26. November 2009
Manche Methoden IT-Systeme anzugreifen haben kuriose Namen und seltsame Hintergründe, die geeignet erscheinen, gute Geschichten zu liefern. Dazu zählt auch die Dienstmädchen-Attacke („evil maid attack“). Sie wurde erdacht, um mobile Rechner mit aktivierter Festplattenverschlüsselung stehlen und an die Daten herankommen zu können. Und um die Angreifbarkeit von Festplattenverschlüsselungstools wie Truecrypt oder Bitlocker zu prüfen.
Die Vorgehensweise:
Jemand nimmt einen Laptop mit sensiblen Informationen mit auf Geschäftsreise. Um die Informationen zu schützen, hat er eine Festplattenverschlüsselung auf dem Gerät installiert, welche die Daten durch Passwort und starke Verschlüsselung schützt. Unterwegs kommt es vor, dass er den Laptop im Hotelzimmer unbeaufsichtigt zurücklässt (ggf. per Schloss vor Entwendung geschützt).
Zu Hotelzimmern hat das Haus- und Reinigungspersonal jederzeit Zugangsmöglichkeiten. Ein Dienstmädchen, das vom eigentlichen Datendieb dazu beauftragt wurde, steckt einen präparierten bootfähigen USB-Stick an den Rechner und fährt ihn damit hoch. Auf dem Stick befindet sich ein Trojaner mit Sniffer- oder Keylogger-Funktion, der nun installiert wurde. Der Rechner wird wieder heruntergefahren und der USB-Stick wieder mitgenommen. Der ganze Vorgang dauert nur wenige Minuten und erfordert seitens des Durchführenden keinerlei tiefere technische Kenntnisse.
Später als der Geschäftsreisende wieder mit dem Laptop arbeitet, gibt er u.a. das Passwort zur Entschlüsselung der geschützten Daten ein, meldet sich am Firmenintranet an und tätigt andere mit Login geschützte Arbeiten. Der im Hintergrund mitlaufende Schnüffeltrojaner zeichnet alles auf.
Einige Tage später wird der Laptop tatsächlich gestohlen. Und da der Dieb sich durch den zuvor installierten Keylogger die Passwörter für den Zugriff auf die verschlüsselten Daten beschafft hat, kann er nun alle auf dem Rechner vorhandenen Informationen entwenden.
Eine linuxbasierte Referenzimplementation für die Evil Maid-Attacke per USB-Stick kann man vom The Invisible Things Lab’s blog herunterladen. Was für Zwecke des Selbststudiums und des Experimentierens mit eigenen Geräten noch legal ist, dürfte spätestens beim Einsatz „in the wild“ die Kriterien des sog. „Hackerparagraphen“ erfüllen.
Wie kann man sich nun vor dem „bösen Dienstmädchen“ schützen?
Joanna Rutkowska, CEO bei Invisible Things Lab und Erfinderin dieses Angriffs sowie Graham Cluley von Sophos schlagen dazu in ihren Blogs Folgendes vor:
Um zu vermeiden, dass in Abwesenheit des Besitzers andere unbemerkt mit dem Laptop arbeiten, sollte der Rechner nicht nur softwareseitig sondern auch physisch geschützt sein. Beispielsweise indem er in einem Hoteltresor verwahrt wird.
Besteht allerdings auch nur die Wahrscheinlichkeit, dass zwischenzeitlich jemand unberechtigten Zugriff auf den Rechner hatte, so hätte seine weitere Nutzung an sich zu unterbleiben, bis er einer sorgfältigen technischen Überprüfung (auf Veränderung der Hardware) und einer anschließenden Neuinstallation des Systems sowie der Software unterzogen wurde. Ein Aufwand der in der Praxis vieler Geschäftsleute auf Reisen wohl nicht betrieben werden dürfte.
Denkbar wäre auch der Einsatz von Laptops, die weder über USB-Anschlüsse noch bootfähige Medien (z.B. DVD-Laufwerke) verfügen, was aber in der Praxis oftmals schwer durchzusetzen sein dürfte.
Viele Attacken der „Evil Maid“-Machart können durch Trusted Computing Architekturen und einem entsprechend geschützten Bootprozess durch ein sicheres Betriebssystem verhindert oder zumindest technisch deutlich aufwändiger gestaltet werden, so dass die meisten in Frage kommenden Angreifer ausscheiden.
Auch der Einsatz einer Zweifaktoren-Authentifizierung (z.B. Passwort + biometrisches Merkmal oder Token) beim Zugriff auf die verschlüsselten Daten kann von Keyloggern nicht so ohne Weiteres überwunden werden, da sie nur das Passwort, nicht aber das biometrische Merkmal oder den Token abgreifen können.
Zudem sollte das Booten von USB-Sticks im BIOS des Rechners deaktiviert werden. Allerdings macht das eine Dienstmädchen-Attacke nicht unmöglich sondern nur aufwendiger. Das Dienstmädchen (oder ihr Auftraggeber) hätten nun die Festplatte des Laptops auszubauen und in einen mitgebrachten Netbook einzustecken, um von dort per USB-Boot den Trojaner aufzuspielen. Und sie anschließend wieder in den ursprünglichen Rechner einzubauen. Ein darin geübter Angreifer schafft das in etwa 10-15 Minuten. Auch das BIOS selbst sollte passwortgeschützt sein, so dass ein Angreifer vor Ort die USB-Deaktivierung nicht rückgängig machen kann.
