Online-Spieler im Fadenkreuz von Kriminellen

3. Dezember 2009

Zugangsdaten zu kostenpflichtigen Online-Spielen wie World of Warcraft entwickeln sich zunehmend zum begehrten Beuteziel für Cyber-Kriminelle. Das berichtete kürzlich der Antiviren-Softwarehersteller Sophos in einer Pressemeldung zu einer Malware, die den Klassifizierungscode Troj/Agent-LVF erhielt.

Dabei geht es um einen Angriff auf WoW-Spieler, der Social Engineering mit dem Einsatz von Spyware und Trojanern kombiniert.

Ausgewählte Angriffsziele erhalten dabei zunächst eine Mail mit dem Betreff „Do you like to find a girlfriend like me?“ und einem einladenden Text wie diesem:

„Wish to have a boyfriend
Be able to protect me, take care of me
Intolerable lonely night and would like to have your care.
Do you Willing?“

Dazu einige recht ansprechende Bildchen sowie zwei Videoclips einer asiatischen Porno-Schönheit als Dateianhang „my photos.rar“. Die Bildchen sollen offenbar Lust auf mehr machen und zum Starten der Videoclips verleiten. Diese enthalten den bereits erwähnten Trojaner, der dann den Rechner gezielt nach Zugangsdaten zu WoW durchsucht während der PC-Besitzer noch von schönen Zeiten mit großäugigen süßen Asiatinnen träumt.

Die Entwickler des Trojaners sind dabei auf bedeutend mehr aus, als einen kostenlosen Zugang zu dem beliebten Spiel. Sie streben danach, die virtuellen Besitztümer der WoW-Charaktere im Spiel auf andere Avatare zu übertragen und an Dritte weiter zu veräußern. Denn für seltene oder scher zu beschaffende Objekte werden in der realen  Welt durchaus ordentliche Preise mit echtem Geld bezahlt. Eine virtuelle Version des Straßenraubs also. Auch Auftragsdiebstahl wäre denkbar, wenn die Diebe auf diesem Weg z.B. gezielt ein bestimmtes Artefakt finden und an ihren Kunden liefern sollen.

Graham Cluley, Technologieberater bei Sophos, erläutert dazu: „Eine überaschende hohe Anzahl an Schadprogrammen wurde entwickelt, um Registrierschlüssel, Passwörter und Spieldaten von Computerspielen zu stehlen. Es geht dabei nicht darum, in einem Spiel besser voranzukommen. Kriminelle stehlen virtuelle Besitztümer wie Rüstungen, Geld und Waffen um sie gegen bares Geld in der realen Welt verkaufen zu können. Hacker machen sich gerne menschliche Schwächen zunutze, um in Computersysteme eindringen zu können. Und Bilder von nackten Frauen können für manchen Nutzer eine Einladung darstellen, der sie nur schwer widerstehen können“.

Während es rechtlich noch nicht wirklich klar ist, ob virtuelle Güter überhaupt gestohlen werden können, schaffen die WoW-Datendiebe Fakten. Künftig wird man wohl noch häufiger gezielte Angriffe mit einer Kombination von Methoden auf klar umgrenzte Zielgruppen erleben können, denen ein ebenso klar erkennbares ökonomisches, kriminelles oder terroristisches Motiv zugrunde liegt.

Und in der Spieleindustrie dürfte man zunehmend auch über Sicherheitsarchitekturen und Schutzmaßnahmen für Online-Spiele nachdenken. Da könnte sich mittelfristig ein neues Marktsegment für Produkte und Technologien rund um Informationssicherheit und sichere Software auftun.


Petition gegen Abmahnbetrug läuft an

1. Dezember 2009

Derzeit läuft eine Petition, die sich inhaltlich gegen den sich zunehmend ausbreitenden Abmahnbetrug im Internet richtet. Aktuell hat sie ca. 4.400 Mitzeichner. Doch ihr Gegenstand verdient es, dass sich noch mehr Leute daran beteiligen.

In der Petition wird gefordert, dass Abmahnungen im Internet zunächst einer kostenlosen Vorstufe bedürfen. Das also der Abzumahnende vom Abmahner mit Fristsetzung aufgefordert wird, etwas Bestimmtes zu unterlassen. Damit wird der Abmahnung als vorprozessualem Rechtsmittel der außergerichtlichen Konfliktklärung Rechnung getragen. Denn eine solche Aufforderung ist problemlos und kurzfristig per Mail oder teefonisch machbar. Ist der Abmahnende dazu nicht willens, kann es mit dem Verstoß gegen seine Interessen substanziell nicht allzu weit her sein.

Gleichzeitig wird so aber den zahllosen Abmahnbetrügern und ihre Helfershelfern eine Einnahmequelle zugeschüttet. Denn sie könnten zwar problemlos und sehr schnell tatsächlich bestehende Abmahntatbestände aus der Welt schaffen. Aber nicht mehr mit Serienabmahnungen und Bagatellen Gelder ergaunern und so Renditen erwirtschaften, wie man sie sonst nur im Waffen- und Drogenhandel kennt.

Insbesondere Seiten wie Gulli.com berichten mittlerweile fast täglich über das Hin und Her zwischen Abmahnbetrügern und dem sich allmählich gegen sie formierenden Widerstand breiterer Bevölkerungsschichten. Abmahnbetrug ist mittlerweile zu einem ähnlichen Problem geworden wie früher 0190-Einwahlbetrug per Dialer oder aktuell untergeschobene Verträge und Abofallen.

Daher halte ich es für wichtig, Petitionen wie diese durch Mitzeichnung zu unterstützen. Und so öffentlichen Druck auf den Gesetzgeber aufzubauen, um in einer der nächsten Reformen des Internetrechts, die Möglichkeiten für Abmahnbetrug einzuschränken.


