideen sind. Wir sind nicht die Einzigen, die das so sehen: Tausende Menschen auf der ganzen Welt sehen keinen Sinn darin ihre Ideen und ihre Kreativität in Ketten zu legen, vielmehr sorgen sie für freie Verbreitung.

Ihren großen Durchbruch erlebte die Idee, eigene Werke auch anderen frei zugänglich zu machen, bei Open-Source-Software. Heutzutage nutzen viele Menschen Firefox, OpenOffice, Linux oder Thunderbird. All diese Programme wurden von Menschen geschrieben, die darauf verzichtet haben kleinlich auf jede Kopie Lizenzgebühren zu verlangen. Stattdessen erlaubten sie die freie Verbreitung. Ein Verzeichnis von Open-Source-Software findet sich unter freshmeat.net.

Ein weiteres bekanntes Beispiel für die faire Zugänglichkeit von Wissen ist die Wikipedia. Wer hat nicht schon alles von ihr profitiert. Aber die Wikipedia wäre nie so groß geworden, wenn nicht so viele Menschen zu ihr Inhalte beigetragen hätten. Und es wären nie so viele Teilnehmer geworden, wenn die Wikipedia nicht eine Lizenz gewählt hätte, die die Verbreitung ihrer Inhalte befördert.

Als ‘Wikipedia für Karten’ versteht sich das Projekt OpenStreetMap. Viele Menschen weltweit arbeiten zusammen um eine Weltkarte zu erstellen.

Auch Musik und Filme gibt es, die auf Verbreitung statt auf Fesselung setzen. Jamendo ist eine Plattform, die Musik vieler Künstler bereitstellt. Der private Download ist vollkommen legal. Einen Durchbruch in einem anderen Bereich erzielte die Blender-Foundation, mit ihrem selbst produzierten Animationskurzfilm Elephants Dream. Inzwischen wurde ein weiterer Film produziert, Big Buck Bunny.

Die eingangs genannte Open-Source-Software, setzt auf Lizenzen, die die freie Verbreitung und Weiterentwicklung ermöglichen. Open-Source-Lizenzen sind auf der Seite der Open-Source-Initiative einsehbar. Im Bereich Inhalte neben Software haben sich die Creative-Commons-Lizenzen etabliert. Viele der vorgenannten Beispiele sind unter einer Creative-Commons-Linzenz veröffentlicht.

All das Geschehen um befreites und angekettetes Wissen, Kreativität und Ideen ist im Wissensallmende-Report 2009 ausführlich beschrieben.

So ist unser Wunsch für den Welttag des geistigen Eigentums: Mehr Menschen sollten ihr geistiges Eigentum mit anderen teilen. Was ist Euer Beitrag? Was habt ihr bereits zur Wissensallmende beigetragen? Welche freien Inhalte findet ihr neben den genannten Beispielen erwähnenswert? Teilt uns Eure Meinung mit, die Kommentarfunktion steht zu Eurer Verfügung. Und entlasst morgen zum Tag des geistigen Eigentums einige Ideen, etwas Wissen oder Kreativität in die Freiheit.

Wer Ideen liebt, lässt sie frei!

Heise.de: Das System geistigen Eigentums ist massiv unter Druck

Gulli-com: Welttag des geistigen Eigentums


Wo die Mafia investiert

12. April 2009

Als Mafia bezeichnen Kritiker der Verwerterlobby die „Music and Film Industry Associations“ (M.A.F.I.A.) – also politisch aktive Lobby- und Standesorganisationen der Content-Industrie wie die IFPI, RIAA oder die BSA. Und zwar deshalb, weil sie und viele ihrer Mitglieder im Wesentlichen von der Verwaltung der Arbeit anderer leben, ohne selbst nennenswerte Beiträge dazu zu leisten. Beispielsweise Verlage die Autoren oder Musiker Vereinbarungen aufdrücken, die man ruhigen Gewissens als Knebelverträge verzeichnen darf. Wie es z.B. auch Jörg Morisse und Rasmus Engler in ihrem Buch „Wovon lebst du eigentlich? Vom Überleben in prekären Zeiten“ beschreiben.

Diese Mafia hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickelt. Sie drückt Löhne und hinterzieht oder vermeidet Sozialversicherungsbeiträge für die tatsächlichen Urheber, kriminalisiert ihre Kunden, missbraucht das Rechtssystem durch Förderung des Abmahnbetrugs (eine Form legaler Schutzgelderpressung) und versucht so alte, überkommene und zum Teil auf ausbeuterischen Praktiken beruhende Geschäftsmodelle ins 21. Jahrhundert hinüberzuretten. Dazu schadet sie der Weiterentwicklung globaler Kommunikationsinfrastrukturen, indem sie diese in ausschließlich kommerziell ausgerichtete Dienste umstrukturieren will. Und sie richtet sich – Neonazis und Sekten gleich – gegen Bürgerrechte und Informationsfreiheit, wo sie diese als den geschäftlichen Interessen ihrer Mitglieder zuwiderlaufend ansieht.