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Verfasst von Guido Strunck
20. November 2009
Viele PC-Nutzer glauben, dass Dateien, die sie löschen dadurch tatsächlich vernichtet werden. Dem ist nicht so. Zum einen haben die meisten Betriebssysteme eine Sicherung gegen unabsichtliches Löschen eingebaut: Das Papierkorb-Verzeichnis, in das gelöschte Dateien hinein verschoben werden. Und aus dem man sie – wie bei einem echten Mülleimer – wieder herausziehen kann. Aber auch das „Leeren“ des Papierkorbes führt nicht zur tatsächlichen Löschung der Dateien. Der Rechner markiert die durch die Dateien belegten Speicherbereiche seiner Festplatte lediglich als „frei verfügbar“. Früher oder später werden darauf neue Daten gespeichert, so dass dadurch die zuvor dort gespeicherten Daten überschrieben werden. Erst dann sind sie tatsächlich weg. Je nach Nutzungsintensität der Festplatte und der dort noch vorhandenen Speicherkapazität kann das Sekunden oder Monate bis Jahre dauern.
Wer wissen will, was sich auf seinem Rechner noch an bereits gelöschten aber wiederherstellbaren Daten befindet, kann mit Tools wie Piriform‘s kostenlosem Recuva nachschauen. Und die Datenreste auf Wunsch auch gleich endgültig beseitigen oder aber wiederherstellen lassen.
Zumindest für Dateien gibt es durchaus ein „Leben nach dem Tod“. Es sei denn, sie werden gleich „sicher gelöscht“, d.h. der von ihnen belegte Plattenplatz wird erst mit anderen Daten überschrieben und anschließend als „frei“ gekennzeichnet. Auch dafür gibt es Tools, wie z.B. das Programm Crap Cleaner. Es ist eine Art „Datenmüllabfuhr“, die den Rechner auf dem es installiert ist, von datentechnischen Gebrauchsspuren säubert und in der man auch sichere Löschverfahren einstellen kann.
Heute haben viele Nutzer aber Daten nicht nur auf ihrem eigenen Rechner sondern auch „in der Cloud“, d.h. bei Internetdiensten wie Facebook, XING oder Twitter. Und hier werden die Dinge jetzt kompliziert. Denn das Internet vergisst grundsätzlich erst mal nichts. Fast alles wird irgendwo gespiegelt, zwischengespeichert oder in Archiven und Backup-Systemen vorgehalten. Je länger es im Netz steht, desto wahrscheinlicher ist das. So werden z.B. meine Artikel in diesem Blog oftmals bereits nach wenigen Stunden von Suchmaschinen erfasst, wodurch sie meist auch in deren Cache landen.
In den meisten sozialen Netzwerken kann man eigene Daten zwar löschen. Aber es ist dadurch nicht sichergestellt, dass sie tatsächlich weg sind. Hochverfügbar laufende IT-Systeme haben meist mehrere Backups und identisch konfigurierte und mit aktuellen Datenbeständen versehene Ersatzsysteme, um bei Sabotage oder Plattencrash zügig darauf umschalten und weiterlaufen zu können. Und oft genug enthält das Kleingedruckte in den Nutzungsverträgen mit den Plattformbetreibern Klauseln, wonach man ihnen Verwertungsrechte an den persönlichen Daten einräumt. Was sie dazu veranlassen kann, diese dafür vor endgültiger Löschung zu sichern.
So warf kürzlich der Security-Newsletter von TrendMicro die durchaus berechtigte Frage auf: „When You Delete Your Social Media and Smartphone Files — Are They Really Deleted?“ Um im Weiteren auf die grundsätzliche Problematik der Kontrolle und Verfügung über Daten auf ausgelagerten IT-Systemen zu verweisen. Ein Thema, dass nicht nur Rechenzentren in Konzernen sondern zunehmend auch Privatnutzer mit ihren Mobilgeräten und Web 2.0-Accounts betrifft. So sieht z.B. der Prototyp von Googles Netbook-Betriebssystem Chrome OS ein fast ausschließlich webbasiertes Arbeiten mit dem Rechner vor, so das praktische alles – Programme, Daten, Dienste – aus dem Internet bezogen wird.
As more consumer data moves onto cloud computing platforms like Gmail and Facebook, and closed platforms like Kindle and iPhone, deleting your data—whether old email messages, college photos on Flickr or personal posts on Facebook—becomes more complicated. In fact, you have to trust that these companies will delete your data when you ask them to. Unfortunately, many of these sites are more likely to make your data inaccessible than actually delete it. And even if you do manage to delete your files, copies are almost certain to remain in the companies’ backup systems.
Als Lösung dafür wird auf die Idee von Dateien mit zeitlich begrenzter Lebensdauer und anschließender Selbstzerstörung hingewiesen. Eine Idee, die im Zuge des Vanish-Projektes an der University of Washington entstand und bereits als quelloffene Referenzimplementierung vorliegt. Allerdings haben auch Konzepte wie „Vanish“ ihre Nachteile, so dass eine endgültige Lösung für das Problem noch aussteht.
Während man das Dasein von gelöschten Dateien auf dem meisten Rechner also durchaus selbst endgültig beenden kann, erlangen ins Internet verlagerte Daten gewissermaßen eine Art „ewiges Leben“.
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Verfasst von Guido Strunck
18. November 2009
Mal wieder rauscht ein größerer Datenskandal durch den Blätterwald. Banken lassen Zehntausende Kreditkarten ihrer Kunden einziehen und austauschen, weil die Kartendaten in die Hände von professionellen Gaunern gefallen waren. „Die Austauschaktion betrifft alle Banken in Deutschland gleichermaßen“, so ein Sprecher des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), der Dachorganisation der Banken. Doch was ist tatsächlich geschehen?
Ein Großteil der betroffenen Kreditkarten wurde in den letzten Monaten in Spanien benutzt. Dort liefen die Kartentransaktionen über einen sog. „Prozessor“, d.h. einen externen Dienstleister zur Zahlungsabwicklung. Anscheinend gab es dort ein Datenleck, durch das Kartendaten abgezogen wurden. Unklar ist derzeit, um welches Unternehmen es sich handelt und wie die Kartendaten gestohlen wurden. Auf entsprechende Nachfragen der Presse reagieren die Banken nicht oder verweisen auf noch offene Verfahren.