Die Dienstmädchen-Attacke

26. November 2009

Manche Methoden IT-Systeme anzugreifen haben kuriose Namen und seltsame Hintergründe, die geeignet erscheinen, gute Geschichten zu liefern. Dazu zählt auch die Dienstmädchen-Attacke („evil maid attack“). Sie wurde erdacht, um mobile Rechner mit aktivierter Festplattenverschlüsselung stehlen und an die Daten herankommen zu können. Und um die Angreifbarkeit von Festplattenverschlüsselungstools wie Truecrypt oder Bitlocker zu prüfen.

Die Vorgehensweise:

Jemand nimmt einen Laptop mit sensiblen Informationen mit auf Geschäftsreise. Um die Informationen zu schützen, hat er eine Festplattenverschlüsselung auf dem Gerät installiert, welche die Daten durch Passwort und starke Verschlüsselung schützt. Unterwegs kommt es vor, dass er den Laptop im Hotelzimmer unbeaufsichtigt zurücklässt (ggf. per Schloss vor Entwendung geschützt).

Zu Hotelzimmern hat das Haus- und Reinigungspersonal jederzeit Zugangsmöglichkeiten. Ein Dienstmädchen, das vom eigentlichen Datendieb dazu beauftragt wurde, steckt einen präparierten bootfähigen USB-Stick an den Rechner und fährt ihn damit hoch. Auf dem Stick befindet sich ein Trojaner mit Sniffer- oder Keylogger-Funktion, der nun installiert wurde. Der Rechner wird wieder heruntergefahren und der USB-Stick wieder mitgenommen. Der ganze Vorgang dauert nur wenige Minuten und erfordert seitens des Durchführenden keinerlei tiefere technische Kenntnisse.

Später als der Geschäftsreisende wieder mit dem Laptop arbeitet, gibt er u.a. das Passwort zur Entschlüsselung der geschützten Daten ein, meldet sich am Firmenintranet an und tätigt andere mit Login geschützte Arbeiten. Der im Hintergrund mitlaufende Schnüffeltrojaner zeichnet alles auf.

Einige Tage später wird der Laptop tatsächlich gestohlen. Und da der Dieb sich durch den zuvor installierten Keylogger die Passwörter für den Zugriff auf die verschlüsselten Daten beschafft hat, kann er nun alle auf dem Rechner vorhandenen Informationen entwenden.

Eine linuxbasierte Referenzimplementation für die Evil Maid-Attacke per USB-Stick kann man vom The Invisible Things Lab’s blog herunterladen. Was für Zwecke des Selbststudiums und des Experimentierens mit eigenen Geräten noch legal ist, dürfte spätestens beim Einsatz „in the wild“ die Kriterien des sog. „Hackerparagraphen“ erfüllen.

Wie kann man sich nun vor dem „bösen Dienstmädchen“ schützen?
Joanna Rutkowska, CEO bei Invisible Things Lab und Erfinderin dieses Angriffs sowie Graham Cluley von Sophos schlagen dazu in ihren Blogs Folgendes vor:

Um zu vermeiden, dass in Abwesenheit des Besitzers andere unbemerkt mit dem Laptop arbeiten, sollte der Rechner nicht nur softwareseitig sondern auch physisch geschützt sein. Beispielsweise indem er in einem Hoteltresor verwahrt wird.

Besteht allerdings auch nur die Wahrscheinlichkeit, dass zwischenzeitlich jemand unberechtigten Zugriff auf den Rechner hatte, so hätte seine weitere Nutzung an sich zu unterbleiben, bis er einer sorgfältigen technischen Überprüfung (auf Veränderung der Hardware) und einer anschließenden Neuinstallation des Systems sowie der Software unterzogen wurde. Ein Aufwand der in der Praxis vieler Geschäftsleute auf Reisen wohl nicht betrieben werden dürfte.

Denkbar wäre auch der Einsatz von Laptops, die weder über USB-Anschlüsse noch bootfähige Medien (z.B. DVD-Laufwerke) verfügen, was aber in der Praxis oftmals schwer durchzusetzen sein dürfte.

Viele Attacken der „Evil Maid“-Machart können durch Trusted Computing Architekturen und einem entsprechend geschützten Bootprozess durch ein sicheres Betriebssystem verhindert oder zumindest technisch deutlich aufwändiger gestaltet werden, so dass die meisten  in Frage kommenden Angreifer ausscheiden.

Auch der Einsatz einer Zweifaktoren-Authentifizierung (z.B. Passwort + biometrisches Merkmal oder Token) beim Zugriff auf die verschlüsselten Daten kann von Keyloggern nicht so ohne Weiteres überwunden werden, da sie nur das Passwort, nicht aber das biometrische Merkmal oder den Token abgreifen können.

Zudem sollte das Booten von USB-Sticks im BIOS des Rechners deaktiviert werden. Allerdings macht das eine Dienstmädchen-Attacke nicht unmöglich sondern nur aufwendiger. Das Dienstmädchen (oder ihr Auftraggeber) hätten nun die Festplatte des Laptops auszubauen und in einen mitgebrachten Netbook einzustecken, um von dort per USB-Boot den Trojaner aufzuspielen. Und sie anschließend wieder in den ursprünglichen Rechner einzubauen. Ein darin geübter Angreifer schafft das in etwa 10-15 Minuten. Auch das BIOS selbst sollte passwortgeschützt sein, so dass ein Angreifer vor Ort die USB-Deaktivierung nicht rückgängig machen kann.


Großer Kreditkartenrückruf nach Datenleck im Rechenzentrum

18. November 2009

Mal wieder rauscht ein größerer Datenskandal durch den Blätterwald. Banken lassen Zehntausende Kreditkarten ihrer Kunden einziehen und austauschen, weil die Kartendaten in die Hände von professionellen Gaunern gefallen waren. „Die Austauschaktion betrifft alle Banken in Deutschland gleichermaßen“, so ein Sprecher des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), der Dachorganisation der Banken. Doch was ist tatsächlich geschehen?

