Elena – Datenkrake mit 800 Armen?

24. März 2010

Unter diesem Motto stand ein Abendvortrag, an dem ich gestern im DGB-Haus in München teilnahm. Und der auch mehr als hundert weitere Leute mobilisiert hatte, so dass sich der große Vortragssaal im Gewerkschaftshaus rasch füllte. Als Referenten angekündigt waren immerhin Dr. Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz sowie Evi Kraft-Smuda, Betriebsratsvorsitzende aus der Sozialwirtschaft und Elena-Aktivistin bei Ver.di.

Zunächst erläuterte Dr. Petri die (offiziellen) Hintergründe des Gesetzes zum elektronischen Entgeltnachweis (Elena). Beginnend mit Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld sollen bald alle Sozialleistungsanträge, bei denen das Einkommen eine Rolle spielt und bisher entsprechende Bescheinigungen vom Arbeitgeber vorzulegen sind, auf elektronische Verfahrensabwicklung umgestellt werden. Kleiner Datenschutzvorteil: Der (Ex-)Arbeitgeber bekommt es nicht mehr mit, wenn jemand solche Leistungen beantragt. Die erforderlichen Daten liefert dann Elena.

Dazu haben Firmen monatlich eine Vielzahl an Daten über ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einem standardisierten verschlüsselten Datensatz an die sog. „zentrale speichernde Stelle, ein Rechenzentrum in Würzburg zu übermitteln. Kleiner Datenschutzvorteil: Sobald der Arbeitgeber diese Daten abgeliefert hat, besteht für ihn kein Grund mehr diese Daten weiter selbst zu speichern (es sei denn, sie werden für andere Personalabrechnungszwecke noch benötigt). Er hat sie also aufgrund ihrer Zweckbindung zu löschen, sobald sich der Zweck erledigt hat oder entfallen ist. Arbeitgeber können zudem aus Elena ihrerseits keine Daten abrufen.

Das ist derzeit den Sozialbehörden vorbehalten, bei denen ab 2012 die entsprechenden Leistungen beantragt werden. Der Antragsteller hat dazu mit Hilfe einer Chipkarte der Behörde den Datenzugriff fallweise zu genehmigen, damit sei Antrag bearbeitet werden kann. Das ist auch vom Grundgedanken her der einzige Punkt an dem jemand die verschlüsselten Elena-Daten zu sehen bekommt (und so ggf. auf Korrektheit prüfen kann). Der einzelne Arbeitnehmer kann also trotz bestehendem Recht auf Selbstauskunft nicht prüfen, was über ihn gespeichert wurde. Und auch die Fachbehörden bekommen – logischerweise – mit der Chipkarten-Autorisierung durch den Antragsteller nur den Teil der Daten zu sehen, der für den Antrag relevant ist.

Allerdings nimmt nur ein Bruchteil der etwa 40 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je eine der genannten Sozialleistungen in Anspruch. Die Daten werden aber von allen erhoben und für etwa 2-5 Jahre (abhängig von ihrer sozialrechtlichen Relevanz) gespeichert. Es findet also eine „überschießende Datenspeicherung“ statt, wie es Juristen ausdrücken und gleichzeitig besteht ein Vollzugsdefizit, da der Einzelne seine Daten nicht selbst prüfen kann, obwohl er das Recht dazu hätte (§§ 103 SGB IV, 83 SGB X, 34 BDSG). Denn die ZSS kann sie derzeit noch nicht für ihn entschlüsseln.

Der Hauptkritikpunkt an Elena ist aber die maßlose und intransparente Vorratsdatenspeicherung besonders sensibler Sozialdaten von in etwa der halben Bevölkerung.  Das ist auch der Kerngegenstand der aktuell anlaufenden Verfassungsbeschwerde. Teilnehmen können alle von Elena Betroffenen, also sozialversicherungspflichtig Beschäftigte deren Daten „elenalisiert“ wurden.