Es können aber auch Kreditkarten betroffen sein, die in Deutschland benutzt wurden, wenn der Handelspartner seinen Zahlungsverkehr über spanischen Dienstleister abgewickelt hat. Insbesondere bei Großunternehmen gibt es den Trend, Dienstleistungen wie den Zahlungsverkehr zu zentralisieren, um bei Zahlungsabwicklern Volumennachlässe zu erhalten.
Obwohl es bereits in den letzten Monaten mehrmals Probleme und Rückrufaktionen mit Kartendaten gab (z.B. im Oktober als die KarstadtQuelle Bank 15.000 Karten austauschen lies), scheinen die Banken vom Ausmaß des Angriffs überrascht zu sein. Tatsächlich agieren Cyber-Kriminelle bereits seit Jahren immer professioneller und trickreicher. Sie machen sich die Hauptschwäche moderner Geschäftsprozesse zunutze: Die Komplexität, die durch das Zusammenwirken zahlreicher Dienstleister, Subunternehmer und Outsourcing-Partner entsteht. Da große Unternehmen seit Jahren danach streben, ihre Fertigungstiefe durch Auslagerungen und Fremdvergabe an Dritte zu verringern, sind komplexe Wertschöpfungsnetzwerke und Prozess entstanden, die – im Gegensatz zu komplexen Maschinen und Anlagen – oftmals kaum einer einheitlichen Qualitätssicherung unterliegen. Und oftmals auch kein einheitlich hohes Sicherheitsniveau über die ganze Prozesskette und alle beteiligten Firmen hinweg gewährleisten können.
Mit Hilfe der entwendeten Daten könnten die Datendiebe Karten fälschen und mit ihnen einkaufen oder die Datensätze weiterverkaufen. Die Kreditinstitute halten dagegen, indem sie Kartenkonten zum Teil verhaltensbasiert überwachen (ungewöhnliche Transaktionen an ungewöhnlichen Orten oder zu ungewöhnlichen Zeiten) und eine Karte auch schon mal vorbeugend sperren, bis der Kunde anruft.
Den Kartennutzern entsteht zwar meist kein konkreter Schaden, da sie jede über ihre Karte laufende Transaktion nachträglich rückgängig machen können. Der Reputationsschaden der Kreditinstitute durch Vertrauensverluste in das Zahlungssystem Kreditkarte sowie in die dahinterstehende Arbeitsteilung dürfte aber beträchtlich ausfallen.
Gleichzeitig zeigt dies, dass sich IT-Sicherheit zwar durch Auslagerung (z.B. als Managed Security Services über ein externes Security Operations Center) stärken lässt. Das dies aber kein Ersatz für eine interne Beherrschung aller Geschäftsprozesse einschließlich deren Absicherung und Qualitätssicherung ist. Zudem rückt so beim Thema Kreditkarten die konkrete Abwicklung der Kartenzahlungen ins Licht der Öffentlichkeit. Denn während die Banken Kreditkarten offensiv bewerben, haben sie große Teile der Zahlungsabwicklung an Dritte vergeben, ohne dass dies den Kunden wirklich klar ist. Die vertrauen so ihrer Bank, leiten ihre Daten aber bei jedem Bezahlen mit der Kreditkarte über ein ihnen unbekanntes anonymes Rechenzentrum irgendwo auf der Welt. Globalisierung eben.
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Verfasst von Guido Strunck
10. November 2009
Datendiebe können sehr kreativ sein, wenn es um das Abschöpfen von finanziell verwertbaren Datenbeständen geht. Oft wird es ihnen aber auch sehr einfach gemacht. So wurde erst kürzlich bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit Probleme mit ihrer Stellenbörse sowie mit dem Handling interner Datenbestände hat. In der Stellenbörse kann jeder als „Arbeitgeber“ auftreten, eine Überprüfung (Gewerbeschein, Handelsregister …) erfolgt nicht. Sozialdaten von Hartz-IV-Beziehern waren bis vor kurzem allen Beschäftigen der Arbeitsagentur zugänglich, nicht nur den dafür zuständigen Fallmanagern am Meldeort des „Kunden“.
Die Mängel im Sicherheitskonzept der Arbeitsagentur sowie in Teilen ihrer Software sind anscheinend so gravierend, dass sie sich kurzfristig nicht beheben lassen. Das muss sich wohl auch eine Berliner Personalvermittlungsfirma gedacht haben, als sie mehrere Tausend Stellenanzeigen in die Stellenbörse einkippte. So viele in so kurzer Zeit, dass es bei einer internen Prüfung den Betreibern bei der Arbeitsagentur auffiel und man der Sache nachging (was für die Wachsamkeit der Agentursystemadmins spricht). Tatsächlich existierte keine einzige Stelle wirklich. Die ausgeschriebenen Positionen für Facharztstellen über pädagogische Berufe bis hin zu Ingenieuren und Managerposten waren ein Phishing-Angriff auf die Vermittler der Arbeitsagentur sowie die Nutzer der Stellenbörse. Sie sollten ihre Bewerbungsunterlagen an die Berliner Firma schicken, so dass diese ihre Datenbestände damit aufstocken und möglichen Firmenkunden eine Datenbank mit Tausenden von Profilen anbieten kann.