Ein Großteil der betroffenen Kreditkarten wurde in den letzten Monaten in Spanien benutzt. Dort liefen die Kartentransaktionen über einen sog. „Prozessor“, d.h. einen externen Dienstleister zur Zahlungsabwicklung. Anscheinend gab es dort ein Datenleck, durch das Kartendaten abgezogen wurden. Unklar ist derzeit, um welches Unternehmen es sich handelt und wie die Kartendaten gestohlen wurden. Auf entsprechende Nachfragen der Presse reagieren die Banken nicht oder verweisen auf noch offene Verfahren.

Es können aber auch Kreditkarten betroffen sein, die in Deutschland benutzt wurden, wenn der Handelspartner seinen Zahlungsverkehr über spanischen Dienstleister abgewickelt hat. Insbesondere bei Großunternehmen gibt es den Trend, Dienstleistungen wie den Zahlungsverkehr zu zentralisieren, um bei Zahlungsabwicklern Volumennachlässe zu erhalten.

Obwohl es bereits in den letzten Monaten mehrmals Probleme und Rückrufaktionen mit Kartendaten gab (z.B. im Oktober als die KarstadtQuelle Bank 15.000 Karten austauschen lies), scheinen die Banken vom Ausmaß des Angriffs überrascht zu sein. Tatsächlich agieren Cyber-Kriminelle bereits seit Jahren immer professioneller und trickreicher. Sie machen sich die Hauptschwäche moderner Geschäftsprozesse zunutze: Die Komplexität, die durch das Zusammenwirken zahlreicher Dienstleister, Subunternehmer und Outsourcing-Partner entsteht. Da große Unternehmen seit Jahren danach streben, ihre Fertigungstiefe durch Auslagerungen und Fremdvergabe an Dritte zu verringern, sind komplexe Wertschöpfungsnetzwerke und Prozess entstanden, die – im Gegensatz zu komplexen Maschinen und Anlagen – oftmals kaum einer einheitlichen Qualitätssicherung unterliegen. Und oftmals auch kein einheitlich hohes Sicherheitsniveau über die ganze Prozesskette und alle beteiligten Firmen hinweg gewährleisten können.

Mit Hilfe der entwendeten Daten könnten die Datendiebe Karten fälschen und mit ihnen einkaufen oder die Datensätze weiterverkaufen. Die Kreditinstitute halten dagegen, indem sie Kartenkonten zum Teil verhaltensbasiert überwachen (ungewöhnliche Transaktionen an ungewöhnlichen Orten oder zu ungewöhnlichen Zeiten) und eine Karte auch schon mal vorbeugend sperren, bis der Kunde anruft.

Den Kartennutzern entsteht zwar meist kein konkreter Schaden, da sie jede über ihre Karte laufende Transaktion nachträglich rückgängig machen können. Der Reputationsschaden der Kreditinstitute durch Vertrauensverluste in das Zahlungssystem Kreditkarte sowie in die dahinterstehende Arbeitsteilung dürfte aber beträchtlich ausfallen.

Gleichzeitig zeigt dies, dass sich IT-Sicherheit zwar durch Auslagerung (z.B. als Managed Security Services über ein externes Security Operations Center) stärken lässt. Das dies aber kein Ersatz für eine interne Beherrschung aller Geschäftsprozesse einschließlich deren Absicherung und Qualitätssicherung ist. Zudem rückt so beim Thema Kreditkarten die konkrete Abwicklung der Kartenzahlungen ins Licht der Öffentlichkeit. Denn während die Banken Kreditkarten offensiv bewerben, haben sie große Teile der Zahlungsabwicklung an Dritte vergeben, ohne dass dies den Kunden wirklich klar ist. Die vertrauen so ihrer Bank, leiten ihre Daten aber bei jedem Bezahlen mit der Kreditkarte über ein ihnen unbekanntes anonymes Rechenzentrum irgendwo auf der Welt. Globalisierung eben.


Phishing-Angriff auf die Arbeitsagentur

10. November 2009

Datendiebe können sehr kreativ sein, wenn es um das Abschöpfen von finanziell verwertbaren Datenbeständen geht. Oft wird es ihnen aber auch sehr einfach gemacht. So wurde erst kürzlich bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit Probleme mit ihrer Stellenbörse sowie mit dem Handling interner Datenbestände hat. In der Stellenbörse kann jeder als „Arbeitgeber“ auftreten, eine Überprüfung (Gewerbeschein, Handelsregister …) erfolgt nicht. Sozialdaten von Hartz-IV-Beziehern waren bis vor kurzem allen Beschäftigen der Arbeitsagentur zugänglich, nicht nur den dafür zuständigen Fallmanagern am Meldeort des „Kunden“.

Die Mängel im Sicherheitskonzept der Arbeitsagentur sowie in Teilen ihrer Software sind anscheinend so gravierend, dass sie sich kurzfristig nicht beheben lassen. Das muss sich wohl auch eine Berliner Personalvermittlungsfirma gedacht haben, als sie mehrere Tausend Stellenanzeigen in die Stellenbörse einkippte. So viele in so kurzer Zeit, dass es bei einer internen Prüfung den Betreibern bei der Arbeitsagentur auffiel und man der Sache nachging (was für die Wachsamkeit der Agentursystemadmins spricht). Tatsächlich existierte keine einzige Stelle wirklich. Die ausgeschriebenen Positionen für Facharztstellen über pädagogische Berufe bis hin zu Ingenieuren und Managerposten waren ein Phishing-Angriff auf die Vermittler der Arbeitsagentur sowie die Nutzer der Stellenbörse. Sie sollten ihre Bewerbungsunterlagen an die Berliner Firma schicken, so dass diese ihre Datenbestände damit aufstocken und möglichen Firmenkunden eine Datenbank mit Tausenden von Profilen anbieten kann.

