Der bisher größte Datenschutz-GAU Deutschlands ging die letzten beiden Wochen durch die Presse. Zunächst gab die Wirtschaftswoche bekannt, ihr wären im Rahmen von Recherchen in den Rotlichtvierteln der Datendealer etwa 21 Millionen (!!) Datensätze von Bundesbürgern angeboten worden. Jeweils komplett mit Namen, Adressen, Kontendaten und Einordnung der Vermögenslage. Zehn Prozent davon gab es als DVD vorab zur Begutachtung (die DVD wurde anschließend der Staatsanwaltschaft übergeben). Und erst vor wenigen Tagen musste dann die Landesbank Berlin gestehen, dass ihr ebenfalls Millionen von Kundendaten gestohlen wurden. Betroffen sind u.a. Kunden, die über Amazon oder den ADAC Kreditkarten laufen hätten, deren technische Abwicklung über die Berliner Landesbank läuft.
Inzwischen muss davon ausgegangen werden, dass fast jeder deutsche Haushalt mit Bankverbindung den Datenhehlern bekannt ist. Und da Banken Abbuchungen von Kundenkonten grundsätzlich nicht genauer prüfen, sondern im Beschwerdefall nur rückgängig machen, muss wohl jeder selber prüfen, ob ihm was zu Unrecht abgebucht wurde. Insbesondere Kleinbeträge mit unscheinbaren Bezeichnungen können da auf vielgenutzten Konten schon mal durch die Lappen gehen. Auf dieser Überlegung basiert das „Geschäftsmodell“ von Kontentrickbetrügern. Aber auch untergeschobene Aboverträge setzen bekannte Bankkonten voraus, von denen unberechtigt abgebucht wurde. Die Erfahrung zeigt, dass sich gerade ältere Leute und Ausländer gegen solche Praktikern nicht wehren, da dies ein längeres Hin und Her von Korrespondenz mit sich bringen kann.
Unser Staat, der gegen kleinere oder gar nicht existierende Übel sofort mit Vorratsdatenspeicherung, Antiterrorwahn, Nackscannern und Netzzensur zu Felde ziehen will, ist offenbar nicht in der Lage seine Bürger vor Datenschmu und Datenklau zu schützen. Illegal gewonnene Kundendaten können verdealt werden, ohne dass die Übeltäter ernsthaft mit Problemen durch Polizei und Justiz zu rechnen haben. Zumindest erscheint kaum entsprechende Rechtsprechung in den Fachzeitschriften der Datenschützer und IT-Rechtler der letzten Jahre.
Und das obwohl zumindest das Bundeskabinett Aktivität bewies und letzte Woche den Entwurf für ein reformiertes Datenschutzgesetz beschloss, der unter anderem die Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung der Betroffenen grundsätzlich verbietet. Darin flossen etliche Dinge ein, welche Politiker auf Datenschutzgipfeln der letzten Monate als Folge zahlreicher Datenskandale zusagten. Was letztlich daraus werden wird, ist noch offen.
Zugleich zeugt die genauere Analyse der neuen Datendealereien die strukturelle Schwachstelle der Datenhaltung in der Wirtschaft. So konnte die Wirtschaftswoche die Herkunft der geklauten Daten immer wieder in dubiose Call-Center zurückverfolgen. Diese erhalten von Auftraggebern zur Ausführung von Kundenumfragen, Marketing-Aktionen usw. deren Daten zur Verfügung gestellt. Dass diese nach Abschluss des Auftrags wieder gelöscht werden, prüft niemand nach. Stattdessen werden die Daten oft mit weiteren Beständen sowie selbst zugekauften Daten zu immer größeren und wertvolleren Datenbanken aufgetürmt. Hin und wieder klaute diese auch mal ein Mitarbeiter, um damit sein eigenes Call-Center zu eröffnen. Mehr als den Rauswurf riskierte er nicht, da die Szene Strafanzeigen und juristische Ermittlungen scheut. Und so sind diese Datenbestände wohl kaum noch rückholbar. Sie werden letztlich nur durch Alterung (Adressänderungen, Kontenwechsel) nach und nach unbrauchbar werden.
Die Verarbeitung von Kundendaten durch externe Dritte, Outsourcing-Dienstleister, Zeit- und Leiharbeiter, Shared-Service-Center usw. ist die Schwachstelle, durch die zunächst kontrollfreie Grauzonen und später Datenkriminalität in die Unternehmen schlüpfen. Und schlecht bezahlte Randbelegschaften, wie man sie gerade in kostengedrückten Call-Centern oder Industriedienstleistern antrifft, zeichnen sich auch nicht gerade zu übermäßiger Loyalität zu ihren Nicht-Arbeitgebern aus.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte dieses Vorgehen der Unternehmen: „Ich habe den Eindruck, dass immer mehr Arbeitsprozesse ausgelagert werden, um Kosten zu sparen, dass aber beim Auslagern keine entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um Datenmissbrauch zu vermeiden“, sagte er in einem Interview mit Spiegel Online. „Würden die Banken die Daten, die sie rausgeben, genau kontrollieren, würden die Margen, die sie durch das Outsourcing erzielen, wieder schrumpfen“, sagt Schaar. Die Folge seien mangelhafte Kontrollen der externen Dienstleister. „Und das ist unverantwortlich.“
Diese Pflicht beginnt bei der Auswahl des externen Dienstleisters, erstreckt sich über die genaue Fixierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen die Einhaltung der Datenschutzregeln gewährleistet wird, und sie endet bei der Kontrolle des externen Dienstleisters.
Zudem ist diese Frage eigentlich ganz klar im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Es schreibt in § 9 und 11 vor, dass bei Auftragsdatenverarbeitung stets der Auftraggeber für die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes verantwortlich bleibt. Er hat also seinen Dienstleistern auf die Finger zu sehen und haftet für alles, was diese in seinem Namen verbocken.
Es warten daher sowohl für den Staat (härteres Datenschutzrecht, besserer Verbraucherschutz, effektiveres Vorgehen gegen Betrug) als auch für die Wirtschaft (effektiverer Schutz von Kundendaten, Verzicht auf unkontrollierbare Auslagerung sensibler Geschäftsbereiche, keine prekär Beschäftigten für den Umgang mit Kundendaten) noch „Baustellen“ in beträchtlichem Umfang.
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