Das ist für Personalvermittler an sich nichts Ungewöhnliches. Firmen wie Hays, Datos oder Progressive bieten interessierten Stellensuchenden die Möglichkeit an, ein Profil in einer Datenbank zu hinterlegen und regelmäßig gegen dort ausgeschriebene Stellen von Firmen gegenchecken zu lassen. Auf Projektvermittlungsbörsen wie Gulp oder Projektwerk können Freelancer Profile einstellen und Angebote von daran interessierten Firmen erhalten. Werben gehört zum Geschäft und wer als Stellensuchender einem Personalvermittler seine Daten gibt, um dessen Stellen mit in seine Stellensuche einzubeziehen, tut das i.d.R. bewusst. Das ist eine übliche Praxis an der es grundsätzlich nichts auszusetzen gibt.
Anders diejenigen Arbeitssuchenden, die sich auf eine konkrete Stelle bewerben, die jedoch gar nicht existiert. Sie würden in einem solchen Fall nur eine Textbaustein-Absage erhalten und das Angebot in der Datenbank des Personalvermittlers zu verbleiben, in der Hoffnung das nochmal eine ähnliche Stelle reinkommt. Seriöse Personalvermittlung sieht anders aus.
Und so sieht auch Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur darin einen eindeutigen Missbrauch des Systems und einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Einen Missbrauch dieser Dimension hat man in der Jobbörse der Bundesagentur noch nie erlebt, so die Sprecherin. Mal sehen, ob das mehr als nur die Sperrung des Accounts zur Folge hat.
Inzwischen ist man damit beschäftigt, die zahlreichen fingierten Stellenangebote zu finden und zu löschen. Was aber noch einige Tage dauern kann, so Frau Huth. Schließlich werden täglich etwa 20.000 Stellenangebote neu erstellt oder abgeändert. Verantwortlich für diese Angebote war demnach die Firma Econsulting24, wo jedoch bislang weder die Arbeitsagentur noch die mittlerweile darauf aufmerksam gewordene Presse jemanden erreichen konnte.
Einen ähnlichen Fall hatte es bereits im Winter letzten Jahres gegeben. Ein privater Jobvermittler hatte immer wieder fingierte Stellen ins System gestellt. Wenn sich Bewerber bei dem Vermittler meldeten, erhielten sie stets die Auskunft, dass die Stelle bereits anderweitig besetzt war. Das Unternehmen bot den Bewerbern jedoch an, gegen Bezahlung Bewerbungen für sie zu verfassen. Und obwohl die Arbeitsagentur den Account des Vermittlers löschte, meldete er sich stets einfach neu an und spammte fröhlich weiter. Das Problem der mangelhaften Kontrolle vermeintlicher „Arbeitgeber“ in der Jobbörse ist also bereits seit langem bekannt.
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Verfasst von Guido Strunck
6. November 2009
In den Personalabteilungen großer Unternehmen beginnt sich eine neue Klasse von Businessanwendungen auszubreiten: Die People Performance Management Systeme (PPM) bzw. Business Performance Management Systeme. Sie sollen Methoden, Tools und Prozesse zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Profitabilität von Unternehmen durch effizientere Bewirtschaftung ihres Personals bereitstellen. Anbieter wie Stepstone Solutions sprechen auch etwas euphemistisch von „Talent Management“. Es ist also wohl noch offen, welche Bezeichnung sich letztlich für diese Form der Personalverwaltung durchsetzen wird.
Schon seit Jahren versuchen Unternehmen die Leistungsabgabe ihrer Beschäftigten zunehmend zu steigern und gleichzeitig besser verwaltbar zu machen, so dass sie gezielt gemanagt werden kann. Ein Instrument dazu ist die indirekte Steuerung als Managementprinzip. Die mit Hilfe evidenzbasierter Personalplanung und damit letztlich IT-gestützt umgesetzt wird.
Dabei fallen naturgemäß zahlreiche Daten an und es bedarf zum Managen der Mitarbeiterleistung definierter Prozesse, was es naheliegend erscheinen lässt, dazu spezielle Anwendungen einzusetzen. Zielvereinbarungen, freiwillige / ergebnisabhängige Entgeltbestandteile, Beurteilungen und Leistungsbewertungen, Fortbildungsmaßnahmen und Personalentwicklungsprogramme – alles was zur Potentialentwicklung, Selektion und optimalem Einsatz der Beschäftigten im Unternehmen eben so getan wird, soll mit dieser neuen Klasse von Anwendungen erfasst, verwaltet und gemanagt werden.
Mögliche, durch PPM-Systeme zu unterstützende Einsatzbereiche wären u.a. Leistungsbeurteilungen, Zielvereinbarungen sowie deren Monitoring, Auswahl von Beschäftigten für Schulungen, Personalentwicklungsprogramme oder interne Versetzungen. Aber auch interne Vergleiche mit anderen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen zur Optimierung der Leistung durch Wettbewerb und Auslesemechanismen. Wie es auch Stephen Baker bereits in seinem Buch „Die Numerati – Datenhaie und ihre geheimen Machenschaften“ beschreibt. Dort erläutert er einen neuen Ansatz von HR-Planungswerkzeugen zur evidenzbasierten Personalplanung, basierend auf mathematischen Modellen in Kombination mit Data-Mining-Technologien.
Klar ist jedoch, dass solche Systeme nur dann sinnvoll eingesetzt werden können, wenn Arbeitgeber darin weitaus mehr Daten über ihre Beschäftigen ablegen und auswerten, als es zum Zwecke der Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses „erforderlich“ i.S.d. BDSG ist. Zumal der Gesetzgeber aufgrund der zahlreichen Datenskandale in der Wirtschaft den einschlägigen § 32 BDSG neu und deutlich enger gefasst hat.
Das bringt insbesondere für betriebliche Datenschutzbeauftragte und Betriebsräte Arbeit mit sich, wenn ihr Unternehmen ein solches System zur besseren Leistungsbewirtschaftung des Personals einführen will, wie es z.B. die Fachzeitschrift „Computer & Arbeit“ in ihrer aktuellen Ausgabe 10/2009 in einem Artikel erläutert.