Das ist für Personalvermittler an sich nichts Ungewöhnliches. Firmen wie Hays, Datos oder Progressive bieten interessierten Stellensuchenden die Möglichkeit an, ein Profil in einer Datenbank zu hinterlegen und regelmäßig gegen dort ausgeschriebene Stellen von Firmen gegenchecken zu lassen. Auf Projektvermittlungsbörsen wie Gulp oder Projektwerk können Freelancer Profile einstellen und Angebote von daran interessierten Firmen erhalten. Werben gehört zum Geschäft und wer als Stellensuchender einem Personalvermittler seine Daten gibt, um dessen Stellen mit in seine Stellensuche einzubeziehen, tut das i.d.R. bewusst. Das ist eine übliche Praxis an der es grundsätzlich nichts auszusetzen gibt.

Anders diejenigen Arbeitssuchenden, die sich auf eine konkrete Stelle bewerben, die jedoch gar nicht existiert. Sie würden in einem solchen Fall nur eine Textbaustein-Absage erhalten und das Angebot in der Datenbank des Personalvermittlers zu verbleiben, in der Hoffnung das nochmal eine ähnliche Stelle reinkommt. Seriöse Personalvermittlung sieht anders aus.

Und so sieht auch Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur darin einen eindeutigen Missbrauch des Systems und einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Einen Missbrauch dieser Dimension hat man in der Jobbörse der Bundesagentur noch nie erlebt, so die Sprecherin. Mal sehen, ob das mehr als nur die Sperrung des Accounts zur Folge hat.

Inzwischen ist man damit beschäftigt, die zahlreichen fingierten Stellenangebote zu finden und zu löschen. Was aber noch einige Tage dauern kann, so Frau Huth. Schließlich werden täglich etwa 20.000 Stellenangebote neu erstellt oder abgeändert. Verantwortlich für diese Angebote war demnach die Firma Econsulting24, wo jedoch bislang weder die Arbeitsagentur noch die mittlerweile darauf aufmerksam gewordene Presse jemanden erreichen konnte.

Einen ähnlichen Fall hatte es bereits im Winter letzten Jahres gegeben. Ein privater Jobvermittler hatte immer wieder fingierte Stellen ins System gestellt. Wenn sich Bewerber bei dem Vermittler meldeten, erhielten sie stets die Auskunft, dass die Stelle bereits anderweitig besetzt war. Das Unternehmen bot den Bewerbern jedoch an, gegen Bezahlung Bewerbungen für sie zu verfassen.  Und obwohl die Arbeitsagentur den Account des Vermittlers löschte, meldete er sich stets einfach neu an und spammte fröhlich weiter. Das Problem der mangelhaften Kontrolle vermeintlicher „Arbeitgeber“ in der Jobbörse ist also bereits seit langem bekannt.


Die Datenbörsen der Arbeitsagentur

31. Oktober 2009

In den letzten zwei Wochen konnte man schon den Eindruck gewinnen, bzgl. des Datenschutzes hätte die Wirtschaft inzwischen jede Scham verloren. Ob Bewerber-Bluttests bei Daimler, Beiersdorf und Merck, Bruch des Bankgeheimnisses bei der Postbank, Datenklau bei SchülerVZ, neue Spitzeleien bei der Telekom oder Datenpannen bei Libri – praktisch jeden Tag gab es einen neuen Datenskandal. In einigen Fällen dürfte eine zu schwach aufgestellte IT-Sicherheit oder konzeptionelle Lücken in den Datenschutzbestrebungen der Firmen ursächlich gewesen sein. Oft jedoch auch eine gewisse „Herrenmenschenmentalität“ der jeweiligen Entscheider, die sich dachten „Datenschutz ist für andere – wir machen was wir wollen!“.

Eine besonders dicke Datenschutzsau treibe jedoch ausgerechnet die Agentur für Arbeit derzeit durchs bundesrepublikanische Dorf. Die Arbeitsagentur betreibt mit ihrer Jobbörse eine der größten Datenbanken Deutschlands. In ihr sind etwa 3.800.000 Profile arbeitslos gemeldeter Stellensuchender gespeichert. Darin können potentielle Arbeitgeber anonymisierte Profile, geordnet nach Fertigkeiten und Berufsklassifikationen recherchieren und bei Interesse den zuständigen Bearbeiter der Arbeitsagentur kontakten, damit dieser zwischen Arbeitgeber und Bewerber den direkten Kontakt herstellt. Kürzlich stellte sich aber heraus, dass sich jedermann in den System als „Arbeitgeber“ umtun konnte – auch wenn er weder Unternehmer oder Personaler war und schon gar keine offene Stelle hatte.  Und das er dabei auch an nicht anonymisierte Daten herankam, um sie ggf. auch in größeren Mengen herunterzuladen und für eigene Zwecke weiter nutzen zu können.

Spiegel Online hierzu:

Bei der Jobbörse müssten Arbeitgeber lediglich den Firmennamen, die Branche sowie Anschrift und Ansprechpartner angeben. Die Identität prüfe die Bundesagentur nicht. Nach der Anmeldung bekomme der Arbeitgeber eine persönliche Identifikationsnummer zugeschickt, mit dieser könne bereits ein Teil der Bewerberdaten in nicht mehr anonymisierter Form eingesehen werden. Jeder könne so Bewerbungsunterlagen anfordern, mit Adresse, Telefonnummer, Geburtsdaten, Zeugnissen und Lebenslauf – egal, ob er einen Job zu vergeben habe oder nicht.

