Rechtanwalt Meinhard Starostik hatte am 02. März dieses Jahres Gelegenheit Rechtsgeschichte zu schreiben. Den an diesem Tag verwarf das Bundesverfassungsgericht als Folge von etwa 34.000 größtenteils von Starostik eingereichten Verfassungsbeschwerden das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und ordnete die umgehende Löschung der auf dessen Basis gesammelten Datenbestände an. Nun erhält Starostik die nächste Gelegenheit, im Namen der informationellen Selbstbestimmung einen juristischen Schlag gegen die Datengier der Regierung zu führen.
Denn inzwischen hat sich eine Koalition aus Gewerkschaften, der Piratenpartei Deutschland und bürgerrechtsorientierten NGOs formiert, die die „zweite Vorratsdatenspeicherung“, das Elena-Gesetz auf demselben Weg zu Fall bringen will. Initiiert wurde das Vorhaben durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der FoeBud e.V. hat inzwischen die Führung unternommen und sammelt noch bis zum 01.04. Teilnehmer für eine erneute Massen-Verfassungsbeschwerde, die von Starostik zusammen mit seinem Kölner Kollegen Dominik Boecker pro Bono durchgeführt wird.
Link zum Formular: https://petition.foebud.org/ELENA
Elena verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 alle Arbeitgeber deutschlandweit dazu, ein umfangreiches Paket einkommensrelevanter Daten aller bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer monatlich an die sogenannte Zentrale Speicherstelle in Würzburg zu übermitteln. Die maßlose Umsetzung dieses Verfahrens wird von Datenschützern stark kritisiert. Die Speicherung widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit des Bundesdatenschutzgesetzes, denn die Daten werden ohne Einzelfallprüfung anlasslos auf Vorrat gespeichert und mehrere Jahre vorgehalten. Es bestehen erhebliche Risiken hinsichtlich der Datensicherheit, insbesondere durch die intransparente Einbindung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens für die gesamte Verschlüsselung. Die angekündigten Bürokratieeinsparungen sind zudem zweifelhaft. Der vorgesehene Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur sowie zur Kostenübernahme der Anmeldekosten durch die Bürger ist nicht nur aus sozialen Gesichtspunkten fragwürdig.
Eine Einschätzung, die ich mit der Piratenpartei Deutschland teile, die dies in einer Pressemeldung dokumentierte.
Die Elena-Datensammlung stellt einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung dar. Arbeitgeber sind damit verpflichtet, einen riesigen Datensatz über seine Beschäftigten zu liefern: Fehlzeiten, Anzahl der Kinder, Kündigungsgrund, Abmahnungen und vertragswidriges Verhalten sowie etliches mehr (die offizielle Elena-Datensatzbeschreibung umfasst mehrere Dutzend Seiten). Zusätzlich darf der Arbeitgeber in Freitextfeldern seine Einschätzung über die Beschäftigten eintragen – ohne deren Wissen und ohne eine Kontrollmöglichkeit, denn frühestens ab 2012 können bei der Zentralen Speicherstelle Auskünfte eingeholt werden. Führen solche Eintragungen im späteren Verlauf zu rechtlichen Problemen, kann es u.U. Jahre dauern, sie auf dem Widerspruchs-und Klageweg zu korrigieren.
Hinzu kommt das eigentliche Risiko solcher Datensammlungen: Alle zentral gespeicherten Daten laden zum Missbrauch ein. Dass solche Daten missbraucht werden, zeigt zum Beispiel die illegale Überwachung der Aufsichtsräte der Arbeitnehmervertreter bei der Telekom. Alle Daten, die zentralisiert in IT-Systemen erfasst werden, werden – je nach finanzieller und sozialer Wertigkeit – ihren Weg in die Öffentlichkeit bzw. in unbefugte Hände finden. Und, zentrale Datenbanken wecken Begehrlichkeiten: Gesetze und Zweckbestimmungen können geändert, Datensätze und Zugriffsberechtigungen erweitert werden.
Bei der ELENA-Datenbank handelt es sich um klassische Vorratsdatenspeicherung. Mehr als 90 Prozent der Daten werden nie gesetzeskonform gebraucht werden; die Speicherung erfolgt auf den vagen Verdacht hin, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Basis dieser Daten einmal eine Sozialleistung beantragen könnten (Quelle: Gewerkschaft Verdi).
Wichtig: Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz müssen binnen Jahresfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Und das Elena-Gesetz trat am 01.04.2009 in Kraft, auch wenn die Datensammlung erst zu Beginn 2010 anlief. Es gilt also schnell zu handeln, um den FoeBud, den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Verdi und all die anderen Beteiligten zu unterstützen.-
Aufstehen gegen Elena – Jetzt!
Verfasst von Guido Strunck