Der Datenschutzskandal, über den auch hier kürzlich berichtet wurde, zieht weitere Kreise. Inzwischen hat sich der mutmaßliche Datendieb offenbar gestellt. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach bestätigte Medienberichte, wonach sich ein Mann aus Hannover bei der Polizei gemeldet habe.
In dem Skandal um die Weitergabe von Bankdaten tausender Menschen hatten Ermittler am Mittwochabend ein Callcenter in Lübeck durchsucht. Dabei wurden nach Aussage der Staatsanwaltschaft Lübeck gegenüber der Presse Rechner und Datenbestände sichergestellt.
Die Durchsuchung in Lübeck geht auf eine Strafanzeige des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert zurück. Ein Unternehmen im nordrhein-westfälischen Viersen hatte ebenfalls Besuch von den Behörden.
Weichert geht davon aus, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt sondern dass Bankdaten in noch beträchtlich größerem Umfang missbräuchlich genutzt wurden. Man hätte ihm bereits weiteres Material zugespielt, äußerte er gegenüber heise.de. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will sich dazu am kommenden Montag äußern.
Inzwischen wurde auch Bertelsmann in die Datenschutz-Affäre verwickelt. Offenbar hatte ein Subunternehmer per Callcenter und geklauter Daten Leute angerufen und ihnen – angeblich ohne Wissen und Zustimmung der Bertelsmänner – Mitgliedschaften in einer Lottospielgemeinschaft, dem BC Bonus Club untergeschoben, die zum Bertelsmann-Konzern gehört. Auf den Schreiben an die unfreiwilligen „Kunden“ fanden sich auch Bankverbindungsdaten, welche diese nie herausgegeben hatten.
Der BC Bonus Club hat Verbrauchern Mitgliedschaften untergeschoben vermuteten die Verbraucherschützer. Sie mahnten den BC Bonus Club ab und forderten ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.
Inzwischen äußern sich zunehmend Stimmen aus der Politik kritisch zum Handel mit Kundendaten. So forderte Ulrike Höfken (Grüne) ein generelles Verbot des Datenhandels. „Wir haben eine unsägliche Datensammlungswut“, sagte die Grünen-Politikerin am Donnerstag im Deutschlandradio Kultur. Das gelte für den Staat wie für Unternehmen. Nötig sei eine Informationspflicht der Firmen, wenn Kundendaten erhoben worden seien. „Auf jeden Fall brauchen wir erheblich stärkere Kontrollen”.
Das Bundesverbraucherministerium setzt sich für eine gesetzliche Regelung ein, die Verbraucher davor schützen soll, im Internet unbewusst Verträge abzuschließen. „Der Vertragsabschluss soll erst möglich sein, wenn der Verbraucher durch das Anklicken eines besonderen Bestätigungsfeldes dokumentiert hat, dass er die Kostenpflicht zur Kenntnis genommen hat”, teilte eine Sprecherin mit. Auf diese Weise soll das sich seuchenartig ausbreitende Übel der „untergeschobenen” Verträge eingedämmt werden.
Es zeigt sich einmal mehr, dass Fragen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes nicht nur Sache großer Firmen mit eigenen Rechenzentren sind. Sondern dass sie zunehmend auch den einzelnen Bürger betreffen, der das Internet nutzt und am Wirtschaftsleben teilnimmt.