Wäre das schon happig, legte die Arbeitsagentur im Bereich Hartz-IV-Empfänger gleich noch nach. Denn das 4-PM („Vier-Phasen-Modell“) , ein System, über das gut 100.000 Mitarbeiter unter anderem Einkommens- und Familiensituation, Schul- und Berufsausbildung, mögliche Erkrankungen und Vorstrafen, Suchtprobleme und Verschuldung von Hartz-IV-Empfängern abrufen können, erwies sich als regelrechte Datenschleuder. Darüber können auch Mitarbeiter, die nichts mit der Betreuung der Arbeitslosen zu tun haben, nach sensiblen personenbezogenen Sozialdaten forschen. Und das bundesweit, also auch außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches. Ein Umstand der den Personalräten der Arbeitsagentur schon seit längerem Probleme bereitet. Weshalb sie sich nach wohl fruchtlosen Versuchen, das intern zu regeln, an die Presse wandten und die Sache auffliegen ließen. Sie haben erhebliche Bedenken zum Sozialdatenschutz und sehen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger verletzt. Diese Bedenken der Personalräte in den Arbeitsagenturen teile ich. Zugleich zeugt das einmal mehr, wie wichtig Mitbestimmungsorgane für das Aufdecken und Angehen fauler Stellen in Wirtschaft und Verwaltung sind.

Zu welchen Formen des Missbrauchs solche Datenlecks führen können, zeigen Insider-Berichte aus der Arbeitsagentur: So wussten die Mitarbeiter der Argen schnell mehr über zwei bestimmte Kandidaten der Fernsehshow von Dieter Bohlen. Das Computersystem der Arbeitsagentur verzeichnete weit über 10.000 Zugriffe auf ihre Datensätze nach deren Auftritt, bei dem die Männer auch ihre zeitweilige Arbeitssuche erwähnten.

Es zeigt sich einmal mehr, dass viele Datenschutz- und Sicherheitsprobleme gar nicht auftreten würden, wenn man sich an banal wirkende Lehrbucherkenntnisse halten würde. Da große Datensammlungen, egal zu welchem Zweck angelegt, immer irgendwann außer Kontrolle geraten und Daten daraus „abfließen“ können, rät schon das Bundesdatenschutzgesetz zu Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Daten die erst gar nicht anfallen oder erhoben werden, können auch nicht in falsche Hände geraten. Das ist das Hauptargument, das Datenschützer und Bürgerrechtsaktivisten gegen große zentrale Datensammlungen vorbringen.- Es wird nur leider viel zu selten berücksichtigt.

Zumal solche Datenschleudereien zumindest im öffentlichen Bereich folgenlos bleiben.

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar hierzu in einem Interview mit Ole Reißmannauf Spiegel online:

Ich habe als Bundesbeauftragter für den Datenschutz die Möglichkeit, das zu kritisieren und gegebenenfalls zu beanstanden, mehr nicht. Auch bei der Jobbörse der Arbeitsagentur gibt es ja ein Problem mit dem Datenschutz. Ohne Prüfung der Identität und Seriosität kann sich praktisch jeder als Arbeitgeber registrieren lassen und Unterlagen von Bewerbern anfordern. Das wissen wir seit einem Jahr, unsere Kritik und unsere Hinweise haben nicht geholfen. Es fehlt einfach an der nötigen Sensibilität im Umgang mit persönlichen Daten und an entsprechend wirksamen Durchsetzungsmöglichkeiten für mich als Bundesbeauftragten für den Datenschutz.

Wäre die Bundesagentur für Arbeit eine Firma, könnten die zuständigen Datenschützer zumindest Bußgelder verhängen, gegebenenfalls sogar die Datenverarbeitung untersagen, und das Problem müsste öffentlich gemacht werden. Seit September ist das gesetzlich vorgeschrieben. Aber für Behörden gilt diese Verpflichtung nicht – und etwas untersagen oder Geldbußen verhängen, können wir auch nicht.

Narrenfreiheit und Straflosigkeit für Behörden also. Egal was datentechnisch verbockt wird. Da dürften jegliche Anreize fehlen, zumal Stellungnahmen des Bundesdatenschutzbeauftragten für die Behörden wohl nur Empfehlungscharakter zu haben scheinen.

Und das obwohl Privatfirmen für gleichartige Verstöße durchaus zu sechsstelligen Geldstrafen sowie der Abführung der daraus gezogen Gewinne verurteilt werden können.

Man wird die öffentlichen und privaten Datenschleudern wohl nur dadurch stilllegen können, indem hart und unnachsichtig durch Prozesse, Urteile und Skandalisierung Klarheit darüber geschaffen wird, das Verstöße gegen den Datenschutz ähnlich geahndet werden, wie jene gegen das Eigentumsrecht (Betrug, Diebstahl …) oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit (tätliche Angriffe, sexuelle Belästigungen …).

Da liegt ein ordentliches Stück Arbeit vor uns. Wird es jedoch angegangen, kann das insbesondere für professionell in der IT-Sicherheit Tätige eine Sonderkonjunktur bedeuten.


Schon wieder Daten „gelidlt“

25. Oktober 2009

Seit den Datenskandalen rund um illegale Mitarbeiterüberwachung und Krankenakten bei Lidl stehen die, für ihre aggressiven Personalmanagementpraktiken bekannten Discounter unter verstärkter öffentlicher Beobachtung. Und das Verb „gelidlt werden“ beginnt sich als Bezeichnung für „Informationsbeschaffungsmethoden wirklich freier Unternehmer unter kreativer Ausgestaltung der geltenden Gesetzeslage und flexibler Wahrung von Persönlichkeitsrechten“ zu etablieren.

Und so überrascht es nicht wirklich, auf Spiegel Online zu lesen, dass der irländischen Lidl-Tochter doch tatsächlich ein Server abhandenkam, auf dem Dateien mit Umsatzzahlen, Einkaufsplanungen, Schriftverkehr zwischen dem Unternehmen und Ärzten der Mitarbeiter sowie Krankmeldungen, Diagnosen oder Abmahnungen von Beschäftigten abgelegt waren. Insgesamt etwa 200.000 Dokumente, wie ein ehemaliger deutschen Lidl-Beschäftigter, der mal für das Irland-Geschäft zuständig war, berichtete, dem ein Plattenabzug zugespielt  worden war.

