Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung

2. März 2010

Etwa 36.000 Klagen (darunter auch eine von mir) brachten heute das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung – eine Altlast aus Schäubles Zeiten – vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall. Die Richter kassierten das Gesetz und ordneten an, die damit erhobenen Daten unverzüglich zu löschen. Allerdungs enthielt ihr Urteil keine generelle Absage an die Idee der staatlichen Vorratsdatenspeicherung sondern verwarf lediglich deren Umsetzung in Form des Gesetzes als null und nichtig.

Der Gesetzgeber sei seiner Verantwortung für die Begrenzung und Verwendungszwecke der Speicherung nicht gerecht geworden, so Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der Begründung des Urteils. Über die europarechtliche Zielsetzung der Datenspeicherung sei man mit dem deutschen Gesetz (zu) weit hinausgegangen. In der Urteilsbegründung heißt es weiter, die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten sei geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.

Eine Ansicht die zahlreiche Bürgerrechtler teilen dürften.

Das Karlsruher Urteil war lange erwartet worden. Hatten doch die BVerG-Richter bereits 2008 in einer einstweiligen Anordnung das Abrufen der Daten durch staatliche Stellen erschwert. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache durften die Behörden nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung auf die Vorratsdaten zurückgreifen.

Das Bundesverfassungsgericht formulierte auch Anforderungen, die an ein überarbeitetes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu stellen seien. Dazu zählen anspruchsvolle und normenklare Regelungen was Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und Zugriffsrechte angeht sowie eine anspruchsvolle Verschlüsselung und getrennte Speicherung der so erhobenen Verkehrsdaten. Es müsse zudem eine transparente Kontrolle darüber geben, was mit den Daten geschehe, wobei auch der Bundesdatenschutzbeauftragte einbezogen werden müsse.

Mit gemischten Gefühlen sehen die Provider die ganze Sache. Mussten sie doch gesetzlich gezwungen in teure Speicher- und Überwachungshardware investieren. Gut möglich, das ein neues Gesetz auch neue Investitionszwänge enthält. Seltsam nur, dass der Staat sich zwar die Vorratsdatenspeicherung von den Providern (und deren Kunden) bezahlen lässt, es aber bis heute nicht hinbekommen hat, sie über eine neue Universaldiensteverordnung zu einem Breitbandausbau in der Fläche zu zwingen.

An sich geht die Idee der Vorratsdatenspeicherung auf die EU-Richtlinie 2006/24/EG zurück. Um das Problem endgültig vom Tisch zu bekommen wäre es demnach auch erforderlich, auch diese EU-Richtlinie zu Fall zu bringen.

„Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre“, so Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei. „Unser Etappenziel ist gemeinsam mit unseren Verbündeten erreicht. Jetzt gilt es, den Schwung auf europäischer Ebene zu nutzen, um die zugrundeliegende EU-Richtlinie für unrechtmäßig zu erklären, damit die Vorratsdatenspeicherung nicht über diesen Umweg eingeführt werden kann.“

Netzpolitik.org beschreibt die veränderte politische Lage so:

Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht also weiter in die Verlängerung. Wir müssen Druck auf die Bundesregierung und vor allem auf die FDP aufbauen, dass diese unsere digitalen Bürgerrechte Ernst nehmen. Im Vergleich zum Beschluss der Vorratsdatenspeicherung durch die Große Koalition ist das gesellschaftliche Klima ein wenig anders. Die Medienberichterstattung ist größer und kritischer geworden. Und mehr Bürger sind sensibilisiert. Das Klima müssen wir nutzen, um auch zukünftig die Vorratsdatenspeicherung national und auf europäischer Ebene zu bekämpfen und endgültig zu kippen.

Heute ist ein guter Tag für die Datenschutz- und Bürgerrechtsbewegungen Europas.

Gleichwohl bleibt noch viel zu tun, um alleine die zahlreichen Altlasten vergangener Regierungen zu entsorgen. Auch dem Bundesverfassungsgericht wird die Arbeit so schnell nicht ausgehen. Produzieren doch die Abgeordneten im Bundestag mehr grundgesetzwidrige Ideen als alle vom Verfassungsschutz wegen potentieller Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beobachteten Organisationen zusammengenommen.


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