Vom Eurojobber gescannt

31. Dezember 2009

Der Diskussion rund um das Thema Nacktscanner fügte Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) einen neuen, bisher noch weniger beachteten Aspekt hinzu, wie man in einem Artikel von Peter Mühlbauer auf Telepolis lesen kann:

„Wenn“, so der GdP-Funktionär, „Hartz-IV-Empfänger, Leiharbeiter und Billiglöhner im Auftrag privater Sicherheitsfirmen für die Sicherheit an Flughäfen sorgen sollen, kann das nur schiefgehen“. Tatsächlich können Nacktscanner zwar potenziell auch abgepackte Flüssigkeiten, Pulver, knetmasseartige Stoffe und Keramikmesser sichtbar machen – wenn die Bilder allerdings von jener Sorte Sicherheitskräfte kontrolliert werden, die aktuell viele der Überprüfungen von Flugreisenden durchführen, dann ist nicht nur das Bestechungsrisiko ausgesprochen hoch, sondern auch die Möglichkeit, dass sich Komplizen der Terroristen einfach von einem privaten Dienstleister anstellen lassen und Selbstmordbomber trotz Nacktscanneraufnahme durchwinken.

Im Weiteren forderte Scheuring in einem Interview mit der Osnabrücker Zeitung dass der Staat diese Aufgabe an sich ziehen solle und das er dazu gut geschultes und motiviertes Personal (d.h. aus GdP-Sicht verbeamtete Polizisten) einsetzen soll.

Und in der Tat: ökonomisch-menschliches Versagen (vulgo: Bestechlichkeit und Schlamperei) ist in der Tat nichts ungewöhnliches, wenn der Job solcher Sicherheitsleute und Geräteoperatoren als so unbedeutend betrachtet wird, dass ihn un- und angelernte Billiglöhner von Leiharbeitsfirmen genauso gut (?) erledigen sollen, wie vormals echte Polizisten. Aber damit wird man im Zeitalter der Shareholder-Value-Doktrin leben müssen.

Besser wäre es jedoch, die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit solcher Scanner grundsätzlich zu hinterfragen. Egal ob später ein verbeamteter Polizist oder nur ein ausgeliehener Eurojobber das Ding bedienen soll.


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