Ärgerlich und peinlich für Lidl. Und übel für die betroffenen Beschäftigten. Andererseits wäre das nicht das erste und bestimmt auch nicht das letzte Datenleck in einer Unternehmens-EDV. Richtig schräg wurde es erst, als der frühere Lidl-Mitarbeiter nach eigener Darstellung versuchte, die Festplatte an Lidl zu übergeben und seine früheren Kollegen für das sich anbahnende Desaster zu sensibilisieren. Denn der Konzern zeigte angeblich kein Interesse und hielt die Daten nicht für brisant.

Simon Columbus schreibt dazu auf Gulli.com:

Sollte Lidl allerdings tatsächlich die erste Kontaktaufnahme mit einem achselzuckenden „na und?“ beantwortet haben, wie sich die Sache bisher darstellt, dann darf man sich um den Geisteszustand der Verantwortlichen Sorgen machen. Schon so ist es erschreckend genug, dass derart intime Daten wie ärztliche Prognosen innerhalb des Unternehmens frei zugänglich waren. Wenn das aber noch nicht einmal als „brisant“ erkannt wird, dann fehlt es eindeutig an Augenmaß im Datenschutz.

Inzwischen hat wohl auch die Rechtsabteilung des Discounters nochmal drüber meditiert. Und den Festplattenfinder dazu aufgefordert, den Datenträger bei der Staatsanwaltschaft abzugeben. Und sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten.

Einmal mehr wird ersichtlich, dass IT-Sicherheit auf mehreren Ebenen gedacht und umgesetzt werden muss. Ein noch so gut gegen Netzattacken geschütztes Rechenzentrum ist leicht angreifbar, wenn man dort vor Ort einfach so in Gebäude hinein und an Server und Platten herankommt, die Sekretärin zur Herausgabe sensibler Daten verleiten kann oder lausig bezahlte und schlecht behandelte Mitarbeiter leicht empfänglich für Korruption sind.


Telekom plant Branchengipfel zum Thema Datendiebstahl

18. Oktober 2009

Die Deutsche Telekom wird ihre Probleme mit abhanden gekommenen Kundendaten einfach nicht los. Und das obwohl der Konzern sich bereits seit längerem bemüht, sich bzgl. des Datenschutzes besser aufzustellen. Und dazu sogar einen Datenschutzbeirat eingerichtet hat. Nun plant Telekom-Vorstand Manfred Balz die Chefs aller großen Kommunikationsunternehmen zu einer Art Gipfelgespräch einzuladen, um dort zu diskutieren, wie man den Problemen mit gestohlenen und vagabundierenden Kundendaten Herr werden könne.

Soll da ein Telekom-internes Problem verallgemeinert werden? Oder geht es tatsächlich um unternehmensübergreifende Missstände, die auch nur in Zusammenarbeit aller betroffenen Unternehmen gelöst werden können.

Anfang der Woche war bekannt geworden, dass Hunderttausende Kundendaten der Telekom bei dubiosen Firmen bis in die Türkei in Umlauf waren. Denn die Telekom arbeitet bei Marketingkampagnen mit zahlreichen Agenturen,  Dienstleistern und Subunternehmern zusammen, die es wohl nicht immer so ganz genau mit den deutschen Datenschutzgesetzen sowie den Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung mit der Telekom nehmen.

Die Datenpannen sind deswegen teilweise hausgemacht. Die Zuarbeiter der Telekom erhalten für ihre Aufgaben Dateien und Listen mit Kundendaten, um z.B. per Callcenter  auslaufende Verträge verlängern oder neue Produktangebote verkaufen zu können.

Zwar dürfen externe Callcenter, die im Zuge der Auftragsdatenverarbeitung erhaltenen Kundendaten nicht kopieren oder anderweitig nutzen. Das scheint sie jedoch bislang nicht davon abzuhalten, es trotzdem zu tun. So wurde letzte Woche bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Bonn nach einer Anzeige der Telekom vom Februar dieses Jahres gegen einen Ring von Datenhändlern und Callcenter-Betreibern ermitteln lässt. Diese sollen wegen der niedrigen technischen Hürden seitens der Telekom im großen Stil Kundendaten automatisiert aus der Telekom-Vertriebsdatenbank abgerufen haben.

Die Telekom als Datensaugstelle für Dealer und Cyberkriminelle?

Dem widerspricht der Konzern in einer Pressemitteilung energisch, räumt aber ein, das die Art der Provisionierung dieser zuarbeitenden Unternehmen eine Rolle bei den Datendiebereien spielen könnte.

Kontrollen haben gezeigt, dass Subpartner ohne Autorisierung Callcenter – teilweise außerhalb der EU – damit beauftragt hatten, Kunden zu akquirieren. Dabei wurde vorgetäuscht, die Aufträge seien durch den stationären Handel generiert worden, wofür höhere Provisionen gezahlt werden als für die telefonische Akquise.

Telekom-Vorstand Balz erläuterte dazu, dass sich im hart umkämpften TK-Geschäft „ein System mit kriminogenen Strukturen“ etabliert habe, das selbst ein Branchenriese wie die Telekom allein gar nicht knacken könne. Es sei ein „gefährliches Provisionskarussell“ entstanden, das zum Betrug geradezu einlade.

Und dessen Regeln üblicherweise von der Telekom und andere Großauftraggebern festgelegt werden. Der von Balz geplant Branchengipfel dürfte daher (auch) zur Planung einer großen Sparrunde dienen, um die Dienstleister stärker an die Leine zu nehmen.