Vor kurzem gaben aber mehrere große Musiklabels bekannt, künftig ihre Produkte frei von Nutzungshemmnissen, d.h. frei von DRM (digital rights / restrictions management) anzubieten. Ihnen war klar geworden, was ihnen jeder Ladenbesitzer sofort hätte sagen können. Dass zahlende Kunden mit Mängeln behaftete Ware entweder gar nicht oder aber nur zu Dumpingpreisen akzeptieren. Produkte mit mangelnder Gebrauchstauglichkeit sind eben schwer verkäuflich. Die beträchtlichen mit DRM verbundenen Investitionskosten dürften daher gewinnmindernd abgeschrieben werden.

Online-Musikshops setzen auf Klang und Kopierbarkeit

iTunes erweitert DRM-freies Musik-Angebot

Yahoo-Manager rechnet mit Ende des digitalen Kopierschutzes

Doch nach wie vor traut die Mafia ihren Kunden nicht über den Weg. Schließlich könnten diese die gerade legal erworbene Ware ja weiterverkaufen. Oder – schlimmer noch – verschenken, indem sie diese in eine Tauschbörse einstellen.

Daher werden nun digitale Güter wie Filme oder Musik zwar in verbreiteten und offenen Formaten wie MP3 oder FLAC angeboten. Aber es werden zusätzlich Hashwerte oder steganografisch ins Produkt integrierte Wasserzeichen gebildet, um ausgelieferte Ware auch im Nachhinein dem Kunden zuordnen zu können, falls sie in Tauschbörsen auftaucht. Was allerdings nur begrenzt Sinn macht, da der Kunde seine gekauften digitalen Güter ja an andere weiterveräußern kann und spätestens dann die Belegkette abbricht. Aus diesem Grund untersagen es die Shops ihren Kunden oft, die erworbenen und bezahlten Produkte ihrerseits weiterzuveräußern. Zumal sie für ihr Geld ohnehin nicht mehr als ein sehr eng beschränktes Nutzungsrecht bekommen. Oft erreichen die AGBs solcher Onlineshops dann auch den Umfang von Jahresabschlussberichten börsennotierter Konzerne.

Auch hier wurde mal wieder zuwenig nachgedacht, Offenbar schränkt das Misstrauen der Mafia in ihr eigenes Geschäft und ihren Kunden gegenüber ihr Denkvermögen drastisch ein. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.

In einer Wettbewerbswirtschaft ist allerdings das Bessere der ärgste Feind des Guten. Und daher gibt es bereits Labels, die auf solche Praktiken verzichten. Zumal dafür erneut beträchtliche Investitionen in entsprechende Hart- und Software erforderlich wären. Oder auch für der Mafia zuarbeitende Dienstleister wie  Logistep und Copyright Solutions, die spezielle Softwarelösungen und Dienstleistungen im sog. „Anti-Piracy“-Umfeld, d.h. zur Rückverfolgung von Dateien in Tauschbörsen anbieten. Dienstleistungen solcher Art sind zur Vorbereitung von Massenabmahnungen und Abmahnbetrug erforderlich.

Die Verwerterlobby sowie ihr zuarbeitende Dienstleister sind demnach gute Kunden IT-forensischer Produkte und Dienstleistungen.

Es bleibt zu hoffen, dass dies dem an sich guten Ruf der IT-Sicherheit nicht weiter schadet. Schließlich würden es die wenigsten namhaften Unternehmen gerne sehen, wenn man ihre Produkte mit legalen aber in weiten Kreisen der Bevölkerung als illegitim angesehenen Praktiken in Verbindung bringen würde. Und auch den Herstellern von Sicherheitsprodukten würde es in den Augen der Bevölkerung schaden, wenn herauskäme, dass z.B. die Mafia ihre Produkte und Leistungen kauft.

Insbesondere wenn die jugendlichen Filesharer von heute morgen in Entscheiderpositionen kommen und über Investitionsbudgets für IT-Projekte verfügen sollten. Würden sie tatsächlich bei Unternehmen kaufen oder bei Verträgen mit Anwaltskanzleien zusammenarbeiten, die gemeinsame Sache mit der Mafia machen? Ich bezweifle das. Bereits die Datenschmuddelaffären bei Lidl oder der Bahn hatten ja schon drastisch negative Image-Effekte und führten zu Wechseln auf Vorstandsebene.

Zudem häufen sich die Stimmen wie z.B. die der kürzlich zur Europawahl zugelassenen Piratenpartei, die eine grundsätzliche Reform des Urheberrechts fordern. Die vielen heutigen Kompliziertheiten und Anachronismen, die zum Teil noch auf Zeiten zurückgehen als Deutschland noch einen Kaiser hatte, sollen beseitigt, die Verfügbarkeit und Weiterverwendbarkeit von Kulturgütern verbessert und die Möglichkeit von Urhebern auch ohne Mittler und Verwerter selbst Einkommen zu erwirtschaften gestärkt werden.

Ein Beispiel hierfür ist die Idee einer Kulturflatrate bei der Zuschläge auf Breitbandinternetzugänge erhoben und an die Urheber von Kulturgütern weitergereicht würden. Im Gegenzug wäre Filesharing dann nicht mehr illegalisiert sondern Teil der Distributionskette und ein Instrument zur Bemessung des Anteils einzelner Urheber am zu verteilenden Kulturflatrate-Geldtopf.

Die Mafia kann das aber nicht wollen – ihre Geschäftsgrundlage würde ersatzzlos wegfallen, wenn plötzlich jeder Kulturschaffende seine Produkte mit minimalem Aufwand selbst vermarkten und damit Geld verdienen könnte.


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