(der auf der Homepage des Autors Achim Thannheiser auch als PDF heruntergeladen werden kann)
Zumindest die Betriebsräte werden vor der Aufgabe stehen, ob sie die Einführung von PPM-Systemen gestalten oder verhindern wollen. Letzteres wäre durchaus möglich, da das BDSG solche Systeme bei entsprechend enger Auslegung des § 32 eigentlich unmöglich macht.
Gestalten wird auf jeden Fall bedeuten, zahlreiche Funktionen abzuschalten, einzuschränken sowie ihre Nutzung an klare nachprüfbare Regularien zu binden. Und so kommt auch Arbeitsrechtler Thannheiser zu dem Schluss, dass PPM-Systeme die Möglichkeit bieten, den gesamten arbeitenden Menschen zu durchleuchten. Und daher rät er den Mitbestimmungsorganen, Positivlisten mit zulässigen Nutzungen festzulegen, die alles sonst noch Mögliche als unzulässig ausschließen.
Vom Standpunkt der IT-Sicherheit sind PPM-Systeme dagegen nur ein weiterer Teil der Personaldatenverarbeitung, die denselben Schutzbedarf hat wie alle anderen HR-Systeme.
Wie die Rechtsprechung zum erst kürzlich reformierten Datenschutzgesetz mit dieser Art der Personaldatennutzung verfahren wird, ist derzeit noch offen. Es bleibt also spannend …
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Verfasst von Guido Strunck
31. Oktober 2009
In den letzten zwei Wochen konnte man schon den Eindruck gewinnen, bzgl. des Datenschutzes hätte die Wirtschaft inzwischen jede Scham verloren. Ob Bewerber-Bluttests bei Daimler, Beiersdorf und Merck, Bruch des Bankgeheimnisses bei der Postbank, Datenklau bei SchülerVZ, neue Spitzeleien bei der Telekom oder Datenpannen bei Libri – praktisch jeden Tag gab es einen neuen Datenskandal. In einigen Fällen dürfte eine zu schwach aufgestellte IT-Sicherheit oder konzeptionelle Lücken in den Datenschutzbestrebungen der Firmen ursächlich gewesen sein. Oft jedoch auch eine gewisse „Herrenmenschenmentalität“ der jeweiligen Entscheider, die sich dachten „Datenschutz ist für andere – wir machen was wir wollen!“.
Eine besonders dicke Datenschutzsau treibe jedoch ausgerechnet die Agentur für Arbeit derzeit durchs bundesrepublikanische Dorf. Die Arbeitsagentur betreibt mit ihrer Jobbörse eine der größten Datenbanken Deutschlands. In ihr sind etwa 3.800.000 Profile arbeitslos gemeldeter Stellensuchender gespeichert. Darin können potentielle Arbeitgeber anonymisierte Profile, geordnet nach Fertigkeiten und Berufsklassifikationen recherchieren und bei Interesse den zuständigen Bearbeiter der Arbeitsagentur kontakten, damit dieser zwischen Arbeitgeber und Bewerber den direkten Kontakt herstellt. Kürzlich stellte sich aber heraus, dass sich jedermann in den System als „Arbeitgeber“ umtun konnte – auch wenn er weder Unternehmer oder Personaler war und schon gar keine offene Stelle hatte. Und das er dabei auch an nicht anonymisierte Daten herankam, um sie ggf. auch in größeren Mengen herunterzuladen und für eigene Zwecke weiter nutzen zu können.
Spiegel Online hierzu:
Bei der Jobbörse müssten Arbeitgeber lediglich den Firmennamen, die Branche sowie Anschrift und Ansprechpartner angeben. Die Identität prüfe die Bundesagentur nicht. Nach der Anmeldung bekomme der Arbeitgeber eine persönliche Identifikationsnummer zugeschickt, mit dieser könne bereits ein Teil der Bewerberdaten in nicht mehr anonymisierter Form eingesehen werden. Jeder könne so Bewerbungsunterlagen anfordern, mit Adresse, Telefonnummer, Geburtsdaten, Zeugnissen und Lebenslauf – egal, ob er einen Job zu vergeben habe oder nicht.
Wäre das schon happig, legte die Arbeitsagentur im Bereich Hartz-IV-Empfänger gleich noch nach. Denn das 4-PM („Vier-Phasen-Modell“) , ein System, über das gut 100.000 Mitarbeiter unter anderem Einkommens- und Familiensituation, Schul- und Berufsausbildung, mögliche Erkrankungen und Vorstrafen, Suchtprobleme und Verschuldung von Hartz-IV-Empfängern abrufen können, erwies sich als regelrechte Datenschleuder. Darüber können auch Mitarbeiter, die nichts mit der Betreuung der Arbeitslosen zu tun haben, nach sensiblen personenbezogenen Sozialdaten forschen. Und das bundesweit, also auch außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches. Ein Umstand der den Personalräten der Arbeitsagentur schon seit längerem Probleme bereitet. Weshalb sie sich nach wohl fruchtlosen Versuchen, das intern zu regeln, an die Presse wandten und die Sache auffliegen ließen. Sie haben erhebliche Bedenken zum Sozialdatenschutz und sehen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger verletzt. Diese Bedenken der Personalräte in den Arbeitsagenturen teile ich. Zugleich zeugt das einmal mehr, wie wichtig Mitbestimmungsorgane für das Aufdecken und Angehen fauler Stellen in Wirtschaft und Verwaltung sind.
Zu welchen Formen des Missbrauchs solche Datenlecks führen können, zeigen Insider-Berichte aus der Arbeitsagentur: So wussten die Mitarbeiter der Argen schnell mehr über zwei bestimmte Kandidaten der Fernsehshow von Dieter Bohlen. Das Computersystem der Arbeitsagentur verzeichnete weit über 10.000 Zugriffe auf ihre Datensätze nach deren Auftritt, bei dem die Männer auch ihre zeitweilige Arbeitssuche erwähnten.