Dieser Schuss könnte aber nach hinten losgehen. Denn zunehmendes Outsourcing sowie Vermachtungsprozesse in den Märkten (starke Konzernkunden, schwache weil austauschbare Dienstleister) fördern letztlich nur die von Balz beklagten kriminogenen Strukturen.


Helfershelfer räumen ein: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik

10. Oktober 2009

Was Kritiker des deutschen Abmahnrechts schon länger vermuteten, gesteht nun auch eine Firma ein, die potentiellen Abmahnbetrügern das technische Handwerkszeug zur Verfügung stellt: Durch Abmahnbetrug, also das missbräuchliche Nutzen der zivilrechtlichen Abmahnung um gezielt Geld abzuzocken, lässt sich schneller und leichter Geld verdienen als durch den regulären Vertrieb von Immaterialgütern.

Darüber berichtet Gulli.com, nachdem man auf (inzwischen aus dem Netz genommenen) Werbepräsentationen von Digi Rights Solutions GmbH aufmerksam wurde. Einer Firma die Tauschbörsen nach potentiellen Rechteverletzern und möglichen Abmahnkandidaten ausspäht. Oftmals mit durchaus fragwürdigen Methoden. Und die auf ihrer Website etliche Abmahnkanzleien als „Partner“ aufführt.

So Gulli.com:

Eine PowerPoint-Präsentation des Unternehmens könnte den Eindruck erwecken, als wären Abmahnungen nicht vom Gesetzgeber dafür geschaffen worden, um eine formale Aufforderung zu verschicken, damit ein bestimmtes Verhalten zukünftig unterbunden wird. Vielmehr erscheint es fast so, als wäre der Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Werken überflüssig. Man veröffentlicht sie und wartet auf die Filesharer, die sich wie Goldfische auf das Brot stürzen, das man ins Wasser wirft.

So wird möglichen Kunden vorgerechnet, wie man mit Hilfe von Abmahnungen bedeutend mehr Geld „verdienen“ (eher abgreifen) kann, als mit ehrlichen und redlichen Geschäftspraktiken sowie ohne Anwaltskanzlei und digitalen Helfershelfern im Hintergrund.

Der Gulli-Artikel zeigt einmal mehr wie reformbedürftig das deutsche Immaterialgüterrecht an sich inzwischen geworden ist. In seiner jetzigen Form verkommt es zunehmend zu einer Grauzone in der sich Nepper, Schlepper, Bauerfänger – kurz Wirtschaftskriminelle aller Art tummeln.

Gleichzeitig ist dies einmal mehr ein Warnsignal an allzu sorglose Tauschbörsennutzer, sich der Datenspur bewusst zu sein, die sie dort hinterlassen. Und sich rechtzeitig um persönlichen Datenschutz und informationelle Selbstverteidigung zu kümmern.

Die von Gulli.com ausgewerteten Werbematerialien sind inzwischen nicht mehr abrufbar. Sie wurden der Firma wohl doch zu heikel bzw. werden wohl nur noch an persönlich bekannte Interessenten herausgegeben.

Update vom 15.10.2009:
Inzwischen ist die im Artikel erwähnte Präsentation über Wikileaks erreichbar geworden und hat auf internet-law.de zu einem Artikel geführt, dessen Autor meine Ansicht zu teilen scheint. Zum „Geschäftsmodell Filesharing-Abmahnungen“ hat sich zudem im XING-Forum „Gewerblicher Rechtsschutz“ eine Diskussion dazu entwickelt, in der sich Anwälte darüber austauschen, wie mit Abmahnbetrügern rechtlich verfahren werden kann.


Das neue Bundesdatenschutzgesetz

14. September 2009

Am 01.09. dieses Jahres trat eine neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Die zahlreichen Datenschutzskandale in der Wirtschaft hatten eine lang andauernde und noch keineswegs abgeschlossene Diskussion über strengere Datenschutzstandards sowie das Schließen von Lücken in der Datenschutzgesetzgebung ausgelöst.

Allerdings sorgten Lobbydruck aus der Wirtschaft (speziell der kommerziellen Datenhändler) sowie ein genereller politischer Unwillen dafür, dass bei Fragen der Neuregelung der Datennutzung zum Zwecke der Werbung sowie der Markt- oder Meinungsforschung großzügige Übergangsfristen festgeschrieben werden. Manche im Gesetz enthaltene Veränderungen werden daher erst im Laufe der kommenden Jahre rechtswirksam.  Nicht zuletzt hatte ja auch das Finanzministerium Steuergelder zum Ankauf gestohlener Daten ausgegeben, um so geheime Auslandskonten deutscher Steuerzahler in Staaten mit starkem Bankgeheimnis aufspüren zu können.

Bereits zum 01.04. waren Veränderungen im Datenschutzgesetz in Kraft getreten, mit dem Ziel ausufernden Datenhandel und Scoring mit Hilfe intransparenter Geheimverfahren in den Griff zu bekommen. Gegenstand des nun zweiten Änderungspaketes im Datenschutz sind vor allem die Themen

•    Stärkung der Rechte des Datenschutzbeauftragten (§ 4f Abs. 3)
•    Ordnungsgemäße Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 Abs. 2)
•    Umgang mit Adresshandel und Werbung (§ 28 Abs. 3, § 34 Abs. 1a)
•    Elementarer Arbeitnehmerdatenschutz (§ 32)
•    Mitteilungspflichten bei Datenschutzverstößen (§ 42a)
•    Erhöhung der Bußgelder (§ 43 Abs. 3)

Stärkung der Rechte des Datenschutzbeauftragten
Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter genießt jetzt ähnlich starken Kündigungsschutz wie ein Betriebsrat. Um sicherzustellen, dass seine Kenntnisse auf dem aktuellen Stand der Technik bleiben, muss er sich regelmäßig fortbilden. Sein Arbeitgeber muss ihm dazu die Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen und die entstehenden Kosten übernehmen.