Wie aber kam es, das so ein Ding wie Elena im April letzten Jahres ordnungsgemäß im Bundestag beschlossen werden konnte, ohne dass die Zivilgesellschaft davon  Notiz nahm und dagegen mobilisierte? Nun – seit Jahren werden Bürgerrechte nicht einzeln zurückgeschnitten sondern mit dem Kampfpanzer geplättet. Im letzten Jahr dominierten daher politische Sauereien wie die Vorratsdatenspeicherung, die Pläne zur Internetzensur, der Vorlauf zu SWIFT und ACTA sowie die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und des Demonstrationsrechts das politische Geschehen. Hinzu kamen Bildungsstreiks, Sozialdemos und Aktionen gegen die Wirtschaftskrise. Da ist Elena wohl schlicht „unterm Radar durchgeflogen“. Obwohl Herr Dr. Petri darauf hinwies, dass Datenschützer bereits seit Jahren auf die Gefahren solcher Massendatensammelverfahren hinweisen. Allerdings oftmals nur in der Fachpresse und vor Fachpublikum.

Evi Kraft-Smuda warf einen Blick zurück ins Jahr 2002, als die Schröder-Regierung im Rahmen der Hartz-Reformen u.a. die JobCard-Initiative plante. Ein Vorhaben, das bereits in etwa Elena entsprach, dann aber wegen politischer Prioritätenänderung zurückgestellt und in Fachausschüssen weiter bearbeitet wurde. Die Merkel-Regierung fand also ein mehr oder weniger fertiges Gesetz vor, das nur noch etwas nachbearbeitet werden musste. Aus Sicht von Betriebsräten, Vertrauensleuten und Gewerkschaften geht es bei Elena aber um nichts weniger als die elektronische Vollerfassung der arbeitenden Bevölkerung. Zu noch unklaren aber bestimmt nicht dem sozialen Allgemeinwohl dienenden Zwecken der politischen Eliten. Denn mit Elena entsteht eine zentrale Informations- und Kontrollstruktur, die sich rasch verselbstständigen kann. Zumal der Staat die Möglichkeit besitzt, die Zweckbindung der erhobenen Daten jederzeit einseitig durch Parlamentsbeschluss zu ändern oder ganz aufzuheben.

Doch was kann der Einzelne dagegen tun, dass seine Daten „elenalisiert“ werden? Erst mal recht wenig – das Gesetz ist ordnungsgemäß zustande gekommen und damit erst mal rechtsgültig und umzusetzen. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben …

Aber auf betrieblicher Ebene kann gehandelt werden. Betriebsräte können Elena zum Thema auf Betriebsversammlungen machen. Viele Elena-Daten sind zudem nicht verpflichtend sondern fakultativ. Ihre Lieferung ist entweder freiwillig (z.B. ausfüllbare Freitextfelder für Kommentare) oder an Bedingungen geknüpft, die in manchen Unternehmen zutreffen, in anderen nicht. Über diesen Anteil der Daten können Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht zur Ausgestaltung des Gesetzes auf betrieblicher Ebene geltend machen und Betriebsvereinbarungen abschließen, welche den Umfang der abzuliefernden Daten auf das Notwendigste begrenzen.

Ein Vorschlag, den ein anwesender Personalrat der Landeshauptstadt München, der derzeit selbst Gespräche zum Thema Elena mit dem Arbeitgeber führt, bekräftigte. Zumal vor kurzem die Münchner Stadtratsfraktion der Grünen einen Antrag stellte, den Vollzug des Elena-Verfahrens innerhalb der Stadtverwaltung auszusetzen, bis unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten eine verfassungskonforme und mit den Grundsätzen des Datenschutzes vereinbare Regelung geschaffen wird.

Zumal Organisationen wie die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V., ein vom Bundesministerium für Wirtschaft finanzierter arbeitgebernaher Thinktank zum Thema Verwaltungsreform, bereits Arbeitgeberhandbücher herausgeben, die eine recht großzügige und umfängliche Ablieferung von Beschäftigtendaten durch die Unternehmen propagieren.

Natürlich kann man auch an der Elena-Verfassungsbeschwerde teilnehmen. Allerdings ist am 1.4. aus rechtlichen Gründen (Fristablauf) Schluss mit der Eintragung von Teilnehmern.

Und man kann selbstverständlich datenschutzrechtliche Auskunftsanfragen an den eigenen Arbeitgeber stellen, was der so an Elena abliefert. Dies ist zudem aktuell die einzige Möglichkeit zeitnah kontrollieren zu können, ob die abgelieferten Daten der Wahrheit entsprechen.

Dazu hat der DGB München Mustervorlagen als PDF zum Download bereitgestellt:
•    Vorschlag einer Betriebsvereinbarung
•    Musterschreiben für eine individuelle Geltendmachung eines monatlichen Ausdruckes der übermittelten Daten
•    Resolution von der ELENA-Veranstaltung


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