Es zeigt sich einmal mehr, dass viele Datenschutz- und Sicherheitsprobleme gar nicht auftreten würden, wenn man sich an banal wirkende Lehrbucherkenntnisse halten würde. Da große Datensammlungen, egal zu welchem Zweck angelegt, immer irgendwann außer Kontrolle geraten und Daten daraus „abfließen“ können, rät schon das Bundesdatenschutzgesetz zu Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Daten die erst gar nicht anfallen oder erhoben werden, können auch nicht in falsche Hände geraten. Das ist das Hauptargument, das Datenschützer und Bürgerrechtsaktivisten gegen große zentrale Datensammlungen vorbringen.- Es wird nur leider viel zu selten berücksichtigt.
Zumal solche Datenschleudereien zumindest im öffentlichen Bereich folgenlos bleiben.
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar hierzu in einem Interview mit Ole Reißmannauf Spiegel online:
Ich habe als Bundesbeauftragter für den Datenschutz die Möglichkeit, das zu kritisieren und gegebenenfalls zu beanstanden, mehr nicht. Auch bei der Jobbörse der Arbeitsagentur gibt es ja ein Problem mit dem Datenschutz. Ohne Prüfung der Identität und Seriosität kann sich praktisch jeder als Arbeitgeber registrieren lassen und Unterlagen von Bewerbern anfordern. Das wissen wir seit einem Jahr, unsere Kritik und unsere Hinweise haben nicht geholfen. Es fehlt einfach an der nötigen Sensibilität im Umgang mit persönlichen Daten und an entsprechend wirksamen Durchsetzungsmöglichkeiten für mich als Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
…
Wäre die Bundesagentur für Arbeit eine Firma, könnten die zuständigen Datenschützer zumindest Bußgelder verhängen, gegebenenfalls sogar die Datenverarbeitung untersagen, und das Problem müsste öffentlich gemacht werden. Seit September ist das gesetzlich vorgeschrieben. Aber für Behörden gilt diese Verpflichtung nicht – und etwas untersagen oder Geldbußen verhängen, können wir auch nicht.
Narrenfreiheit und Straflosigkeit für Behörden also. Egal was datentechnisch verbockt wird. Da dürften jegliche Anreize fehlen, zumal Stellungnahmen des Bundesdatenschutzbeauftragten für die Behörden wohl nur Empfehlungscharakter zu haben scheinen.
Und das obwohl Privatfirmen für gleichartige Verstöße durchaus zu sechsstelligen Geldstrafen sowie der Abführung der daraus gezogen Gewinne verurteilt werden können.
Man wird die öffentlichen und privaten Datenschleudern wohl nur dadurch stilllegen können, indem hart und unnachsichtig durch Prozesse, Urteile und Skandalisierung Klarheit darüber geschaffen wird, das Verstöße gegen den Datenschutz ähnlich geahndet werden, wie jene gegen das Eigentumsrecht (Betrug, Diebstahl …) oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit (tätliche Angriffe, sexuelle Belästigungen …).
Da liegt ein ordentliches Stück Arbeit vor uns. Wird es jedoch angegangen, kann das insbesondere für professionell in der IT-Sicherheit Tätige eine Sonderkonjunktur bedeuten.
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Verfasst von Guido Strunck
25. Oktober 2009
Seit den Datenskandalen rund um illegale Mitarbeiterüberwachung und Krankenakten bei Lidl stehen die, für ihre aggressiven Personalmanagementpraktiken bekannten Discounter unter verstärkter öffentlicher Beobachtung. Und das Verb „gelidlt werden“ beginnt sich als Bezeichnung für „Informationsbeschaffungsmethoden wirklich freier Unternehmer unter kreativer Ausgestaltung der geltenden Gesetzeslage und flexibler Wahrung von Persönlichkeitsrechten“ zu etablieren.
Und so überrascht es nicht wirklich, auf Spiegel Online zu lesen, dass der irländischen Lidl-Tochter doch tatsächlich ein Server abhandenkam, auf dem Dateien mit Umsatzzahlen, Einkaufsplanungen, Schriftverkehr zwischen dem Unternehmen und Ärzten der Mitarbeiter sowie Krankmeldungen, Diagnosen oder Abmahnungen von Beschäftigten abgelegt waren. Insgesamt etwa 200.000 Dokumente, wie ein ehemaliger deutschen Lidl-Beschäftigter, der mal für das Irland-Geschäft zuständig war, berichtete, dem ein Plattenabzug zugespielt worden war.
Ärgerlich und peinlich für Lidl. Und übel für die betroffenen Beschäftigten. Andererseits wäre das nicht das erste und bestimmt auch nicht das letzte Datenleck in einer Unternehmens-EDV. Richtig schräg wurde es erst, als der frühere Lidl-Mitarbeiter nach eigener Darstellung versuchte, die Festplatte an Lidl zu übergeben und seine früheren Kollegen für das sich anbahnende Desaster zu sensibilisieren. Denn der Konzern zeigte angeblich kein Interesse und hielt die Daten nicht für brisant.
Simon Columbus schreibt dazu auf Gulli.com:
Sollte Lidl allerdings tatsächlich die erste Kontaktaufnahme mit einem achselzuckenden „na und?“ beantwortet haben, wie sich die Sache bisher darstellt, dann darf man sich um den Geisteszustand der Verantwortlichen Sorgen machen. Schon so ist es erschreckend genug, dass derart intime Daten wie ärztliche Prognosen innerhalb des Unternehmens frei zugänglich waren. Wenn das aber noch nicht einmal als „brisant“ erkannt wird, dann fehlt es eindeutig an Augenmaß im Datenschutz.