Auftragsdatenverarbeitung
Von Auftragsdatenverarbeitung spricht man, wenn jemand im Auftrag und nach Weisung eines anderen dessen Datenbestände erhebt, verarbeitet oder nutzt. Ein gutes Beispiel hierfür ist die betriebliche Lohnabrechnung, die von vielen kleineren und mittleren Unternehmen an Dienstleister abgegeben wird. Dabei verbleibt die Verantwortung für das korrekte Tun des Auftragnehmers beim Auftraggeber. Er muss durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen und tatsächliche Prüfungen sicherstellen, dass der Auftragnehmer datenschutzrechtlich korrekt arbeitet.  Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage können Nachlässigkeiten hierbei nun mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € pro Fall geahndet werden.

Adresshandel und Werbung
Bislang genossen Adresshändler das sogenannte „Listenprivileg“. Sie durften Verbraucherdaten in Tabellenform zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung an Dritte weitergeben, wenn darin nur bestimmte Kategorien von Daten enthalten waren. Das umstrittene Listenprivileg bleibt auch weiterhin erhalten. Allerdings müssen Unternehmen künftig den Empfänger eines Werbeschreibens darüber informieren, woher sie die über ihn vorhandenen Daten haben. Die Werbung zwischen Unternehmen (B2B) ist davon allerdings nicht betroffen.

Weitere Erleichterungen wurden für Werbemaßnahmen an Bestandskunden, für steuerbegünstigte Spendenwerbung und Werbung nach im Gesetz genauer definierten Transparenzgeboten normiert.

Zudem sind Adresshändler nun verpflichtet, die Herkunft der von ihnen verwendeten Daten sowie die Identität des Empfängers für zwei Jahre zu speichern. Denn bisher scheiterten datenschutzrechtliche Anfragen von Verbrauchern bei Adresshändlern häufig daran, dass diese über die Herkunft ihrer Daten keine Auskunft geben konnten (oder wollten). Dem soll so ein Ende gemacht werden.

Arbeitnehmerdatenschutz
Spitzelskandale wie z.B. die bei Lidl oder der Deutschen Bahn wurden von Verantwortlichen im Nachhinein mit dem Bedürfnis nach präventiven Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität begründet. Auch wenn hier oftmals Zielsetzung und Vorgehensweise auch bei wohlwollender Betrachtung nicht zusammenpassen wollten. Jetzt dürfen Beschäftigtendaten nur noch bei konkretem und nachweisbarem Anfangsverdacht zur Aufdeckung von Straftaten verwendet werden. Es muss zudem eine Interessensabwägung zwischen den schutzwürdigen Interessen des Beschäftigten und denen des Arbeitgebers stattfinden und dokumentiert werden, die im Zweifel einer rechtlichen Überprüfung standhält.

Mitteilungspflichten
Kommt es in Unternehmen künftig zu einem datenschutzrechtlich relevanten Vorfall und wird dieser bemerkt, so müssen die davon Betroffenen sowie die Datenschutzaufsichtsbehörden informiert werden. Ein solcher Vorfall tritt stets dann ein, wenn es um folgende, besonders sensible Informationsarten geht:

  1. Angaben über rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben,
  2. personenbezogene Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen,
  3. personenbezogene Daten, die sich auf strafbare Handlungen, Ordnungswidrigkeiten oder den Verdacht auf solches beziehen,
  4. personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten.

Inhaltlich muss diese Information bestimmten Mindestanforderungen genügen und unverzüglich herausgegeben werden. Lediglich laufende Ermittlungen der Polizei dürfen die Benachrichtigung Betroffener zeitlich verzögern. Würde die Benachrichtigung aller Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand nach sich ziehen, können statt persönlicher Kontaktierung auch eine (mindestens) halbseitige Anzeige in zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen oder andere vergleichbare Maßnahmen eingesetzt werden.

Fallbeispiel :
Dem Bereichsleiter Vertrieb wird auf einer Dienstreise der Laptop mit darauf gespeicherten Kunden- und Abrechnungsdaten gestohlen (schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechte der Betroffenen). Er muss den Vorfall der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Sobald eine Information an die Betroffenen im Falle einer Strafanzeige einen polizeilichen Ermittlungserfolg (Diebstahl) nicht mehr gefährdet, müssen diese ebenfalls über den unrechtmäßigen Datenabfluss informiert werden.

Erhöhung der Bußgelder
Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen den Datenschutz wurde für einfache Verstöße auf 50.000 € und für schwerwiegende Verstöße auf 300.000 € pro Fall aufgestockt. Wurden aus Datenmissbrauch Gewinn gezogen, kann dieser durch höhere Bußgeldansätze eingezogen werden, da künftig der Grundsatz gilt, dass die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil aus den Datenschutzverstößen übersteigen soll.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Teil der Forderungen, den Datenschutzexperten bereits seit Jahren erheben, nun nach offensichtlichem Handlungsbedarf tatsächlich umgesetzt wurde. Es bleibt abzuwarten, in wie weit die personell nur sehr sparsam ausgestatteten Datenschutzaufsichtsbehörden jedoch überhaupt in der Lage sein werden, das Gesetz angemessen umzusetzen.

Allerdings halte ich es nur für eine Frage der Zeit, bis z.B. Verbraucherschutzverbände und Gewerkschaften öffentliche Datenbanken einrichten, in denen meldepflichtige Datenschutzverstöße allgemein zugänglich gesammelt werden. Der damit verbundene Reputationsverlust dürfe speziell große Unternehmen und Markenfirmen erheblich mehr treffen, als das (gewinnmindernde und daher steuerlich absetzbare) Bußgeld.

Wie so etwas aussehen könnte, ist unter http://datalossdb.org/, einer von der Open Security Foundation betriebenen öffentlichen Datenbank für datenschutzrelevante Sicherheitsprobleme, zu sehen (auch als RSS-Feed sowie über Twitter abonnierbar).