Steht die Internet-Zensur vor dem Aus?

29. November 2009

In den letzten Jahren häuften sich Gesetze mit dem Ziel Bürgerrechte und Freiheiten einzuschränken, um der politischen Klasse unangemessene Vorteile zu verschaffen oder zur angeblichen Verbesserung der Sicherheitslage in Deutschland. Sie alle atmeten den Ungeist der Angst der Politiker vor dem Volk. Viele dieser Vorhaben scheiterten später ganz oder teilweise vor dem Bundesverfassungsgericht. Gegen andere laufen derzeit Prozesse.

Einen Überblick über den Stand solcher, zum Teil verfassungsfeindlicher Gesetzesvorhaben liefert u.a. die Chronik des Grundrechteabbaus der Piratenpartei Deutschland.

Derzeit erleben wir erneut das hilflose Herumgeeiere der Politik, wenn ihr ein solches Vorhaben rechtlich zwischen den Fingern zerbröselt. Das umstrittene Internetzensur-Gesetz von Ex-Familienministerin Ursula von der Leyen brachte im Bundestagswahlkampf vor allem der FDP, der Linkspartei und der Piratenpartei Stimmenzuwächse, nicht aber den Christdemokraten. So war es auch nicht verwunderlich, dass die FDP im Koalitionsvertrag eine Vereinbarung durchsetzen konnte, wonach diese Form des politischen Kindsmissbrauchs (immerhin wurde das Gesetz mit der Notwendigkeit des Schutzes von Kindern begründet) ausgesetzt werden sollte. Man wollte wohl Zeit gewinnen, so dass auch die Konservativen, dieses Gesetz ohne Gesichtsverlust still und leise endgültig verabschieden können.

Dazu sollte dem BKA per Verordnung die Aussetzung der Anwendung des „Zugangserschwernisgesetzes“ befohlen werden. Dumm nur, dass das Gesetz bereits am 18.06.2009 vom Bundestag und am 10.07.2009 vom Bundesrat verabschiedet wurde und Behörden ein rechtmäßig zustande gekommenes Gesetz nicht einfach auf Befehl hin ignorieren können.

In einem Rechtsstaat hat die Regierung ein missliebiges Gesetz auf demselben Wege zu ändern oder abzuschaffen, auf dem sie es in die Welt gesetzt hat: Durch parlamentarische Beschlussmehrheit.

Da könnte es der Regierung jedoch zupass kommen, dass das potentiell grundgesetzwidrige Gesetz derzeit beim Bundespräsidenten Köhler „hängt“, der es erst ausfertigen will, sobald ihm dazu „ergänzende Informationen“ von der Bundesregierung gegeben werden, die er dazu eingefordert hatte.

Möglicherweise nutzt man jetzt diese Chance, um die peinliche Angelegenheit durch Zeitablauf und Fristverfall bald schon als erledigt abhaken zu können, ohne dass sich die Politiker nochmals damit befassen müssen.


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