Inzwischen hat wohl auch die Rechtsabteilung des Discounters nochmal drüber meditiert. Und den Festplattenfinder dazu aufgefordert, den Datenträger bei der Staatsanwaltschaft abzugeben. Und sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten.
Einmal mehr wird ersichtlich, dass IT-Sicherheit auf mehreren Ebenen gedacht und umgesetzt werden muss. Ein noch so gut gegen Netzattacken geschütztes Rechenzentrum ist leicht angreifbar, wenn man dort vor Ort einfach so in Gebäude hinein und an Server und Platten herankommt, die Sekretärin zur Herausgabe sensibler Daten verleiten kann oder lausig bezahlte und schlecht behandelte Mitarbeiter leicht empfänglich für Korruption sind.
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Verfasst von Guido Strunck
2. Oktober 2009
Vor kurzem gab Microsoft bekannt, mit Microsoft Security Essentials (MSE) ein weiteres kostenloses Ergänzungsprodukt für Windows bereitzustellen. Dabei handelt es sich um einen signaturbasierten On-Access-Scanner, der ständig Dateizugriffe im Hintergrund überwacht, sowie einen On-Demand-Scanner, der vom Anwender gesteuert den gesamten Rechner oder ausgewählte Bereiche auf Schädlinge untersucht. Antiviren-Engine und Signaturen stammen wie schon bei Windows Live OneCare von Microsofts serverbasiertem Business-Produkt Forefront Client Security.
Ziel ist es, einen grundlegenden Basisschutz für Windows-PCs privater Anwender bereitzustellen, so Microsoft. Analysten von AV-Comparatives kamen bei Tests zu dem Ergebnis, dass der Microsoft-Scanner dabei durchaus ordentliche Ergebnisse erreicht. Er fand in Tests mit Wildlist-Virenmaterial etwa 98% der geprüften Schadsoftware. Bei der Erkennung von Adware und Spyware kam MSE immerhin noch auf gut 90 %. Und auch Rootkits werden gut erkannt und entfernt.
Eine Option, Schädlinge anhand ihrer Programmaktivität durch Ausführung in einer sicheren Umgebung zu erkennen (verhaltensbasierte Virenidentifikation) besitzt MSE nicht. Die bekommt man aber auch bei anderen Herstellern nur in kommerziellen Vollprodukten.
Und diese Wettbewerber im Bereich Virenschutz äußerten sich bereits kritisch zu MSE. Denn MSE bietet nur einen Grundschutz und längst nicht so viele Optionen wie ein kommerzielles Sicherheitsprodukt. Allerdings hat Microsoft das auch nie behauptet. Und man befürchtet, der Software-Riese aus Redmont könnte MSE einfach per Auto-Update an Windows-Nutzer ausliefern. Viele Antivirensoftwarehersteller sehen darin eine mögliche Wettbewerbsverzerrung. Denn was ein Nutzer schon hat, wird er nicht mehr separat erwerben wollen. Und ob das Microsoft-Produkt nun im Detail besser oder schlechter ist, als eines von AVG oder Norton, erschließt sich dem Normalanwender ohnehin nicht.
Zudem könnte ein per Auto-Update weit verbreitetes Sicherheitsprodukt auch Sicherheitslücken beinhalten, die dann ebenso weit verbreitet wären. Sollte die Zahl der Nutzer von MSE durch die Auslieferung als Update schnell rapide ansteigen, könne so eine neue Bedrohung entstehen, weil die Software für mehr Virenautoren zu einem lohnenswerten Angriffsziel werden könnte – so ein Sprecher von AVG.
Nichtsdestotrotz wäre ein MSE-geschützter Rechner wahrscheinlich besser geschützt als einer ohne Schutz vor Schadsoftware.
Download von Microsoft Security Essentials (XP, Vista, Windows 7)
Testbericht auf Chip.de
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Verfasst von Guido Strunck
28. September 2009
Coverity, ein Anbieter von Werkzeugen zur Codeanalyse, gibt seit 2006 den „Coverity Scan Open Source Report“ (PDF, 2,8 MB) heraus, indem jährlich über die Entwicklung der Softwarequalität von quelloffener Software berichtet wird.
Die Ergebnisse basieren auf einer über drei Jahre gehenden Analyse von 60 Millionen Zeilen Code aus 280 Open-Source-Projekten, darunter Firefox, Linux, PHP, Ruby und Samba. Sie basieren auf Coveritys Scan-Service den die Firma OS-Entwicklern In Kooperation mit der Stanford University und in Zusammenarbeit mit dem US Department of Homeland Security kostenfrei anbietet. Ziel ist es, die Qualität von quelloffener Software grundsätzlich durch formalisierte Qualitätssicherung anzuheben. Nicht zuletzt deshalb, weil die US-Behörde in ihrer National Cyberspace Strategy (PDF, 0,5 MB) u.a. die Ziele der Aufdeckung vorhandener Qualitätsmängel und Sicherheitslücken in verbreiteten Softwaresystemen sowie die Entwicklung von Systemen mit einer geringerer Anzahl an Mängeln verfolgt.
So kam Coverity für 2008/09 zu dem Ergebnis, dass die Integrität, Qualität und Sicherheit von quelloffenem Code weiter zunimmt. Man fand seit 2006 mehr als 11.200 Fehler, die der Scan-Service in 180 zur Prüfung eingereichten Programmen entdeckt hat und die daraufhin beseitigt werden konnten. Insgesamt sieht die Firma einen Rückgang von 16 Prozent der in statischen Analysen festgestellten Fehler.
Coverity legt seiner Prüfung ein eigenes Reifegradmodell zugrunde, anhand dessen es geprüfte Software klassifiziert und zertifiziert. 144 Projekte laufen zurzeit in der ersten Stufe, 36 in der zweiten. Auf der höchsten Stufe finden sich derzeit vier OS-Projekte, darunter die Programmiersprache Ruby, der Samba-Server und das TOR-Netzwerk.
Insgesamt könne ein kontinuierlich steigendes Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Open-Source-Software festgestellt werden, so die Softwareprüfer. Die Entwickler in den OS-Ptrojeten treiben das Thema Softwarequalität aktiv voran. Die am häufigsten auftretenden Fehler der teilnehmenden Projekte waren über die Jahre hinweg NULL-Pointer-Variablen, Ressourcenlöcher und unabsichtlich nicht beachtete Expressions. Etliche OS-Projekte erreichten bereits den Status „defect-free“, d.h. man fand gar keine Fehler mehr.
Daneben bietet Coverity auch eine auf den Qualitätsprüfungen basierende Architekturbibliothek an, in der Architekturdaten von Anwendungen sowie Diagramme zu über 2500 Open-Source-Projekten frei zugänglich hinterlegt sind. Die Architektur-Bibliothek soll Entwicklern zugutekommen, die quelloffene Software in ihre eigenen Applikationen integrieren wollen und dazu die Architektur bekannter Projekte studieren möchten, um ein tieferes Verständnis der Struktur und zu den Fähigkeiten der Software zu erhalten. Sie kann ebenso bei Sicherheits- und Qualitätsaudits als Referenz herangezogen werden. Die Informationen werden unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC-BY) bereitgestellt.
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IT-Sicherheit, Softwarequalität | Mit Tag(s) versehen: Audit, Codeoptimierung, Creative Commons, Datensicherheit, funktionale Sicherheit, Open Source, Prüfgesellschaft, Qualitätsprüfung, Quellcode, Reifegradmodell, Safety, Sicherheitslücken, Sicherheitspraxis, Software, Softwareentwicklung, Softwarequalität, Softwarequalitätssicherung, Softwaretest, Test-Center, Tester, Testmanagement, The Onion Router (Tor), Zertifizierung |
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Verfasst von Guido Strunck
15. September 2009
Vor einigen Jahren sorgte Sony für viel Ärger als man dort auf die schräge Idee kam, Musik-CDs mit einen auf Schadsoftware basierenden Kopierschutzverfahren (XTP – extended copy protection) auszuliefern. Wer eine solche CD auf einem Computer abspielen wollte, musste dazu einen proprietären Player installieren, der dem Rechner u.a. ein Rootkit unterschob. Zumal es rasch Exploits und Trojaner gab, die das Sony-Rootkit für eigene Zwecke nutzten. Der Einsatz von XTC zog weltweit Klagen und Prozesse gegen Sony nach sich, so dass andere Firmen die Finger von der Idee des Einsatzes von Schadsoftware zum Zwecke der Rechtedurchsetzung ließen.
Doch damit ist das Problem nicht vom Tisch. Denn kürzlich verkaufte ein CD-Fan eine solche Schad-CD von Sony und verursachte so ungewollt die Verseuchung eines Rechnernetzes mit Schadsoftware des Typs „rootkit.b“.
Als Folge davon forderte der CD-Käufer vom Verkäufer Schadensersatz in Höhe von 1.500 € für die Wiederinstandsetzung von drei verseuchten Rechnern, Wiederherstellung von Daten, nötige Zuarbeiten durch einen IT-Spezialisten sowie Anwaltskosten und einen durch die Störung entgangenen Gewinn als Freiberufler. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verurteilte den Wiederverkäufer der Schad-CD letztlich dazu 1.200 € zu zahlen (Az. 712 C 113/08).
Vor allem in der ersten Hälfte des Jahrzehnts setzte die Musikindustrie großflächig „Kopierschutztechnologien“ ein, von denen sich das Sony-Rootkit am tiefsten in Windowssysteme einnistete. Aber auch einige andere Verfahren versuchten, ohne Wissen des Nutzers Software zu installieren oder Konfigurationen zu verändern, was teilweise zu Funktionseinschränkungen, Sicherheitslücken und diversen anderen Problemen führte. Inzwischen sind „technische Schutzmaßnahmen“ solcher Art, für welche die Rechteverwerter sogar eine EU-Richtlinie und ein Verbot von „Umgehungsmethoden“ im deutschen Urheberrecht erwirkten, zumindest bei Musik-CDs seltener anzutreffen.
Um es klar herauszustellen: Kopierschutzmethoden, die die Verwendbarkeit von Produkten einschränken (fehlende Gebrauchstauglichkeit) oder gar Abspielgeräte des Kunden schädigen, sind Sachmängel und berechtigen den Kunden zur Rückerstattung des Kaufpreises (Umtausch gegen ein mängelfreies Produkt ist i.d.R. ja nicht möglich). Solche Produkte sind im Grunde genommen „defective by design“, d.h. Ausschussware.
Es sein denn der Verkäufer weist klar auf die Nutzungsvoraussetzungen und Defekte hin. Dann darf auch ein schadhaftes Produkt legal verkauft werden. Das genau hatte der CD-Verkäufer nicht getan und deswegen bekam er den Ärger.
So sieht § 95d des Urheberrechts vor, dass Werke, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, sind deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen sind. Aber auch dann haftet ein Verkäufer auf Basis von Schuldrecht und Vertragsrecht sowie dem Produkthaftungsgesetz immer für Schäden, die sein Produkt bei bestimmungsgemäßer Nutzung anrichtet.
Es empfiehlt sich daher, grundsätzlich auf den Kauf kopiergeschützter Produkte zu verzichten. Dort wo das nicht möglich ist, sollten die Produkte nach dem Erreichen des Endes ihres Lebenszyklusses nicht weiterverkauft sondern entsorgt werden. Auf die Nutzung kommerzieller Unterhaltungsprodukte auf betrieblich genutzten Produktivsystemen sollte gänzlich verzichtet werden.
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